Antrag auf Befreiung von den Regelungen des Bebauungsplans hinsichtlich der zugelassenen Höhe von natürlichen Einfriedungen (Heckenpflanzen) Flst.-Nr. 996/2, Paradiesstraße 21


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 08.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 08.03.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Antragsteller haben im Jahr 2016 ein Einfamilienhaus mit Garage errichtet. Im Zuge der Fertigstellung der Außenanlagen wurde eine Hecke gepflanzt. Die Pflanzen waren bei Pflanzung kleiner als 0,80 m und sind mittlerweile auf >0,80 m herangewachsen. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplans „Unterer Bifang“ vom 2. September 1966. In diesem Bebauungsplan ist geregelt, dass Hecken nur bis zu 0,80 m hoch sein dürfen.

Die Paradiesstraße ist eine Tempo-30 Zone und daher gilt dort die Rechts-vor-links-Regelung. Verkehrsteilnehmer, die von der K6306 (Schönenberger Straße) in die Paradiesstraße einbiegen, werden durch die Hecke in der Sicht auf die vorfahrtsberechtigte Stichstraße beeinträchtigt. Außerdem wurde mehrfach beobachtet, das abbiegende Autos von der Stichstraße in die Paradiesstraße „hineinschießen“ und dabei nicht auf die Vorfahrtsregeln achten. Ebenso sehen sich Nachbarn durch die Hecken bei der Ausfahrt aus der Straße in ihrer Sicht beeinträchtigt.

Das Ordnungsamt hat die Antragsteller angeschrieben und auf die Bebauungsplan-Bestimmungen aufmerksam gemacht. Die Antragsteller sehen keine Gefährdung und bitten auf Grund städtebaulicher Gegebenheiten, ihnen zumindest einen gewissen Schutz der Privatsphäre zuzugestehen. Um angesichts der besonderen Grundstückssituation eine noch befriedigende Nutzung als Wohnhaus jetzt und auch zukünftig ermöglichen zu können, sowie aus Gleichbehandlungsgrundsätzen gegenüber anderen Grundstücken innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, haben die Antragsteller nun einen Antrag auf Befreiung von den Regelungen des Bebauungsplans hinsichtlich der zugelassenen Höhe der Heckenpflanzen gestellt.

Aus Sicht des Ordnungsamtes kann aus Verkehrssicherheitsgründen einem solchen Antrag nicht zugestimmt werden. Einzige Lösung kann nur ein Rückschnitt der Hecke sein, um eine Einsehbarkeit zu gewährleisten.

Aussage von Ordnungsamtsleiter Dirk Pfeffer:

„Grundsätzlich ist es unerheblich, wie alt ein Bebauungsplan ist. Vielmehr muss man sagen, dass man im Vergleich zum Jahr 1967 heute vermutlich eher schärfere Regelungen hinsichtlich der Höhe von Einfriedigungen in den Bebauungsplan aufnehmen dürfte, da sich der Straßenverkehr in diesen 54 Jahren deutlich erhöht hat. Sieht man sich den Plan an, war damals die Straße wohl sogar als Einbahnstraße geplant. Mittlerweile wird diese beidseitig befahren, was nicht gerade zur Entschärfung beiträgt.“

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Befreiung von den Regelungen des Bebauungsplans hinsichtlich der zugelassenen Höhe von natürlichen Einfriedungen (Heckenpflanzen) wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgelehnt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Dieser Tagesordnungspunkt wurde von Bürgermeister Schelshorn zu Beginn der Sitzung abgesetzt.

Dokumente
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Datenstand vom 15.03.2021 15:03 Uhr