Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022, Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 20.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 20.12.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Entwurf des Haushaltsplans 2022 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 29.11.2021 vorgestellt und beraten. Einsparungs- bzw. Änderungsvorschläge wurden vom Gemeinderat nicht beschlossen.

Die Änderungen zwischen „Entwurfsfassung“ und „Beschlussversion“ wurden von der Verwaltung in einer Excel-Liste dokumentiert, die dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt und in der Gemeinderatssitzung vom 20.12.2021 erläutert wird. 

Der nun vorliegende Haushaltsplan für das Jahr 2022 wurde nach den Grundsätzen der durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 22.04.2009 geänderten Gemeindeordnung (GemO), einschließlich der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen (Evaluation 2016), aufgestellt und besteht aus

  • Haushaltssatzung
  • Vorbericht
    • Allgemeines
    • Jahresabschluss 2020
    • Rechnungsergebnis 2021
    • Überblick über das Haushaltsjahr 2022
    • Ergebnishaushalt 2022
    • Finanzhaushalt 2022
    • Finanzhaushalt 2022 – Investitionen
    • Schuldenübersicht nach Kostenstellen
    • Mittelfristige Finanzplanung
      • Ergebnishaushalt
      • Finanzhaushalt
      • Investitionsprogramm
    • Schlussbetrachtung
  • Gesamtergebnishaushalt
  • Gesamtfinanzhaushalt
  • Mittelfristige Finanzplanung 
  • Teilhaushalt 1 – Zentrale Verwaltung
  • Teilhaushalt 2 – Schule und Kultur
  • Teilhaushalt 3 – Soziales und Jugend
  • Teilhaushalt 4 – Gesundheit und Sport
  • Teilhaushalt 5 – Gestaltung der Umwelt
  • Teilhaushalt 6 – Zentrale Finanzdienstleistungen
  • Haushaltsquerschnitt Ergebnishaushalt
  • Haushaltsquerschnitt Finanzhaushalt
  • Anlagen
    • Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
    • Stellenplan
    • Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden
    • Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit

Gemäß § 80 Abs. 1 Gemeindeordnung ist der Haushaltsplan Teil der Haushaltssatzung. 

Für das Haushaltsjahr 2022 ist ein Ausgleich durch Rücklagenentnahmen möglich. 

Der Ergebnishaushalt enthält alle im jeweiligen Produktbereich erforderlichen Aufwendungen und die zu erwirtschaftenden Erträge. Im Ergebnishaushalt 2022 wird zum aktuellen Zeitpunkt ein Defizit von 385.625 € erwartet. Dieses kann durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt werden.

Die Entwicklung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses stellt sich wie folgt dar:


 
Datengrundlage
Rücklage
31.12.2018
Jahresabschluss 2018
2.389.799,39 €
Zuführung 2019
Jahresabschluss 2019
701.609,27 €
31.12.2019
 
3.091.408,66 €
Zuführung 2020
Jahresabschluss 2020
240.332,70 €
31.12.2020
 
3.331.741,36 €
Entnahme 2021
Haushaltsplan 2021
-349.528,00 €
31.21.2021

2.982.213,36 €
Entnahme 2022
Entwurf 2022
-385.625,00 €
31.12.2022

2.596.588,36 €


Trotz einer geplanten Entnahme von 385.625 € weist die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2022 einen Bestand von 2.596.588,36 € aus. Dazu kommen noch Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses über rund 567.000 €. Damit sind Teile der Überschüsse der letzten Jahre aufgebraucht, aber es stehen noch Rücklagenmittel von rund 3.164.000 € zum Ausgleich der Folgejahre zur Verfügung. 

Für das erwartete Defizit im Ergebnishaushalt gibt es im Wesentlichen folgende Gründe:
  • Das vom Forstbezirk für den Stadtwald ermittelte Ergebnis sieht einen Zuschussbedarf von 144.480 € vor. Hierbei sind die Steuerungs- und Serviceleistungen miteingerechnet. Außerdem wirkt sich der Forstverwaltungskostenbeitrag negativ auf das Betriebsergebnis aus. 
  • Der Planansatz bei der Gewerbesteuer wird mit 2.800.000 € kalkuliert. Das sind 57.000 € weniger als im Haushaltsplan 2021. Dadurch sinkt die Gewerbesteuerumlage von 294.103 € in 2021 auf 288.235 € im Jahr 2022.
  • Die Umlagen an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald steigen um 62.088 € auf 2.045.828 €. Die Gründe liegen im Wesentlichen in steigenden Personalkosten, der Übernahme des Kindergarten Utzenfluh, der höheren Abwasserumlage durch die Sanierungen nach EKVO und dem Betrieb der Mehrzweckhalle. 
  • Durch die laufenden Investitionen (Johann-Peter-Hebel-Weg, Luisenstraße) und die in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen (Eigenanteil Stadtsanierung) werden die Abschreibungen deutlich steigen. Bereits im Jahr 2022 stiegen die Abschreibungen um 59.513 € und tragen somit zum steigenden Defizit bei.
  • Die Personalkosten steigen um 33.150 €. Dies entspricht einer Erhöhung von 3,59 %. Eine weitere Aufstockung des Personalkörpers ist aktuell nicht angedacht und nicht finanzierbar.  
  • Die Unterhaltungsaufwendungen wurden gegenüber den Vorjahren zurückgefahren. Als wesentliche Unterhaltungsmaßnahmen sind zu nennen:
    • Rathaus (Fertigstellung elektronische Schließanlage)
    • Rathaus (Putzsanierung Fassade Gibelspitze)
    • Beschilderung/Markierung Hintere Hofmatt
    • Sanierung Wassertretstelle (Mühlmatt und Wiederherstellung Bouleplatz)
  • Im Bereich der konzeptionellen Planung sind folgende Maßnahmen zu nennen:
    • Fortführung Verkehrskonzept Innenstadt 
  • Umsetzung des DigitalPakts im Gymnasium
    • Die Maßnahme wird mit 80% bezuschusst
    • Die Betreuung des Verwaltungsnetzes und der Support der mobilen Endgeräte muss vom Schulträger übernommen werden – Voraussetzung für die Bezuschussung (VwV DigitalPakt)
Wesentlich für den Ergebnishaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald ist auch der Finanzausgleich. Die Berechnung des Finanzausgleichs basiert auf den Orientierungsdaten zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung (Haushaltserlass). Die Entwicklung in den Jahren 2018 bis 2022 stellt sich wie folgt dar. 

Entwicklung Finanzausgleich
2018
(Ergebnis)
2019
(Ergebnis)
2020
(Ergebnis)
2021
(Plan)
2022
(Plan)
Bedarfsmesszahl
3.312.322
3.446.465
3.583.728
3.477.626
3.798.176
Steuerkraftmesszahl
3.099.234
4.122.021
4.364.598
4.300.679
4.396.548
Schlüsselzahl
0
0
0
0
0
Sockelgarantie
213.088
0
149.226
0
0
Steuerkraftsumme
3.099.234
4.122.021
4.513.824
4.300.679
4.396.548
Steuerkraftsumme
je Einwohner * 
1.238,20
1.680,39 
1.859,07
1.783,77
1.822,78

* für das Jahr 2018 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2017        =         2.503 Einwohner
* für das Jahr 2019 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2018        =        2.453 Einwohner
* für das Jahr 2020 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2019        =        2.428 Einwohner
* für das Jahr 2021 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2020        =        2.411 Einwohner
* für das Jahr 2022 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2021        =        2.412 Einwohner


Während für den Zeitraum 2018 bis 2020 eine Steigerung bei der Steuerkraftsumme erkennbar ist, ist die Steuerkraftsumme des Jahres 2021 erstmals seit Jahren geringfügig gesunken. Im Jahr 2022 soll diese allerdings wieder steigen. Bei der Steuerkraftsumme je Einwohner ist zu berücksichtigen, dass die Einwohnerzahlen sinken. 

Der Finanzhaushalt enthält alle kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. In ihm werden die Veränderungen des Zahlungsmittelbestands dargestellt. Im Jahr 2022 nimmt der Zahlungsmittelbestand 546.501 € ab. Diese Zahl ist um die zum 31.12.2021 nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (1.209.000 €) und Ermächtigungsüberträge vom Jahr 2021 ins Jahr 2022 (880.657 €) zu bereinigen, so dass die tatsächliche Abnahme des Zahlungsmittelbestands 218.159 € betragen wird.  
Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts 2022 beträgt 165.957 €. Somit können die Tilgungen nicht aus den laufenden Einzahlungen und Auszahlungen bedient werden. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt 2.982.103 €. Davon sollen 2.926.000 € über Darlehen finanziert werden.

Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird zum 31.12.2021 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 2.213.392,15 € ausweisen. Unter Berücksichtigung der Veränderung des Zahlungsmittelbestands aus der Planung des Finanzhaushalts 2022 (-546.501 €), einschließlich der nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen der Vorjahre (+1.209.000 €) und der Ermächtigungsübertragungen 2021 nach 2022 von netto -880.657 € ergeben zum 31.12.2022 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 1.995.233,15 €. Davon sind allerdings 220.708,01 € für Rückstellungen gebunden. Die „freien“ liquiden Eigenmittel von 1.784.525,14 € liegen somit über der Mindestliquidität des § 22 Abs. 2 GemHVO. Diese beträgt 159.777,39 €.

In der mittelfristigen Finanzplanung sind Investitionen von 2.180.450 € vorgesehen. Dafür werden Zuschüsse von 840.900 € erwartet. Der Schwerpunkt liegt auf der Stadtsanierung Stadtmitte-Ost. 

Die „freien“ liquiden Eigenmittel per 31.12.2022 von 1.784.525,14 € werden nicht ausreichen, das ambitionierte Investitionsprogramm der Jahre 2023 bis 2025 zu finanzieren. Dieses ist nur durch die Gewährung von entsprechenden Fördermitteln durch das Land zu stemmen. 
Durch eine Umschuldung des Eigenbetriebs „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ können im Jahr 2022 rund 491.473 € an liquiden Mitteln an den Kernhaushalt rückgeführt werden. Durch die Aufnahme von Krediten am Kapitalmarkt wird die Verschuldung um 4.247.991,00 € auf 8.058.550 € steigen. Die jährliche Tilgungsleistung liegt jedoch bei über 300.000,00 €, so dass jedes Jahr rund 5% der Kredite getilgt werden. Dies stellt einen hohen Wert dar. Die Stadt setzt ihre hohe Steuerkraft somit konsequent zum Abbau ihrer Schulden ein.  

Hinweis:
Der Haushaltsplan 2022 wird aufgrund des hohen Seitenumfangs nicht in Papierform verschickt. Der Abschluss kann auf der RIS-Homepage des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald unter folgendem Link eingesehen werden:
Nach Aufruf des Links bitte in der Navigationsleiste den Punkt „Sitzungen“ und dann die Sitzung vom 20.12.2022 auswählen. Unter dem Tagesordnungspunkt 6 ist der Haushaltsplan als Anlage beigefügt.
Bei den Gemeinderatsmitgliedern, die das RIS im Einsatz haben, ist die entsprechende PDF-Datei direkt als Anlage beigefügt. 

Beschlussvorschlag

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.12.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 €
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
8.662.391
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
9.048.016
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-385.625
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-385.625

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.955.975
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
8.121.932
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-165.957
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
980.364
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
3.962.467
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-2.982.103
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-3.148.060
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
2.926.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
324.441
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
2.601.559
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-546.501

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                      Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         2.926.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 142.000 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.200.000 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.

der Steuermessbeträge.

Rechtslage

Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Gemeindehaushaltsverordnung

Beschluss

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.12.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 €
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
8.662.391
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
9.048.016
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-385.625
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-385.625

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.955.975
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
8.121.932
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-165.957
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
980.364
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
3.962.467
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-2.982.103
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-3.148.060
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
2.926.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
324.441
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
2.601.559
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-546.501

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                      Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf         2.926.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 142.000 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.200.000 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.

der Steuermessbeträge.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
154_Haushaltsplan_2022_Beschluss Gesamtwerk (.pdf)
Haushaltsplan 2022_Beschluss Veränderungsliste_Stand 07.12.2021 (.pdf)

Datenstand vom 21.12.2021 12:02 Uhr