Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021, Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.01.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2021 liegt als Sitzungsvorlage vor. Ursprünglich wurde im Haushaltsentwurf von einem Defizit im Ergebnishaushalt in Höhe von 1.465.878 € (schriftliche Vorlage an den Gemeinderat) bzw. 972.429 € (zu Beginn der Sitzung am 30.11.2020) ausgegangen.
Durch Verschiebungen bzw. Streichungen von Investitionen und Mehreinnahmen beim Gemeindewald (Nachhaltigkeitsprämie) und Nachzahlungszinsen (Gewerbesteuer) hat sich das Defizit auf 710.199 € reduziert.

Im Finanzhaushalt wurde ursprünglich von einer Veränderung des Zahlungsmittelbestandes von -2.005.729 € ausgegangen. Diese hat sich nun auf -575.706 € verringert.

In der beigefügten Veränderungsliste sind die einzelnen Einsparungen/Mehreinnahmen ersichtlich.

Beschlussvorschlag

Stadt Schönau im Schwarzwald
Landkreis Lörrach
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.01.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
7.934.516
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
8.644.715
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-710.199
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-710.199

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.344.601
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.858.732
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-514.131
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
708.883
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
1.933.925
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-1.225.042
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-1.739.173
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
1.401.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
237.533
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
1.163.467
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-575.706

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                       Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf        1.401.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf        0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        1.200.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf        320 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf         400 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf        340 v.H.

der Steuermessbeträge.

Rechtslage

Gemeindeordnung Baden-Württemberg, Gemeindehaushaltsverordnung

Vortrag/Diskussionsverlauf

Meike Schelshorn trägt den Sachverhalt der Sitzungslage vor und erläutert anhand der vorliegenden Veränderungsliste die einzelnen Einsparungen bzw. Mehreinnahmen.
Hauptsächlich durch die Gewährung der Nachhaltigkeitsprämie für den Gemeindewald sowie durch Nachzahlungszinsen bei der Gewerbesteuer sei es gelungen, dass Defizit nochmals von 972.429 € auf 710.199 € zu senken.
Weitere Erläuterungen werden von ihr zur mittelfristigen Finanzplanung und hier speziell zur Entwicklung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und zur Entwicklung der liquiden Eigenmittel gegeben.

Auf Frage von Stadtrat Dr. Sladek erklärt Meike Schelshorn, dass sich die Gesamtrücklage von 3.672.873 € zum Ende des Haushaltsjahres 2019 aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (3.091.408 €) und den Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses (581.465 €) zusammensetze.

Stadträtin Münzer führt aus, dass sich das Haushaltsjahr 2021 wirtschaftlich als außergewöhnlich schwieriges Jahr darstelle. Coronabedingt seien die fetten Jahre vorbei und eine Haushaltskonsolidierung daher angezeigt. Freiwillige Aufgaben gehörten auf den Prüfstand und die Investitionen sollten der Haushaltslage angepasst und im Einzelfall sogar gestrichen werden. Eine äußerst sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung sei mehr denn je unabdingbar, anderenfalls könne nicht entspannt in die Zukunft geblickt werden.
Als positiv wertet Stadträtin Münzer, dass trotz der schwierigen Finanzsituation die Steuern im Haushaltsjahr 2021 nicht erhöht werden.

Bürgermeister Schelshorn erwidert, dass er den Ausführungen der Stadträtin in vielen Punkten widersprechen müsse. In den zurückliegenden, wirtschaftlich guten Jahren sei es der Stadt mit ihrer Haushaltspolitik gelungen, massiv Rücklagen zu bilden, die nun eingesetzt werden können. Aufgrund der derzeit gesamtwirtschaftlich schlechten Lage seien insbesondere die Landkreise und die Kommunen gefordert, die Konjunktur nicht weiter einbrechen zu lassen. Vielmehr müsse die öffentliche Hand ihre Vorbildfunktion erfüllen und - soweit finanziell möglich - weiterhin in Maßnahmen investieren. Zudem seien alle von der Stadt momentan geplanten investiven Vorhaben in das Zahlenwerk 2021 eingearbeitet, so dass diese auch finanziell realisiert werden können.

Stadtrat Dr. Sladek kann das Statement von Stadträtin Münzer insofern unterstützen, dass mit dem Geld sparsam umgegangen werden muss. Ansonsten gelte es für ihn, mit gezielten Maßnahmen die Infrastruktur des Ortes erheblich zu verbessern, um das „Sterben der Stadt“ zu verhindern. Er hält das geplante Defizit 2021 für nicht dramatisch und bezeichnet die geplanten Vorhaben als sinnvoll.
Auf seine Frage nach den finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2021, die durch die Corona-Pandemie verursacht wurden, antwortet der Vorsitzende, dass dies mit dem vom Rechnungsamt errechneten Betrag von rund 436.000 € zu Buche schlage.

Stadtrat Locker nimmt Bezug auf die wirtschaftliche Führung eines Privathaushaltes, in dem in guten Zeiten ebenfalls Rücklagen für schlechtere Zeiten angespart werden. Trotz der momentan konjunkturell schlechten Lage müsse sich die Stadt weiterentwickeln.

Stadtrat Knobel sieht es ähnlich und bestätigt, dass die Stadt in den letzten Jahren sehr gut gehaushaltet habe. Jetzt sei es an der Zeit, an die angesammelten Rücklagen zu gehen und diese für die berechtigten Maßnahmen einzusetzen. Er halte den von der Verwaltung eingeschlagenen Weg grundsätzlich für richtig, zumal sich die Finanzkennzahlen in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt hätten. Dafür spreche er der Verwaltung ein großes Lob aus.

Beschluss

Stadt Schönau im Schwarzwald
Landkreis Lörrach
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.01.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                 EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
7.934.516
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
8.644.715
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von
-710.199
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von
-710.199

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.344.601
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von
7.858.732
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-514.131
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
708.883
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
1.933.925
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-1.225.042
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-1.739.173
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
1.401.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
237.533
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
1.163.467
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-575.706

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und                                       Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf        1.401.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf        0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        1.200.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
  1. für die Grundsteuer        
       
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf        320 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf         400 v. H.

der Steuermessbeträge;         

  1. für die Gewerbesteuer auf        340 v.H.

der Steuermessbeträge.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss bei Enthaltung von Stadträtin Münzer.

Dokumente
154_Haushaltsplan 2021_BESCHLUSS_18.01.2021 (.pdf)
Veränderungsliste (.pdf)

Datenstand vom 22.01.2021 11:38 Uhr