Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 wurde nach den Grundsätzen der durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 22.04.2009 geänderten Gemeindeordnung (GemO), einschließlich der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen (Evaluation 2016), aufgestellt.
Der Entwurf besteht aus
- Haushaltssatzung
- Vorbericht
- Gesamtergebnishaushalt
- Darstellung der wesentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts
- Gesamtfinanzhaushalt
- Finanzhaushalt – Investitionsprogramm 2022
- Ermächtigungsübertragung 2021 nach 2022 (gebundene Liquidität)
- Schuldenübersicht nach Kostenstellen
- Mittelfristige Finanzplanung
- Ergebnishaushalt (noch nicht gerechnet)
- Finanzhaushalt – Investitionsprogramm 2023 bis 2025
- Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
- Schlussbetrachtung
- Anlagen
- Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
- Stellenplan
- Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden
Für das Haushaltsjahr 2022 ist ein Ausgleich nur durch Rücklagenentnahmen möglich. Ziel muss es sein, spätestens im Jahr 2023 wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
Der Ergebnishaushalt enthält alle im jeweiligen Produktbereich erforderlichen Aufwendungen und die zu erwirtschaftenden Erträge. Im Ergebnishaushalt 2022 wird zum aktuellen Zeitpunkt ein Defizit von 611.140 € erwartet. Dieses kann durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt werden.
Die Entwicklung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses stellt sich wie folgt dar:
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Datengrundlage
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Rücklage
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31.12.2018
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Jahresabschluss 2018
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2.389.799,39 €
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Zuführung 2019
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Jahresabschluss 2019
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701.609,27 €
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31.12.2019
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3.091.408,66 €
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Zuführung 2020
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Jahresabschluss 2020
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240.332,70 €
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31.12.2020
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3.331.741,36 €
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Entnahme 2021
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Haushaltsplan 2021
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-349.528 €
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31.21.2021
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2.982.213,36 €
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Entnahme 2022
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Entwurf 2022
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-611.140 €
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31.12.2022
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2.371.073,36 €
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Trotz einer geplanten Entnahme von 611.140,00 € weist die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2022 noch einen Bestand von 2.371.073,36 € aus. Dazu kommen noch Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses über rund 570.000 €. Damit sind zwar große Teile der Überschüsse der letzten Jahre aufgebraucht, aber es stehen noch Rücklagenmittel von rund 2.941.000 € zum Ausgleich der Folgejahre zur Verfügung.
Für das erwartete Defizit im Ergebnishaushalt gibt es im Wesentlichen folgende Gründe:
- Das vom Forstbezirk für den Stadtwald ermittelte Ergebnis sieht einen Zuschussbedarf von 144.480 € vor. Außerdem wirkt sich der Forstverwaltungskostenbeitrag negativ auf das Betriebsergebnis aus.
- Der Planansatz bei der Gewerbesteuer wird mit 2.600.000 € kalkuliert. Das sind 257.000 € weniger als im Haushaltsplan 2021. Dadurch sinkt die Gewerbesteuerumlage von 294.103 € in 2021 auf 267.647€ im Jahr 2022.
- Die Umlagen an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald steigen um 62.088 € auf 2.045.828 €. Die Gründe liegen im Wesentlichen in steigenden Personalkosten, der Übernahme des Kindergarten Utzenfluh, der höheren Abwasserumlage durch die Sanierungen nach EKVO und dem Betrieb der Mehrzweckhalle.
- Durch die laufenden Investitionen (Johann-Peter-Hebel-Weg, Luisenstraße) und die in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen (Eigenanteil Stadtsanierung) werden die Abschreibungen deutlich steigen. Bereits im Jahr 2022 stiegen die Abschreibungen um 59.513 € und tragen somit zum steigenden Defizit bei.
- Die Personalkosten steigen um 33.150 €. Dies entspricht einer Erhöhung von 3,59 %. Eine weitere Aufstockung des Personalkörpers ist aktuell nicht angedacht und auch nicht finanzierbar.
- Die Unterhaltungsaufwendungen wurden gegenüber den Vorjahren zurückgefahren. Als wesentliche Unterhaltungsmaßnahmen sind zu nennen:
- Rathaus (Fertigstellung elektronische Schließanlage)
- Rathaus (Putzsanierung Fassade Gibelspitze
- Beschilderung/Markierung Hintere Hofmatt
- Sanierung Wassertretstelle (Mühlmatt und Wiederherstellung Bouleplatz)
- Im Bereich der konzeptionellen Planung sind folgende Maßnahmen zu nennen:
- Fortführung Verkehrskonzept Innenstadt
- Umsetzung des DigitalPakts im Gymnasium
- Die Maßnahme wird mit 80% bezuschusst
- Die Betreuung des Verwaltungsnetzes und der Support der mobilen Endgeräte muss vom Schulträger übernommen werden – Voraussetzung für die Bezuschussung (VwV DigitalPakt)
Wesentlich für den Ergebnishaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald ist auch der Finanzausgleich. Die Berechnung des Finanzausgleichs basiert auf den Orientierungsdaten zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung (Haushaltserlass). Die Entwicklung in den Jahren 2018 bis 2022 stellt sich wie folgt dar.
Entwicklung Finanzausgleich
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2018 (Ergebnis)
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2019
(Ergebnis)
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2020
(Ergebnis)
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2021
(Plan)
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2022
(Plan)
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Bedarfsmesszahl
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3.312.322
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3.446.465
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3.583.728
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3.477.626
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3.706.520
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Steuerkraftmesszahl
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3.099.234
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4.122.021
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4.364.598
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4.300.679
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4.396.548
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Schlüsselzahl
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0
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0
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0
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0
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0
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Sockelgarantie
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213.088
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0
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149.226
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0
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0
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Steuerkraftsumme
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3.099.234
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4.122.021
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4.513.824
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4.300.679
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4.396.548
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Steuerkraftsumme
je Einwohner *
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1.238,20
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1.680,39
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1.859,07
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1.783,77
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1.822,78
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* für das Jahr 2018 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2017 = 2.503 Einwohner
* für das Jahr 2019 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2018 = 2.453 Einwohner
* für das Jahr 2020 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2019 = 2.428 Einwohner
* für das Jahr 2021 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2020 = 2.411 Einwohner
* für das Jahr 2022 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2021 = 2.412 Einwohner
Während für den Zeitraum 2018 bis 2020 eine Steigerung bei der Steuerkraftsumme erkennbar ist, ist die Steuerkraftsumme des Jahres 2021 erstmals seit Jahren geringfügig gesunken. Im Jahr 2022 soll diese allerdings wieder steigen. Bei der Steuerkraftsumme je Einwohner ist zu berücksichtigen, dass die Einwohnerzahlen sinken.
Der Finanzhaushalt enthält alle kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. In ihm werden die Veränderungen des Zahlungsmittelbestands dargestellt. Im Jahr 2022 nimmt der Zahlungsmittelbestand 772.016 € ab. Diese Zahl ist um die zum 31.12.2021 nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (1.209.000 €) und Ermächtigungsüberträge vom Jahr 2021 ins Jahr 2022 (880.657 €) zu bereinigen, so dass die tatsächliche Abnahme des Zahlungsmittelbestands 443.673 € betragen wird.
Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts 2022 beträgt 391.472 €. Somit können die Tilgungen nicht aus den laufenden Einzahlungen und Auszahlungen bedient werden. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt 2.982.103 €. Davon sollen 2.926.000 € über Darlehen finanziert werden.
Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird zum 31.12.2021 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 2.213.392,15 € ausweisen. Unter Berücksichtigung der Veränderung des Zahlungsmittelbestands aus der Planung des Finanzhaushalts 2022 (-772.016 €), einschließlich der nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen der Vorjahre (+1.209.000 €) und der Ermächtigungsübertragungen 2021 nach 2022 von netto -880.657 € ergeben zum 31.12.2022 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 1.769.719,15 €. Davon sind allerdings 220.708,01 € für Rückstellungen gebunden. Die „freien“ liquiden Eigenmittel von 1.549.011,14 € liegen somit über der Mindestliquidität des § 22 Abs. 2 GemHVO. Diese beträgt 159.777,39 €.
Damit sind entgegen der Planung 2021 liquide Eigenmittel zur Finanzierung des ambitionierten Investitionsprogramms der Jahre 2023 bis 2025 vorhanden. Um hier jedoch eine verlässliche Aussage treffen zu können, muss zuerst die mittelfristige Finanzplanung des Ergebnishaushalts gerechnet werden. Die Situation im Stadtwald und die hohen Umlageforderungen des GVV wirken sich allerdings negativ auf die Zahlungsmittel des Ergebnishaushalts aus.
In der mittelfristigen Finanzplanung sind Investitionen von 2.180.450 € vorgesehen. Dafür werden Zuschüsse von 840.900 € erwartet. Der Schwerpunkt liegt auf der Stadtsanierung Stadtmitte-Ost.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2022 sollen in der Gemeinderatssitzung vom 20.12.2021 beschlossen werden. Die Verwaltung wird bis Anfang Dezember 2021 Änderungswünsche des Gemeinderats und neue Erkenntnisse in den vorliegenden Entwurf einarbeiten.
Neben der Umsetzung von Einsparmöglichkeiten (siehe Tabellen Ergebnishaushalt und Investitionen) hat der Gemeinderat grundsätzlich auch die Möglichkeit die Grundsteuern und die Gewerbesteuer zu erhöhen. Bei einer Erhöhung um jeweils 10 Prozentpunkte könnten folgende Erträge (Ergebnishaushalt) bzw. Einzahlungen (Finanzhaushalt) realisiert werden.
Steuerart
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aktueller Hebesatz
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10 Prozentpunkte
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Grundsteuer A
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320 v.H.
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85 €
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Grundsteuer B
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400 v.H.
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9.850 €
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Gewerbesteuer
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340 v.H.
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58.800 €
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