Erweiterung des Nahwärmenetzes Schönau im Schwarzwald bis Ende 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 29.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.11.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH (EWS) betreibt auf dem Gebiet der Stadt Schönau im Schwarzwald ein Nahwärmenetz. Grundlage für die Verlegung von Wärmeleitungen in Stadtgrundstücken ist der zwischen der Stadt Schönau im Schwarzwald und der EWS abgeschlossene „Vertrag zur Verlegung von privaten Wärmeleitungen (Einspeiseleitungen) in Stadtgrundstücken (Gestattungsvertrag)“ vom 03.05.2019. Darin werden die wesentlichen Rechtsbeziehungen zwischen der Stadt Schönau im Schwarzwald als Eigentümerin der öffentlichen Straßen und Grundstücke und der Gestattungsnehmerin, der EWS, als Eigentümer der Wärmeleitungen geregelt. Die Regelungsinhalte betreffen:

  • Benutzungsrecht
  • Dauer des Benutzungsrechts, Kündigung
  • Arbeiten der Gestattungsnehmerin
  • Herstellungskosten
  • Lage- und Höhenpläne
  • Veräußerung eines Stadtgrundstücks
  • Unterhaltung der Wärmeleitungen, Duldungspflichten der Gestattungsnehmerin
  • Zustimmung der Stadt zu Arbeiten an den Wärmeleitungen
  • Änderungen an der Straße
  • Folgepflichten und Folgekosten
  • Übernahme der Fernwärmeanlage durch die Stadt
  • Ersatzvornahme
  • Benutzungsentgelt
  • Haftung
  • Änderung des Vertrags
  • Übertragung der Rechte und Pflichten der Gestattungsnehmerin
  • Umsatzsteuerklausel

Durch den Abschluss des Gestattungsvertrags wurde für beide Vertragsparteien (Stadt und EWS) Rechtssicherheit geschaffen. Außerdem wurde dadurch ein ausgewogener Interessensausgleich zwischen den Vertragsparteien erzielt:

  • Stadt        = eine für die Einwohner sinnvolle Energieversorgung
  • EWS        = wirtschaftliche Interessen 

Im Gestattungsvertrag wird auch ein Benutzungsentgelt von 0,30 € / MWh Wärme vereinbart, welches die EWS an die Stadt zu zahlen hat.

Durch den gleichzeitigen Ausbau des Breitbandnetzes durch den Zweckverband Breitbandversorgung und des Nahwärmenetzes durch die EWS sowie der gleichzeitigen Sanierung von Straßen einschließlich Wasser- und Abwasserleitungen (z.B. Johann-Peter-Hebel-Weg) durch die Stadt Schönau im Schwarzwald ergeben sich Synergien, die sowohl der EWS als Eigentümer und Betreiber des Nahwärmenetzes, den Bürgern als Anschlussnehmern sowie auch der Stadt als Kostenträger des Breitbandnetzes und der Gemeindestraßen zugutekommen. So müssen Straßen und Wege nur einmal geöffnet werden und allen Haushalten kann ein vergünstigter Hausanschluss für Glasfaser und/oder Nahwärme angeboten werden. Außerdem können durch geringere Investitions- bzw. Unterhaltungskosten die Auswirkungen auf die Wasser- und Abwassergebühren zumindest verringert werden. Deshalb liegt es im Interesse der Stadt und ihrer Bürger, dass diese Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt werden.  
 
Für folgende Abschnitte müssen noch die Verträge abgeschlossen werden:

Abschnitt 1 (Leitungen bereits verlegt, Gestattung nachziehen):
  • Friedrichstraße (Bereich Schwimmbadparkplatz – Lgb-Nr.: 418/3, 418/2, 415/1, 420, 420/1, 421
  • Bahnhofstraße – Lgb-Nr.: 25/10
  • Ledergasse – Lgb-Nr.: 173
  • Verbindungsweg Ledergasse – Bifangstraße – Lgb-Nr.: 981
  • Verbindungsweg Friedrichstraße – Bahnhofsstraße – Lgb-Nr. 258/2
  • Bifangstraße – Lgb-Nr.: 991
  • Luisenstraße – Lgb-Nr.: 255/3
  • Oberfeldstraße – Lgb-Nr.: 1004
  • Talstraße Lgb-Nr.: 6/1
  • Felsenweg – Lgb-Nr.: 1019

Abschnitt 2 (Leitungsverlegung November/Dezember 2021)
  • Felsenstraße – Lgb-Nr.: 1026 
  • Bahnhofstraße – Lgb-Nr.: 25/10
  • Buchenbrandstraße – Lgb-Nr.: 259/1, 262/3

Abschnitt 3 (Leitungsverlegung 2022 neue Bereiche)
  • Wiesenstraße – Lgb-Nr.: 954
  • Buchenbrandparkplatz – Lgb-Nr.: 25/10
  • Johann-Peter-Hebel-Weg – Lgb-Nr.: 443/13

Für die im Gestattungsvertrag vom 03.05.2019 nicht enthaltenen Grundstücke ist ein Nachtrag zum Gestattungsvertrag zwischen der Stadt und der EWS abzuschließen.

Anlage: 
Lageplan mit den in den Abschnitten 1 bis 3 gebauten bzw. der im Jahr 2022 geplanten Wärmeleitungen

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Nachtrag zum Vertrag zur Verlegung von privaten Wärmeleitungen (Einspeisevergütung) in Stadtgrundstücken (Gestattungsvertrag) zu.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Stadt Schönau im Schwarzwald erhält ein jährliches Benutzungsentgelt von 0,30 € /MWh Wärme, welche über die Wärmeleitung abgesetzt wird. Mit dem Ausbau des Nahwärmenetzes steigt auch das Benutzungsentgelt.

Rechtslage

§ 107 Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt zu diesem Tagesordnungspunkt Geschäftsführer Martin Halm von der EWS Netze GmbH besonders herzlich willkommen.

Im Folgenden werden vom Geschäftsführer und dem Vorsitzenden der Sachverhalt der Sitzungsvorlage vorgetragen und durch weitere Erläuterungen ergänzt.

Verständnisfragen zum Benutzungsentgelt und zur Kostenträgerschaft für das Breitbandnetz werden vom Vorsitzenden und Geschäftsführer Halm beantwortet.
Auf Frage von Stadträtin Münzer erklärt der Vorsitzende, dass im Zuge des Nahwärmenetzes geplant sei, im Bereich des Buchenbrandparkplatzes die Wasserleitung in Richtung Brand zu erneuern.

Geschäftsführer Halm gibt abschließend bekannt, dass die EWS Energie GmbH zum 1. Januar 2022 in die EWS Netze GmbH übergehen werde.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Nachtrag zum Vertrag zur Verlegung von privaten Wärmeleitungen (Einspeisevergütung) in Stadtgrundstücken (Gestattungsvertrag) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss. Stadtrat Dr. Sladek bittet Geschäftsführer Halm um einen kurzen Sachstand bezüglich des Straßenaufbruch-Lagerplatzes beim Schlachthof in der Tunauer Straße. Der Geschäftsführer berichtet, dass das Bauunternehmen vom Landratsamt die Auflage erhalten habe, das dort gelagerte Material bis spätestens 14.12.2022 abzufahren. Hierfür habe der Zweckverband Breitbandversorgung von der Baufirma einen Zeitplan angefordert. Dies wird vom Vorsitzenden mit dem Zusatz bestätigt, dass das Landratsamt den Vollzug der angeordneten Maßnahme überwachen werde. Auf Frage von Stadtrat Knobel geht Bauamtsleiter Wunderle davon aus, dass von der Baufirma bislang kein Material abgefahren wurde. Geschäftsführer Halm weist zudem darauf hin, dass der Straßenaufbruch zukünftig mangels fehlendem Lagerplatz an Ort und Stelle gelagert werde, wodurch Straßenvollsperrungen erforderlich werden. Dies sei gegenwärtig beim laufenden Nahwärmenetzausbau in der Bahnhofstraße der Fall. Bauamtsleiter Wunderle ergänzt, dass dies auch bei zukünftigen Maßnahmen, zum Beispiel dem Ausbau der Luisenstraße oder bei der Wasser- und Abwassermaßnahme im Johann-Peter-Hebel-Weg der Fall sein werde, wodurch sich die Vorhaben verteuern würden. Stadtrat Knobel fragt an, ob die Baustelle in der Bahnhofstraße über den gesamten Winter bleiben werde. Der Geschäftsführer erwidert, dass die Straße noch in diesem Jahr aufgefüllt und eine Bitumendeckschicht angebracht werde. Der Feinbelag soll jedoch erst im kommenden Frühjahr aufgebracht werden.

Dokumente
Nahwärme Schönau 2022 - Nachtrag Gestattung (.pdf)

Datenstand vom 14.12.2021 14:26 Uhr