Erneute Anfrage zum Umbau des Hotels "Zum Kirchbühl" (Umnutzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 5

Sachverhalt

Mit Mail vom 14.07.2021 hat ein Interessent bei der Verwaltung angefragt, ob das Hotel „Zum Kirchbühl“ in Schönau im Schwarzwald zu Wohnungen umgebaut werden kann. 

Da dies eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung wäre, wurde diese Anfrage in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 04.08.2021 beraten. Dabei hat der Gemeinderat einstimmig den Wunsch geäußert, dass der Restaurant- und Hotelbetrieb des Hotels „Zum Kirchbühl“ erhalten werden sollte. Dies wurde dem Interessenten mit Mail vom 28.07.2021 entsprechend mitgeteilt. 

Mit Mail vom 29.07.2021 fragt der Interessent nun an, ob es denkbar wäre, wenn im Erdgeschoss ein Gastronomiebetrieb erhalten bleiben und im oberen Bereich Wohnungen für Familien mit Kindern entstehen würden. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat würde dem Vorschlag des Interessenten folgen, dass im Erdgeschoss des Hotels „Zum Kirchbühl“ der Gastronomiebetrieb erhalten bleibt und im oberen Bereich Wohnungen für Familien mit Kindern entstehen. 

Rechtslage

Der Interessent müsste zur Realisierung des Projekts einen Antrag auf Nutzungsänderung an die Baurechtsbehörde stellen. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.

In der anschließenden Aussprache entsteht eine erneute Grundsatzdiskussion über die künftige Innenstadtentwicklung.

Auf Frage von Stadträtin Münzer erläutert Bauamtsleiter Wunderle, dass die Stadt aktuell keine Möglichkeit hätte, die beantragte Nutzungsänderung zu verhindern, da für den Bereich „Kirchbühl“ kein Bebauungsplan vorhanden sei. Insofern müsse die Stadt froh sein, wenn sie im Vorfeld zum geplanten Vorhaben gefragt werde.

Stadtrat Dr. Sladek verweist erneut auf die losen früheren Absichten, den „Kirchbühl“ über die Bildung einer Genossenschaft weiter zu betreiben. Für ihn gelte es Zeit zu gewinnen, um mit gezielten Maßnahmen den weiteren Verlauf der „sterbenden Innenstadt“ zu stoppen. Immer mehr Lebensqualität gehe kaputt, weshalb ein Handeln dringend angezeigt sei. Er habe deshalb die Bitte, dass man sich zusammensetze, die Perspektiven des Ortes erörtere und folglich Rahmenbedingungen schaffe, um die Zügel für eine gezielte Weiterentwicklung von Schönau wieder in die Hand zu bekommen. Aus diesen Gründen werde er die vorliegende Anfrage ablehnen.

Der Vorsitzende spricht in diesem Zusammenhang das im Jahr 2018 erstellte gemeindeübergreifende Entwicklungskonzept des Gemeindeverwaltungsverbandes an. Das Konzept beinhalte bereits den Themenkomplex „Ausbau und Qualifizierung der Gastronomieangebote“. Bei der für diesen Themenkomplex zuständigen Projektgruppe sei seinerzeit das Interesse an einer Mitarbeit jedoch sehr bescheiden gewesen.

Stadtrat Seckinger verweist auf den hohen Altersdurchschnitt der Bevölkerung, weshalb junge Familien durch Schaffung von Wohnraum im Ort gehalten werden müssen. Er sehe aber auch, dass Gastronomiebetriebe erhalten werden müssen. Dies seien große Aufgaben, die es zu bewältigen gelte und für die ein grundlegendes Konzept erstellt werden sollte.

Stadtrat Locker zeigt sich hin- und hergerissen. Einerseits gehe es um den Erhalt von Gastronomiebetrieben und auf der anderen Seite fehle es an Angeboten von Mietwohnungen. Aus diesem Grund würden viele Familien aus Schönau wegziehen.
Es schlage vor, die Thematik im Rahmen der nächsten Klausurtagung des Gemeinderats grundsätzlich zu behandeln.

Stadtrat Knobel sieht in dem Vorschlag des Interessenten den kleinsten gemeinsamen Nenner und erklärt, dass er sich mit diesem einverstanden erkläre, zumal die Stadt sich baurechtlich nicht wehren könne.

Stadträtin Strohmaier heißt diesen Vorschlag ebenfalls für gut. Ein zukünftiger Wirt der Gaststätte könnte gleichzeitig mit seiner Familie im Haus wohnen. Für sie wäre es schade, wenn der „Kirchbühl“ weiterhin leer stehen würde.

Stadtrat Gierth sieht dies etwas anders. Für ihn könnte es möglicherweise zu Konflikten kommen, etwa durch Lärmbelästigungen, wenn im Erdgeschoss eine Gaststätte betrieben werde und sich im oberen Hausbereich Wohnungen befänden.

Der Vorsitzende führt an, dass man auch alles schwarzmalen könne. Verstehen müsse man zumindest, dass der „Kirchbühl“ für einen weiteren Hotelbetrieb zu kleinräumig sei. Mit dem vorgeschlagenen Kompromiss werde zumindest der Gastronomiebetrieb erhalten.
Sodann lässt er über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Beschluss

Der Gemeinderat würde dem Vorschlag des Interessenten folgen, dass im Erdgeschoss des Hotels „Zum Kirchbühl“ der Gastronomiebetrieb erhalten bleibt und im oberen Bereich Wohnungen für Familien mit Kindern entstehen. 
Der Interessent soll jedoch darauf hingewiesen werden, dass es dem Gemeinderat wichtig ist, die städtische Infrastruktur mit dem Wegfall von Gaststäten nicht weiter zu schwächen. Der Erhalt von Gaststätten könnte zum Beispiel durch das von Stadtrat Dr. Sladek für den Gaststättenbetrieb vorgeschlagene Genossenschaftsmodell gesichert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimmen von Stadträtin Münzer sowie den Stadträten Anschütz, Gierth, Locker und Dr. Sladek).

Datenstand vom 21.09.2021 11:33 Uhr