Abwasserbeseitigung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 30.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 10

Sachverhalt

Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2021) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2021 zu ermitteln.





Kalkulation
Ergebnis
Sachkonto
Kostenstelle
Aufwendungen







42120000
53800101
Unterh. des sonst. unbeweglichen Vermögens 1)

118.000,00
4.953,27
42220000
53800101
Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen

0,00
39,89
43130000
53800102
anteilige Zuweisungen an GVV (Verbandssammler) 2)

92.794,59
54.825,42
43130000
53800102
anteilige Zuweisungen an GVV (Kläranlage)

242.688,38
236.954,37

GVV
anteilige Abschreibungen Kläranlage

115.042,43
121.444,75

GVV
anteilige Abschreibungen Schmutzwassersammler

54.919,86
56.669,20

GVV
anteilige Abschreibungen RÜB/Mischwassersammler

12.820,09
13.228,44
47140000
53800101
Abschreibungen

75.658,92
77.121,42
48112500
53800101
Werkhofarbeiter 1)

800,00
0,00
48116100
53800101
Darlehenszinsen

7.064,00
5.803,93
51300000
53800101
Außerplanmäßige Abschreibungen

0,00
0,00
51197313
53800102
Umlage GVV Sonderergebnis

0,00
0,00
91222000
53800101
Umlage Steuerungsleistungen 

8.200,00
11.467,70
93112504
53800101
Umlage Serviceleistungen 

20.300,00
23.173,45
92611000
53800101
ILV Personalstunden Bauhof 

0,00
3.307,50
93112500
53800101
ILV Fuhrpark Bauhof 

0,00
1.016,00
98110000
53800101
Kalkulatorische Zinsen

1.559,01
2.609,32




749.847,28
612.614,66







1)  Leistungen Bauhof
       Planung auf Aufwandskonto 48112500 – Ist durch Kosten- und Leistungsrechnung auf 
       KLR-Konten 92611000 und 93112500


Sachkonto
Kostenstelle
Erträge







31611000
53800101
Auflösung Zuweisungen vom Land

10.129,27
8.718,18
31617000
53800101
Auflösung Zuweisungen private Unternehmen


1.411,09
31617000
53800101
Auflösung Beiträge

32.363,41
32.363,41

GVV
anteilige Aulösungen Sonderposten Kläranlage

56.029,19
57.813,86

GVV
anteilige Auflösungen Sonderposten Schmutzwassersammler

35.504,76
36.635,68

GVV
anteilige Auflösungen Sonderposten RÜB/Mischwassersammler

4.245,61
4.380,84

GVV
anteilige Auflösungen Sonderposten Klärbeiträge

27.296,43
28.165,89
33210000
53800101
Benutzungsgebühren 3)

492.381,19
465.849,21
35910000
53800101
Andere sonstige ordentliche Erträge

0,00
0,00
38110000
53800101
Straßenentwässerungsanteil 4)

48.581,89
40.846,26




706.531,75
676.184,42








Ergebnis









Erträge 2021

706.531,75
676.184,42


Aufwendungen 2021

749.847,28
612.614,66




-43.315,53
63.569,76


zuzüglich Kostenüberdeckung 2017
43.315,53
43.315,53


gebührenrechtliches Ergebnis 2021

0,00
106.885,29

1) Die geplante Sanierung des Mischwasser- und Regenwasserkanals J-P-H-Weg über 90.000 € wurde nicht durchgeführt. 

2) Die anteilige Umlage an den GVV Schönau im Schwarzwald für den Betrieb der Verbandssammler lag um 37.969,17 € unter dem kalkulierten Ansatz. Dies liegt unter anderem daran, dass geplante Aufwendungen von 60.000 € für Schmutzfrachtberechnung, Bauwerksmessung und Gewässerökologisches Gutachten nicht verausgabt wurden. Stattdessen wurde jedoch das Fremdwasserbeseitigungskonzept begonnen, für welches bisher 24.081,18 € verausgabt wurden. Auf die Kosteneinsparungen entfällt für die Stadt Schönau im Schwarzwald ein Anteil von 42,06 %.

3) Bei den Benutzungsgebühren ergaben sich Mindererträge von 26.531,98 €.

4) Durch die Minderaufwendungen und auch die Reduzierung der Verbandsumlage, vermindert sich auch der anteilige Straßenentwässerungsanteil entsprechend.

Kostenüberdeckungen sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenüberdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt. 
  
Bis zum Beschluss über den Ausgleich der Kostenüberdeckung ist eine Rückstellung nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO zu bilden (Pflichtrückstellung). Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Rückstellungen dienen somit der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen bzw. Mindereinzahlungen führen. Bei der Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse handelt es sich um eine Verbindlichkeitsrückstellung. Durch die Bildung einer Rückstellung wird die Kostenüberdeckung ergebnisbelastend neutralisiert. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2021 in Höhe von 106.885,29 € fest. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Bildung einer Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse von 106.885,29 € wird die Ergebnisrechnung des Jahres 2021 in dieser Höhe belastet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt; entweder durch Einstellen in eine Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss (Ausgleich einer Kostenüberdeckung).

Rechtslage

Gebührenkalkulation bzw. Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses nach § 14 KAG

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird keine Aussprache gewünscht.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2021 in Höhe von 106.885,29 € fest. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 21.06.2022 15:45 Uhr