Novellierung des Eigenbetriebsrechts


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 30.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 8

Sachverhalt

Das Eigenbetriebsrecht für Baden-Württemberg wurde im Jahr 2020 novelliert. Dies war erforderlich, weil die letzte umfassende Novellierung in den Jahren 1992 und 1995 erfolgte und die Eigenbetriebsverordnung nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprach. Seither besteht eine Wahlmöglichkeit, ob die Wirtschaftsführung der Eigenbetriebe nach den für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik oder auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs erfolgt. Als rechtliche Grundlagen gibt es deshalb künftig: 
- die Gemeindeordnung, 
- das Eigenbetriebsgesetz neu, 
- die Eigenbetriebsverordnung (HGB) oder 
- die Eigenbetriebsverordnung (Doppik). 

Als Folge der künftigen Wahlmöglichkeit im Eigenbetriebsgesetz muss vom Gemeinderat für den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald beschlossen und in der Betriebssatzung festgelegt werden, ob die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen nach der Eigenbetriebsverordnung (HGB) oder der Eigenbetriebsverordnung (Doppik) erfolgen soll. Bisher erfolgen die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. 

EDV-Umstellung:
Von Komm.One wird bei SMART Kunden eine Harmonisierung und klare Standards angestrebt. Und daher wird vorgesehen, dass bei bisheriger Buchführung nach EigBVO (analog HGB) mit NKR Kontenrahmen, künftig die Buchführung auch nach EigBVO-HGB jedoch nach den rechtlichen Vorgaben mit EigB-Kontenrahmen geführt wird. Dies wurde auch so in den Mitgliederbeiräten im Herbst 2020 beschlossen. Eine andere Buchführung ist somit bei Komm.One auch nicht möglich. Buchhalterisch gibt es aber keine Vor- oder Nachteile bei beiden Varianten.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen weiterhin nach den Vorschriften des HGB geführt werden sollen. 

Nach dem neuen Eigenbetriebsrecht wird der Vermögensplan, der bisher vorrangig auch ein Investitions- und Finanzierungsplan für Vermögensänderungen im Bereich langfristiger Mittelbeschaffung und Mittelverwendung war, durch einen Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm ersetzt. Zur Umsetzung dieser Vorgabe wurden Muster als Anlage in die Eigenbetriebsverordnung aufgenommen, welche die Inhalte des Liquiditätsplans und des Investitionsprogramms festlegen und die Gliederung des Investitionsprogramms vorgeben. Eine Liquiditätsplanung wurde neu aufgenommen, damit der Eigenbetrieb seinen Zahlungsverpflichtungen möglichst termingerecht und betragsgenau nachkommen kann. Der Jahresabschluss wurde um eine Liquiditätsrechnung ergänzt. Die Inhalte der Finanzplanung wurden detailliert geregelt. Der Erfolgsplan und der Liquiditätsplan sind künftig für weitere drei Jahre nach dem Wirtschaftsjahr, für das der Wirtschaftsplan aufgestellt wird, zu planen.

Nach der Übergangsregelung im Eigenbetriebsgesetz muss die Umstellung auf die neue Eigenbetriebsverordnung-HGB spätestens zum 01.01.2023 erfolgen. Die Systemumstellung über Komm.One erfolgt noch in diesem Jahr. In diesem Fall werden die Vorgaben der neu anzuwendenden Eigenbetriebsverordnung-HGB (z.B. Verwendung neuer Muster und Ergänzung der Planung um einen Liquiditätsplan) erstmalig in der Planung für das Wirtschaftsjahr 2023 berücksichtigt und im Geschäftsjahr 2023 umgesetzt. In der Übergangsphase bis zum 31.12.2022 gelten weiterhin die Bestimmungen aus der alten Eigenbetriebsverordnung.

In der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald wird künftig bestimmt, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen nach der Eigenbetriebsverordnung-HGB und damit auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches geführt werden, soweit der Gemeinderat diesem Vorschlag zustimmt. Diese Regelung soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Änderung der Betriebssatzung soll in einer späteren Gemeinderatssitzung beschlossen werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen ab dem 01.01.2023 nach der neuen Eigenbetriebsverordnung-HGB auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die EDV-Umstellung durch Komm.One auf das neue Eigenbetriebsrecht (HGB), welche durch das neue Eigenbetriebsgesetz zwingend erforderlich ist, ist mit Aufwendungen in Höhe von rund 10.000,00 € verbunden.

Rechtslage

Eigenbetriebsgesetz
Eigenbetriebsverordnung (HGB)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.
Eine Aussprache wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gewünscht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen ab dem 01.01.2023 nach der neuen Eigenbetriebsverordnung-HGB auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 21.06.2022 15:45 Uhr