Landtagswahl am 14. März 2021, Bildung der Wahlvorstände und Festsetzung des Erfrischungsgeldes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.01.2021 ö 5

Sachverhalt

Am 14. März 2021 findet die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg statt. Die entsprechenden Wahlbekanntmachungen werden von der Verbandsverwaltung zentral für alle Verbandsgemeinden vorbereitet.

Das Wahllokal für die Stadt Schönau im Schwarzwald wird im Gymnasium eingerichtet. Da aufgrund der aktuellen Situation davon auszugehen ist, dass verstärkt das Instrument der Briefwahl genutzt wird, wird lediglich ein Wahlbezirk gebildet.  Die Wahlzeit dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Die Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 18. Februar 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Trotz der aktuellen Corona-Situation ist eine Übersendung von Briefwahlunterlagen von Amts wegen aus rechtlichen Gründen unzulässig. Auf den Wahlbenachrichtigungen darf auch nicht für die Nutzung der Briefwahl geworben werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass diesbezüglich noch eine Gesetzesänderung vom Land Baden-Württemberg vorgenommen wird.

Seitens des Landratsamtes Lörrach wurde mitgeteilt, dass für die Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau wieder ein gemeinsamer Briefwahlvorstand in Schönau eingerichtet werden soll. Erstmals sollen zwei Briefwahlvorstände (einen für die Stadt Schönau im Schwarzwald und einen für die restlichen Verbandsgemeinden) gebildet werden.  

Die Landeswahlordnung sieht vor, das auszuzahlende Erfrischungsgeld auf 35 Euro für den Vorsitzenden und auf je 25 Euro für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes zu erhöhen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dieses auf einheitlich 35 Euro festzusetzen.

Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und mindestens drei weiteren Beisitzern, die vom Bürgermeister aus den Wahlberechtigten und den Gemeindebediensteten zu berufen sind. Die in der Gemeinde bestehenden Parteien oder Wählervereinigungen sollen dabei angemessen berücksichtigt werden.
Für die drei zu bildenden Wahlvorstände (allgemeiner Wahlvorstand sowie zwei Briefwahlvorstände) ist der Vorlage ein Besetzungs-Vorschlag beigefügt. Seitens der Gemeinderatsfraktionen können hierfür auch Alternativvorschläge unterbreitet werden.

Beschlussvorschlag

Das Erfrischungsgeld für die Landtagswahl am 14. März 2021 wird auf einheitlich 35 Euro festgelegt.

Rechtslage

Landtagswahlgesetz (LWG) und Landeswahlordnung (LWO).

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Krumm trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Beschluss

Das Erfrischungsgeld für die Landtagswahl am 14. März 2021 wird auf einheitlich 35 Euro festgelegt.
Dem Vorschlag der Verwaltung zur Besetzung der Wahlvorstände wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
LT-Wahl 2021, Vorschlag Bildung Wahlvorstände (.pdf)

Datenstand vom 22.01.2021 11:38 Uhr