Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 17.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Schönau im Schwarzwald beabsichtigt das Willig-Areal zum Preis von 850.000 € zu erwerben und in gleicher Höhe ein Darlehen aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine Investition, die nicht im Haushaltsplan 2021 veranschlagt wurde. Die Pflicht zum Erlass eines Nachtragshaushalts besteht nach § 82 Abs. 2 Nr. 3 GemO für Auszahlungen des Finanzhaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen. Eine Ausnahme besteht nach § 82 Abs.3 Nr. 1 GemO nur für unbedeutende Investitionen. Als unbedeutend kann für eine Investitionsmaßnahme in der Regel eine Größenordnung von 5% der eingeplanten Investitionsauszahlungen des Finanzhaushalts (ohne Kredittilgungen) unterstellt werden. Für das Jahr 2021 liegen die Investitionsauszahlungen des Finanzhaushalts bei 1.933.925 €. Aufgrund des beabsichtigten Kaufs des Willig Areals liegen die Investitionsauszahlungen nun bei 2.783.925 €. Die außerplanmäßige Auszahlung stellt somit keine unbedeutende Investition dar. Die Stadt Schönau im Schwarzwald hat daher einen Nachtragshaushalt zu erlassen.
Folgende Nachtragshaushaltssatzung liegt zum Beschluss vor:
Stadt Schönau im Schwarzwald
Landkreis Lörrach
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund von § 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.05.2021 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
- im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
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Bisher festgesetzte Beträge EUR
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Änderung um (+/-) EUR
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Neu festgesetzte Beträge EUR
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1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
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7.934.516
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+414.900
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8.349.416
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1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
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8.644.715
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+54.229
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8.698.944
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1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
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-710.199
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+360.671
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-349.528
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1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
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0
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0
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0
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1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
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0
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0
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0
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1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
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0
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0
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0
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1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
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-710.199
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+360.671
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-349.528
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- im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
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7.344.601
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+414.900
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7.759.501
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2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
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7.858.732
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+40.719
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7.899.451
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2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
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-514.131
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+374.181
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-139.950
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2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
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708.883
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0
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708.883
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2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
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1.933.925
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+850.000
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2.783.925
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2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-
bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von
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-1.225.042
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+850.000
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-2.075.042
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2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /- bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
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-1.739.173
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+475.819
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-2.214.992
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2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
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1.401.000
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+850.000
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2.251.000
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2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
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237.533
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+14.167
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251.700
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2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss
/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von
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1.163.467
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+835.833
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1.999.300
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2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
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-575.706
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+360.014
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-215.692
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§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von
bisher 1.401.000 EUR
auf 2.251.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.200.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H.
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.
der Steuermessbeträge.
Dem Gemeinderat liegt ebenso eine Veränderungsliste vor, bei der die wesentlichen Veränderungen, die im Zusammenhang mit dem Kauf des Willig-Areals stehen, aufgelistet sind.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Nachtragshaushaltssatzung zu.
Rechtslage
Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Gemeindehaushaltsverordnung
Vortrag/Diskussionsverlauf
Vorab verweist der Vorsitzende auf das Gespräch, welches kürzlich mit der Kommunalaufsicht bezüglich der städtischen Haushaltssituation stattgefunden hat.
Bei diesem konstruktiven Austausch hätten auch die Vertreter der Kommunalaufsicht erkannt, dass die Haushaltsplanungen seitens der Stadt doch sehr, sehr konservativ ausgeführt werden. Dies bestätige sich wiederum im vorläufigen Rechnungsergebnis für das Jahr 2020. So habe der Kernhaushalt 2020 im Plan beim ordentlichen Ergebnis ein Minus von 337.210 € ausgewiesen, das Rechnungsergebnis weise dagegen jedoch ein Plus von 240.332 € aus. Die bedeute gegenüber der Planung eine Verbesserung um 577.542 €. Dagegen verschlechtere sich das außerordentliche Ergebnis des Kernhaushaltes um 14.681 €.
Aufgrund dieser erfreulichen Entwicklung konnten die Ergebnisrücklagen (ohne zweckgebundene Rücklagen um 225.650 € auf 3.898.523 € erhöht werden.
Sodann stellt Rechnungsamtsleiterin Wagner den vorliegenden Nachtragshaushalt 2021 im Detail mit ausführlichen Erläuterungen vor.
Der Vorsitzende weist zudem darauf hin, dass der Nachtragshaushalt mit der Kommunalaufsicht abgesprochen sei. Eine schnelle Genehmigung des Werkes habe die Behörde zugesichert.
Stadträtin Münzer spricht sich prinzipiell für den Erwerb des Willig-Areals aus. Sie möchte jedoch wissen, ob der Kaufpreis aufgrund eines Gutachtens festgelegt wurde. Außerdem verweist sie auf mögliche Altlasten - und damit verbundenen Folgekosten -, welche durch die frühere Nutzung (Autowerkstätte, Tankstelle) des Areals vorliegen könnten.
Bürgermeister Schelshorn erwidert, dass der Kaufpreis für beide Grundstücke des Willig-Areals aufgrund von Verkehrswert-Gutachten, welche die unabhängigen Sachverständigenkanzlei Dr. Markstein aus Emmendingen angefertigt habe, festgesetzt worden sei. Ebenso liege bezüglich möglicher Bodenbelastungen ein Altlasten- und Bodengutachten vor.
Zu diesem Gutachten erläutert Bauamtsleiter Wunderle, dass aufgrund der beurteilten Bodenbelastungssituation momentan keine Maßnahmen erforderlich seien. Lediglich bei baulichen Eingriffen in den Untergrund sei mit entsorgungsrelevantem Bodenmaterial zu rechnen. Die sich aufgrund des ehemaligen Tankstellenbetriebs noch im Boden befindlichen Tanks seien ordnungsgemäß stillgelegt und mit einem festen Stoff befüllt worden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Nachtragshaushaltssatzung zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
Dokumente
Nachtragshaushalt 2021_komprimiert Stand 03.05.2021 (.pdf)
Veränderungsliste Schönau Nachtragshaushalt 2021 (.pdf)
Datenstand vom 06.07.2021 16:49 Uhr