Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses Schönau im Schwarzwald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 6

Sachverhalt

Gemäß § 2 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung wird der Gutachterausschuss auf vier Jahre bestellt. Sind während der Amtsperiode des Gutachterausschusses weitere Gutachter zu bestellen, so werden diese nur für den Rest der Amtsperiode bestellt.
Nach § 2 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung ist für jeden Gutachterausschuss ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter zu bestellen. 

Die Amtszeit der jetzigen Gutachter endet dieses Jahr, weshalb eine Neubestellung erforderlich wird.
Die Amtszeit des neuen Gutachterausschusses endet nach vier Jahren bzw. nach Gründung des gemeinsamen Gutachterausschusses Wiesental.

Nach § 192 Abs. 3 BauGB sollen der Vorsitzende und die weiteren Gutachter in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter vorzusehen.

Der derzeitige Gutachterausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

Herr Peter Knobel, Schönau im Schwarzwald, Vorsitzender
Herr Dirk Lais, Schönau im Schwarzwald, Stellvertretender Vorsitzender
Herr Werner Faschian, Aitern
Herr Ulrich Steinebrunner, Schönau im Schwarzwald
Herr Helmut Wunderle, Bauamt Schönau im Schwarzwald
Frau Tanja Burgert, Lörrach, Finanzamt
Herr Joachim Kempf, Lörrach, Stellvertreter Finanzamt

Herr Werner Faschian teilte mit, dass er nicht mehr zur Verfügung stehe. Die Herren Knobel, Lais und Steinebrunner haben auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie ihre Ämter weiter ausüben würden.

Gemäß § 5 Gutachterausschussverordnung werden für die Ermittlung der Bodenrichtwerte mindestens vier Gutachter benötigt.

Es sind alle Gutachter neu zu bestellen, wobei das Vorschlagsrecht für die Vertreter des Finanzamts bei dieser Behörde liegt. Nach Rücksprache mit Frau Knöbel, Geschäftsstellenleiterin des Finanzamts Lörrach, soll der bisherige Gutachter des Finanzamts, Joachim Kempf, wieder bestellt werden. Einen Stellvertreter konnte das Finanzamt mangels geeigneter Personen nicht benennen.

Es sind alle Mitglieder neu zu bestellen, wobei eine wiederholte Bestellung zulässig ist.
Festzulegen sind auch der Vorsitzende und sein Stellvertreter.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat die Mitglieder des Gutachterausschusses zu bestellen.

Es wird vorgeschlagen, folgende Personen als Gutachter zu bestellen:
Herr Peter Knobel, Schönau im Schwarzwald, Vorsitzender
Herr Dirk Lais, Schönau im Schwarzwald, Stellvertretender Vorsitzender
Herr Ulrich Steinebrunner, Schönau im Schwarzwald
Herr Helmut Wunderle, Bauamt Schönau im Schwarzwald
Herr Joachim Kempf, Lörrach, Finanzamt

Rechtslage

Gutachterausschussverordnung, BauGB

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.

Stadtrat Schröder hält die von der Verwaltung vorgeschlagene Besetzung des Gutachterausschusses für zu einseitig. Für seine Fraktion sei es jedoch zu kurzfristig gewesen, eine weitere Person für die Bestellung in den Ausschuss vorzuschlagen Er stelle daher den Geschäftsordnungs-Antrag, die Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Nachdem zu diesem Antrag keine Wortmeldungen mehr erfolgen, lässt der Vorsitzenden über den Antrag abstimmen.

Beschluss

Dem Antrag von Stadtrat Schröder auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes wird mehrheitlich zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4 , Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimmen von Bürgermeister Schelshorn sowie den Stadträten Lais, Seckinger und Strohmeier - Enthaltung von Stadtrat Knobel).

Datenstand vom 21.09.2021 11:33 Uhr