Haushaltssatzung und Haushaltsplan sowie Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald" für das Haushaltsjahr 2021, Haushaltsverfügung des Landratsamtes Lörrach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 29.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 29.03.2021 ö 7

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wird die Haushaltsverfügung des Landratsamtes Lörrach vom 24.02.2021 zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan sowie dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Die Verwaltung wird in der Sitzung eine Stellungnahme zur vorliegenden Haushaltsverfügung abgeben.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende verweist eingangs auf die Corona-Pandemielage hin, in der man sich befinde und die hauptursächlich dafür sei, dass der Gesamtergebnishaushalt im Haushaltsjahr planmäßig mit einem negativen Ergebnis abschließe.
Er zählt sodann alle Punkte aus der Haushaltsverfügung auf, die vom Landratsamt zum städtischen Haushaltsplan 2021 moniert werden.
Zu den aufgezählten Beanstandungen hält er zusammenfassend fest:

  • Zu Beginn der Haushaltsberatungen sei man von einem Defizit im Ergebnishaushalt von rund 1,5 Mio. € ausgegangen. Durch Verschiebungen bzw. Streichungen von Investitionen, Mehreinnahmen beim Gemeindewald (Nachhaltigkeitsprämie) sowie Nachzahlungszinsen bei der Gewerbesteuer habe man dieses Defizit auf 710.199 € reduzieren können.

  • Weiterhin sei anzumerken, dass die Verwaltung den Haushalt 2021 äußerst konservativ geplant habe und deshalb - wie in den Jahren zuvor - im Ergebnis eher mit einer Verbesserung gerechnet werde.

  • Unpopuläre Entscheidungen zu treffen, wie beispielsweise Steuererhöhungen, halte er aufgrund der Pandemielage für nicht umsetzbar, zumal einerseits die Bürger und Gewerbetreibenden nicht noch stärker belastet und zum anderen zuerst die noch vorhandenen Rücklagen eingesetzt werden sollten.

  • Bezüglich der Entwicklung des Zahlungsmittelbedarfs und der -überschüsse verweise er auf die derzeit hohe Tilgungsleistung von durchschnittlich 10 %. Es bestehe die Möglichkeit, diese Tilgungsleistungen deutlich zu kürzen, falls sich die Finanzsituation weiter zuspitze.

  • Letztlich erfolge seinerseits der Hinweis, dass Corona-bedingt im Jahr 2021 mit Mindereinnahmen von 436.000 € gerechnet werden müsse, welche sich erheblich auf die Liquidität und den Ergebnishaushalt 2021 auswirken.

Stadtrat Knobel bringt sein Entsetzen über die Haushaltsverfügung zum Ausdruck. Über viele Jahre habe man mit einer soliden und mit Augenmaß praktizierten Haushaltspolitik erhebliche Rücklagen ansammeln können. Aufgrund der Corona-Situation laufe der Haushalt nun erstmals in eine andere Richtung und gleich werde von der Aufsichtsbehörde eine Verfügung verfasst, die er in dieser Form nicht nachvollziehen könne. Die Verwaltung plane besonnen und umsichtig und es werde nur in sinnvolle und nachhaltige Maßnahmen investiert. Diese Politik könne er weiterhin unterstützen.

Für Stadtrat Locker erweckt die Haushaltsverfügung den Anschein, als ob die Stadt ihre Gelder mit vollen Händen ausschütten würde. Dies der Verwaltung und dem Gremium zu unterstellen sei eine Unverschämtheit. Sowohl Verwaltung als auch der Gemeinderat würden sich bei den Haushaltsplanungen umfassende Gedanken machen und nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Die Rücklagenbildung sei dafür da, um in schlechten Zeiten auf das Ersparte zurückgreifen zu können. Die Haushaltsverfügung des Landratsamtes betrachte er teilweise als Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde.

Sodann verliest Stadtrat Schröder eine vorbereitete schriftliche Erklärung, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt wird.

Stadträtin Münzer sieht die Haushaltsverfügung etwas anders als ihre Vorredner. Die Einschätzung des Landratsamtes - welche eine Rüge sei, und dies bereits zum zweite Mal - habe sie erwartet. Über die geforderte Haushaltskonsolidierung müsse man nachdenken und nicht so weitermachen wie bisher. Schulden zu machen sei keine phantasievolle Politik.

Stadtrat Dr. Sladek bezeichnet den Stil der Haushaltsverfügung als Unverschämtheit. Das Schreiben enthalte Wortwahlen, die so nicht hinnehmbar seien. Den Verfasser sollte man nach Berlin schicken, wo er aus nächster Nähe erfahren könnte, wie mit den Steuergeldern unkontrolliert umgegangen werde. Die Stadt habe in den letzten Jahren anständig gewirtschaftet und dadurch nicht unerhebliche Rücklagen für schlechte Zeiten erwirtschaftet. Das Schreiben der Kommunalaufsicht empfinde er als persönlichen Angriff auf die Integrität der Gemeinderatsmitglieder und als Eingriff in die gemeindliche Selbstverwaltung. Die Forderungen seien weltfremd und von Bürokratiedenken geprägt.
Dem Bürgermeister empfehle er, dies der Landrätin in einem persönlichen Gespräch mitzuteilen. Im Übrigen hake er das Schreiben ab, das bei ihm auch zu keinem Angstzustand geführt habe. Er werde weiterhin frei und zum Wohle der Stadt und ihre Einwohner entscheiden.

Stadtrat Gierth möchte den Ball gerne an das Landratsamt zurückspielen, zumal es ihm vorkomme, dass der Stadt Maßnahmen auferlegt werden, um die Kasse des Landkreises zu füllen. Ansonsten bewerte er die vorliegende Haushaltsverfügung als bodenlose Frechheit.

Dokumente
2021-03-29 ÖS_Anlage zur TOP 7 (.pdf)
Haushaltsverfügung_2021 (.pdf)

Datenstand vom 08.04.2021 14:03 Uhr