Bauvoranfrage zur Sanierung und Aufstockung des Wohnhauses Flst.-Nr. 424/2, Wiedlestraße 12a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 26.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.04.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB).

Der Bauherr plant, das vorhandene Treppenhaus innerhalb des Gebäudes auf die nordwestliche Gebäudeseite zu verlegen. Das ehemalige Treppenhaus soll dem Wohnbereich zugeschlagen werden. Außerdem ist im ehemaligen Treppenhaus der Bau eines Personenlifts vorgesehen. Das vorhandene Gebäude soll um ein Geschoss erhöht werden.

Die Verwaltung hat festgestellt, dass bei den eingereichten Planunterlagen der Nachweis der Abstandsflächen sowie der Stellplatznachweis fehlt. Diese Unterlagen wurden vom Planer nachgefordert, liegen aber derzeit noch nicht vor.
Die Verwaltung geht davon aus, dass für die Zufahrt eine Grunddienstbarkeit (Überfahrtsrecht) auf Flurstück 424 eingetragen werden muss.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Bauvoranfrage befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten und die Baurechtsbehörde auf die fehlenden Unterlagen hinzuweisen (Abstandsflächen, Stellplatznachweis, Nachweis der Gebäudezufahrt).

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor und veranschaulicht anhand von Fotos, Lage- und Grundrissplänen das Bauvorhaben.

Stadtrat Locker und Stadträtin Münzer, welche die mit dem Bauvorhaben verbundene Wohnraumschaffung grundsätzlich begrüßen, verweisen auf die wegen der fehlenden Nachweise noch zu klärenden Punkte.
Bauamtsleiter Wunderle erläutert, dass das Baurechtsamt im Zuge der Bauantragsprüfung die Erfordernisse für die Abstandsflächen, die Stellplätze und die Gebäudezufahrt ohnehin den expliziten Hinweis auf die fehlenden Unterlagen abklären würde. Der Hinweis auf die fehlenden Unterlagen erfolge daher lediglich vorsorglich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Bauvoranfrage befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten und die Baurechtsbehörde auf die fehlenden Unterlagen hinzuweisen (Abstandsflächen, Stellplatznachweis, Nachweis der Gebäudezufahrt).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 10.05.2021 15:18 Uhr