Verpflichtung von Stadtrat Axel Lais


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 13.09.2021 ö 3

Sachverhalt

Nachdem Stadtrat Ulrich Schlageter aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, muss dessen Mandat neu besetzt werden.

Bei der Wahl der Gemeinderäte am 26.05.2019 wurde Axel Lais nach dem vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Wahlergebnis als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) festgestellt.
Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt er damit für den ausgeschiedenen Stadtrat in den Gemeinderat nach.

Axel Lais hat inzwischen erklärt, dass er die Wahl zum Gemeinderat annimmt.

Nach § 32 GemO ist der neue Stadtrat vom Bürgermeister in seiner ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten zu verpflichten.

Rechtslage

§§ 31 u. 32 GemO

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn weist auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Verpflichtung und Belehrung des neu eintretenden Stadtrats hin und informiert über die sich aus der Übernahme des Amtes ergebenden Rechte und Pflichten (Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheitspflicht, Teilnahmepflicht).

Sodann erheben sich die Anwesenden. Der Vorsitzende liest die Verpflichtungsformel vor, welche von Stadtrat Axel Lais nachgesprochen wird. Die Verpflichtung wird per Handschlag und Unterzeichnung der Verpflichtungsniederschrift besiegelt. 

Der Vorsitzende wünscht dem neuen Stadtrat für die künftige ehrenamtliche Tätigkeit alles Gute und hofft auf eine gute Zusammenarbeit

Datenstand vom 21.09.2021 11:33 Uhr