Parkraumbewirtschaftung Innenstadt incl. Teilbereiche Hintere Hofmatt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 26.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.04.2021 ö 6

Sachverhalt

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 07.10.2019 wurden verschiedene Varianten der Verkehrsberuhigung vorgestellt und der vorgeschlagenen Parkplatzmarkierung mit Parkraumbewirtschaftung (Parkscheibenregelung) für Teilbereiche in der Hinteren Hofmatt zugestimmt (einstimmiger Beschluss).

Aufgrund der beginnenden Bauarbeiten beim MTB-Gebäude mit dem damit verbundenen Wegfall der PKW-Stellplätze, verschärft sich die Parkplatzsituation im Bereich des Rathauses weiter. Im Zuge der Vorgespräche mit dem Inhaber der gegenüberliegenden Metzgerei mit den Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltung wurde die Verschärfung thematisiert. Dabei war man sich einig, die Parkzeit von 1,5 Stunden auf 1 Stunde zu begrenzen. Damit wäre es trotzdem möglich 89 Minuten legal mit Parkscheibe zu parken.

Die Verwaltung schlägt vor, die derzeitig gültigen zulässigen Parkzeiten im gesamten Innen-Stadtgebiet (incl. der Teilbereiche Hintere Hofmatt) auf eine Stunde zu vereinheitlichen. Dies hätte zur Folge, dass die Innenstadt von mehr Fahrzeugen frequentiert werden könnte.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die zulässige Parkzeit im gesamten Innenstadtgebiet (incl. der Teilbereiche Hintere Hofmatt) einheitlich auf eine Stunde mit Parkscheibenregelung zu beschränken.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für die Fortführung des Verkehrskonzeptes Innenstadt sind 15.000 € an Mitteln im Haushaltsplan 2021 eingestellt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zum Sachverhalt der Sitzungsvorlage werden vom Vorsitzenden und Bauamtsleiter Wunderle ergänzende Erläuterungen gegeben.
In der Aussprache plädieren mehrere Gemeinderatsmitglieder dafür, die zulässige Parkzeit im gesamten Innenstadtgebiet (incl. der Teilbereiche Hintere Hofmatt) einheitlich auf 1,5 Std. festzusetzen. Die von der Verwaltung vorgeschlagene zulässige Parkzeit von einer Stunde wird für zu knapp erachtet.

Der Vorsitzende erklärt, dass zunächst über den weitergehenden Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt werden soll. Falls dieser keine Mehrheit finde, werde er darüber abstimmen lassen, für das gesamte Innenstadtgebiet die zulässige Parkzeit auf einheitlich 1,5 Stunden festzusetzen.  

Beschluss 1

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, die zulässige Parkzeit im gesamten Innenstadtgebiet (incl. der Teilbereiche Hintere Hofmatt) einheitlich auf eine Stunde mit Parkscheibenregelung zu beschränken, wird vom Gemeinderat abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, die zulässige Parkzeit im gesamten Innenstadtgebiet (incl. der Teilbereiche Hintere Hofmatt) einheitlich auf 1,5 Stunden mit Parkscheibenregelung zu beschränken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 3

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimme von Stadtrat Seckinger, Enthaltungen von den Stadträtinnen Schindler und Strohmaier sowie von Stadtrat Schröder).

Datenstand vom 10.05.2021 15:18 Uhr