Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald, Wirtschaftsplan 2022 - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 20.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.12.2021 ö 8

Sachverhalt

Der Eigenbetrieb ist finanzirtschafltich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für den Eigenbetrieb ist somit ein separater Wirtschaftsplan aufzustellen.

In § 14 Eigenbetriebsgesetz werden die Bestandteile des Wirtschaftsplan festgelegt:
  • Erfolgsplan
  • Vermögensplan
  • Stellenübersicht
 
Entsprechend dem Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts ist dem Wirtschaftsplan eine mittelfristige Finanzplanung anzufügen.

Im Erfolgsplan 2022 des Betriebszweigs „Seniorenzentrum“ wird ein Jahresverlust von 11.117 € ausgewiesen. Im Wirtschaftsplan 2021 lag der Jahresverlust noch bei 21.094 €. Die Reduzierung um 9.977 € ist auf geringere Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung zurückzuführen.

Im Betriebszweig „Wohnraumvermietung“ kann im Jahr 2022 mit einem Jahresgewinn von 17.594 € gerechnet werden Im Wirtschaftsplan 2021 wurde mit einem kalkulierten Jahresgewinn von 11.163 € gerechnet, so dass eine Verbesserung von 6.431 € zu verzeichnen ist.
Beim Objekt Friedrichstr. 2 + 4 entwickelt sich das Betriebsergebnis positiv. Während im Jahr 2021 noch mit einem Überschuss von 1.518 € geplant wurde, kann nun ein Überschuss von 14.116 erwirtschaftet werden.

Beim Objekt Tunauer Str. 18 a wird eine Verschlechterung zu den Vorjahren verzeichnet. Im Jahr 2021 war noch ein positives Ergebnis von 445 € geplant. Im Jahr 2022 muss nun mit einem negativen Ergebnis von 2.737 € gerechnet werden. Dies liegt an den Unterhaltungsaufwendungen (Ersatz von Türen).

Aufgrund geplanter Aufwendungen im Objekt Brand 34 muss auch dort wieder ein negatives Ergebnis von 8.977 € verzeichnet werden. Im Jahr 2020 konnte hier noch mit einem positiven Ergebnis von 1.926 € gerechnet werden.

Die Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung über den gesamten Wohnungsbestand liegen mit 55.900 € auf dem Niveau des Vorjahres von 56.000 €. Die Ansätze für Heizungskosten sinken dagegen von 24.250 € im Jahr 2021 auf 20.500 € im Jahr 2022. 

Im Jahr 2022 liegen die Schwerpunkte der Gebäudeunterhaltung im Objekt Brand 34 (Haustüre und zwei Rollläden ersetzen) und im Objekt Wiesenstr. 6 (Drei Fenster reparieren, Wohnungseingangstüren im DG erneuern und ein neuer Schlafzimmerboden in einer Wohnung). Sollte im Objekt Friedrichstr. 2 + 4 ein Mieterwechsel anstehen, wird in diesem Zusammenhang die Elektroinstallation der betreffenden Wohnung ausgetauscht. Dafür stehen vorsorglich 4.000 € im Erfolgsplan bereit.

Der Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald weist somit einen Gesamt-Jahresgewinn von 6.477 € (Vorjahr: -9.931 €) aus.

Im Vermögensplan 2022 steht nur eine Investition an. Im Objekt Gentnerstr. 1 soll ein Kleinküchenelement für das Bauamt angeschafft werden.
Die planmäßige Tilgung der Darlehen beträgt 82.218 €; der Schuldenstand sinkt von 1.542.657 € auf 1.489.239 €. 

Es wird ein Finanzierungsmittelüberschuss von 43.554,00 € ausgewiesen. Zum 31.12.2022 wird dann noch eine Gesamt-Deckungsmittellücke von 28.477,28 € ausgewiesen.
 
Der Wirtschaftsplanes 2022 sowie die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2025 wird den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Aufgrund der §§ 8 II Nr. 2, 14 Satz 1 und 6 I Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 22. April 2009, wird der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

§ 1 Erfolgsplan und Vermögensplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen        
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von
340.920 €
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von
334.443 €
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
6.477 €
2. im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
141.959 €
2.2 Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
98.405 €
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss des Vermögensplans für 
      das lfd. Jahr (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
43.554 €
2.4 erübrigte Mittel aus Vorjahren
43.554 €
2.5 Abdeckung Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren
0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbedarf; 
      Saldo des Vermögensplans (Saldo aus 2.3 bis 2.5) von
0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und 0 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        50.000 €.

Beschluss

Aufgrund der §§ 8 II Nr. 2, 14 Satz 1 und 6 I Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 22. April 2009, wird der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

§ 1 Erfolgsplan und Vermögensplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen        
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von
340.920 €
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von
334.443 €
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
6.477 €
2. im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
141.959 €
2.2 Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
98.405 €
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss des Vermögensplans für 
      das lfd. Jahr (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
43.554 €
2.4 erübrigte Mittel aus Vorjahren
43.554 €
2.5 Abdeckung Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren
0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbedarf; 
      Saldo des Vermögensplans (Saldo aus 2.3 bis 2.5) von
0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und 0 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        50.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
154_4100_Wirtschaftssplan 2022_Beschluss_Neu (.pdf)

Datenstand vom 21.12.2021 12:02 Uhr