Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 24 Wohnungen und Tiefgarage - Abbruch des bestehenden Wohnhauses Flst.-Nr. 975/1, 975/2, 975/3 und 975/4, Wiesenstraße 1, 3, 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.01.2021 ö 3

Sachverhalt

Geplant ist der Abriss der Gebäude Wiesenstraße 1-5 in Schönau im Schwarzwald. Die Planung wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.10.2020 vorgestellt.

Das Bauvorhaben liegt laut Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bahngelände“. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 09.11.2020 hat der Gemeinderat für diesen Bereich die siebte Änderung des Bebauungsplans „Bahngelände“ sowie die örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Diese siebte Bebauungsplanänderung und der Erlass örtlicher Bauvorschriften sollten in der Gemeinderatssitzung am 08.02.2020 beschlossen werden.

Der Bauantrag umfasst den Abbruch der vorhandenen beiden Gebäude sowie den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 24 Wohnungen (2 x 12) und einer Tiefgarage. Die Gesamtwohnfläche beider Gebäude beläuft sich auf 2.066 m². Die Wärmeversorgung soll über das bereits verlegte Nahwärmenetz erfolgen. Dem Bauantrag liegt ein Gutachten der DEKRA bei, dass in der Tiefgarage zum derzeitigen Zeitpunkt auf eine Zwangsbelüftung sowie auf eine Sicherheitsbeleuchtung verzichtet werden kann.
In der Tiefgarage sind 25 Pkw-Stellplätze untergebracht. Zusätzlich sind auf dem Grundstück weitere 11 Stellplätze geplant.
Die Gebäudeabmessungen betragen jeweils 24,69 x 14,64 m. Als oberer Gebäudeabschluss ist ein Flachdach vorgesehen, das auch mit einer Photovoltaikanlage versehen werden kann. Das Flachdach soll begrünt werden. Die Gesamtgebäudehöhe beläuft sich auf ca. 12,50 m über Gelände.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten mit dem Hinweis, dass auf der nördlichen Seite des Baugrundstücks die maximal zulässige Seitenlänge der Grenzbebauung (Fahrradunterstände und Müllbox) von neun Metern überschritten wird.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat vom Vorsitzenden bekannt gegeben und erläutert.
In der Zwischenzeit habe sich nach weiterer Prüfung der Bauantragsunterlagen ergeben, dass im nördlichen Bereich des Baugrundstücks die maximal zulässige Seitenlänge der Grenzbebauung (Fahrradunterstände und Müllbox) von neun Metern überschritten wird.
Hierauf soll die Baurechtsbehörde gesondert hingewiesen werden.

Auf Frage von Stadtrat Knobel bestätigt der Vorsitzende - nach Rückfrage bei als Zuhörer anwesenden Bauherrn, dass der Gehweg an der Bahnhofstraße entlang des Baugrundstücks weiterhin bestehen bleibt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 22.01.2021 11:38 Uhr