Eigenbetrieb Städtische Wohnbau, Sanierung Friedrichstraße 16 - Vergabe Handwerkerleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 11.1

Sachverhalt

Das Mietshaus Friedrichstr. 16 befindet sich im Stadtsanierungsgebiet. Der Gemeinderat hat zugestimmt, das Gebäude aus diesem Grund umfassend zu sanieren und hat hierfür auch entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt.
Zur Vergabe kommen die Gewerke Trockenbau/Malerarbeiten, Sanitär- und Heizungsinstallation.
Die Arbeiten für diese Gewerke wurden von Bürgermeister Peter Schelshorn an die jeweils günstigste Bieterfirma wie folgt vergeben (siehe auch beigefügte Aufstellung):

Trockenbau/Malerarbeiten:        Fa. Barbisch Bau GmbH                  30.606.09 €
Sanitärinstallation:                        Fa. Dietsche Heizungsbau GmbH   33.348,71 €
Heizungsinstallation:                Fa. Dietsche Heizungsbau GmbH   33.567,16 €

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushalt 2021 sind für die Generalsanierung des Wohnhauses Friedrichstr. 16 Investitionskosten von 295.000 € eingestellt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über einen Zuschuss (Stadtsanierung) von 106.200 € sowie über eine Darlehensaufnahme von 188.800 €.
Die Gesamtauftragssumme für die bisher erfolgten Arbeitsvergaben liegt bei 244.331 € und somit innerhalb der Kostenschätzung. Zu vergeben sind lediglich noch die Zimmerer-/Dachdeckerarbeiten, welche vom Architekten mit 12.250 € berechnet wurden.  

Rechtslage

Dem Bürgermeister ist nach § 5 Abs. 2, Ziffer 2.13, folgende Aufgabe zur Erledigung dauernd übertragen:
Die Vergabe von Arbeiten und Lieferungen bis zu einem Betrag von 50.000 € im Einzelfall; bei Vergaben ab 10.000 € besteht eine Berichtspflicht gegenüber dem Gemeinderat.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Sitzungsvorlage mit den vom Bürgermeister nach § 5 Abs. 2, Ziffer 2.13, getätigten Arbeitsvergaben wird vom Gemeinderat ohne Aussprache zur Kenntnis genommen.

Dokumente
Kostenaufstellung Sanierung 2021 (.pdf)

Datenstand vom 21.09.2021 11:33 Uhr