MTB-Gebäude, Grundsatzbeschlüsse zu Rampenheizung und Trogbrunnen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 26.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.04.2021 ö 5

Sachverhalt

Am 21.12.2020 hat der Gemeinderat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung dem Bauantrag des MTB-Gebäudes zugestimmt. Außerdem wurden mögliche Einsparpotentiale erörtert. Dabei wurde die Entscheidung „Rampenheizung für die Tiefgarage“ und „der Bau eines Trogbrunnens“ zunächst zurückgestellt. Diese sollten jeweils gesondert und zu gegebener Zeit im Zuge des Bauablaufs diskutiert werden.

Beim Bau des Sparkassengebäudes in Todtnau wurde eine Rampenheizung eingebaut. Die Sparkasse hat mit der Rampenheizung grundsätzlich positive Erfahrungen gemacht.

Der Elektroplaner hat eine überschlägliche Betriebskostenrechnung erstellt (siehe Anlage). Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Bau einer Rampenheizung für die Tiefgarage.

Der Elektroplaner wird an der Sitzung teilnehmen und steht für Fragen zur „Rampenheizung“ zur Verfügung. Beim Thema „Trogbrunnen“ sollte eine Grundsatzentscheidung getroffen werden (z.B. Umlaufbrunnen bzw. Frischwasserbrunnen usw.).

Beschlussvorschlag

  1. Rampenheizung: Der Gemeinderat befürwortet den Einbau einer Rampenheizung für die Tiefgarage.
  2. Trogbrunnen: Der Gemeinderat entscheidet über das weitere Vorgehen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Wilfried Greiner vom Planungsbüro für Elektrotechnik Greiner aus Breisach.

Bauamtsleiter Wunderle trägt zunächst den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor, ehe Herr Greiner die Technik und Vorteile der Rampenheizung sowie die mit dem Betrieb der Heizung zu erwartenden Kosten eingehend erläutert.

In der nachfolgenden Aussprache werden zum vorgeschlagenen Einbau der Rampenheizung sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten.
Stadträtin Münzer hält die Maßnahme zwar für wünschenswert, aber aufgrund des engen finanziellen Spielraums für nicht finanzierbar.
Stadträtin Strohmaier verweist auf die Haftungsgründe, welche für die Stadt mit der Anlegung der Tiefgaragenabfahrt verbunden seien, weshalb sie für die Rampenheizung plädiere. Mit Rampenheizungen seien durchweg positive Erfahrungen gemacht worden und zudem lassen sich mit der Heizung Schäden am Bodenbelag durch Salz und Kälte vermeiden.
Stadtrat Gierth erklärt, dass der Einbau von Rampenheizungen - alleine aus Haftungsgründen - bei größeren Objekten obligatorisch sei.
Stadtrat Seckinger spricht sich eindeutig gegen eine Rampenheizung aus. Das Argument der Kostenreduktion für die Haus- und Gebäudeverwaltung lasse er nicht gelten, da für das Objekt sowieso ein Hausmeister benötigt werde. Aufgrund der schneearmen Winter gehe er davon aus, dass für den Winterdienst bei der Tiefgaragenabfahrt durch den Hausmeister jährlich keine 600 Euro aufgewendet werden müssen. Außerdem stelle sich für ihn die grundsätzliche Frage, ob die Abfahrt überhaupt betoniert werden müsse oder beispielsweise auch mit Verbundsteinen ausgeführt werden könnte.
Aufgrund der doch ziemlich steilen Abfahrt, die auch von schweren Fahrzeugen befahren wird, rät Stadtrat Anschütz von der Ausführungsvariante „Verbundsteine“ ab. Ein Verschieben der Verbundsteine wäre nach seiner Ansicht vorprogrammiert.
Stadtrat Locker spricht sich aus Haftungsgründen ebenfalls für den Einbau der Rampenheizung aus.
Für Stadtrat Dr. Sladek sind die Gründe für den Einbau der Rampenheizung nachvollziehbar. Er mache seine Zustimmung zur Rampenheizung jedoch davon abhängig, dass auf dem Dach des Gebäudes eine PV-Anlage installiert werde.

Der Vorsitzende erwidert, dass er es für sinnvoll erachte, die Dächer von öffentlichen Gebäuden mit PV-Anlagen auszustatten, was auch beim MTB-Gebäude realisiert werden sollte. Gleichwohl könne die heutige Abstimmung bezüglich der Rampenheizung nicht von der Ausweisung einer PV-Anlage abhängig gemacht werden, da hierüber im Gemeinderat nach Vorliegen der vom Elektroplaner geforderten Unterlagen gesondert entschieden werden müsse. 

Stadtrat Schlageter hält den Einbau der Rampenheizung aufgrund der Klimaerwärmung für kontraproduktiv, weshalb er die Heizung ablehne.

Unterschiedliche Auffassungen werden im Gremium auch zum Bau bzw. zur Ausführung des Brunnens auf dem Vorplatz des MTB-Gebäudes vertreten. Nach eingehender Beratung, bei der unter anderem die Kostenfrage, die Art des Brunnens (Frischwasser- oder Umlaufbrunnen) sowie eine mögliche Verlegung „Luisenstraßen-Brunnen“ erörtert werden, zeichnet sich eine Mehrheit für den Alternativvorschlag von Bauamtsleiter Wunderle ab. Demzufolge sollen zunächst lediglich Lehrrohre für die Maßnahme verlegt und die definitive Entscheidung über die Einrichtung des Brunnens zu einem späteren Zeitpunkt gefällt werden.

Der Vorsitzende lässt sodann über die Rampenheizung und den Brunnen getrennt abstimmen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat befürwortet den Einbau einer Rampenheizung für die Tiefgarage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimmen von Stadträtin Münzer sowie den Stadträten Schlageter und Seckinger).

Beschluss 2

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, vorerst lediglich die Leerrohre für die Wasser- und Elektroleitung des Brunnens zu verlegen mit dem Ziel, die Einrichtung des Brunnes auf dem Vorplatz des MTB-Gebäudes zu einem späteren Zeitpunkt realisieren zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimmen von Stadträtin Münzer und Stadtrat Schlageter).

Dokumente
Schönau Rampenheizung A4 (.pdf)

Datenstand vom 10.05.2021 15:18 Uhr