Inserat mit dem Titel "Bekanntgabe" im Schönauer Anzeiger vom 12.11.2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 29.11.2021
Beratungsreihenfolge
Vortrag/Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende stellt einige Darstellungen dieses Inserats wie folgt richtig:
- Für die Entfernung der von einer Privatperson auf dem städtischen Grundstück errichteten baulichen Anlagen gibt es einen Gemeinderatsbeschluss.
- Seit Ende 2013 erfolgten mehrfach die mündliche Aufforderung, die nun geräumten baulichen Anlagen vom städtischen Grundstück zu entfernen. Ende 2020 wurde dies der Privatperson zudem schriftlich mit Fristsetzung angedroht.
- Es wurde von den Werkhofmitarbeitern nur das Mobilar entfernt, welches sich auf dem städtischen Grundstück befand. Die Gegenstände wurden nicht demoliert, sondern sorgfältig abgebaut und auf das Nachbargrundstück verbracht.
- Für die dort errichtete Waldhütte gibt es keine baurechtliche Genehmigung; die Anlage wird vom Baurechtsamt derzeit lediglich geduldet.
- Feuerstellen im Wald sind generell verboten.
- Die im Inserat genannte Wildtränke war eine Dusche bzw. Wasserrohr mit Hahn zum Auf- und Zudrehen.
Weiter erklärt der Vorsitzende, dass man den Abbau der baulichen Anlagen mit Fotos dokumentiert habe.
Datenstand vom 14.12.2021 14:26 Uhr