Stadtwald Schönau im Schwarzwald, Forstbetriebsplan 2021 - Beratung und Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 21.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 21.12.2020 ö 4

Sachverhalt

Nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes sind öffentliche Wälder (hier: Stadtwald Schönau im Schwarzwald) nach Betriebsplänen zu bewirtschaften. Unter Berücksichtigung des periodischen Betriebsplans (Forsteinrichtung) sowie der aktuell schwierigen Situation (klimabedingte Waldschäden, stark gestörter Holzmarkt, Corona-Krise) hat der Forstbezirk Todtnau einen Forstlichen Betriebsplan für das Jahr 2021 erstellt. Dieser wurde bei der Waldbegehung am 16.10.2020 mit dem Gemeinderat (bzw. den anwesenden Mitgliedern des Gemeinderats) sowie Herrn Bürgermeister Schelshorn umfassend erörtert. Die dabei von den Teilnehmern geäußerten Anregungen/Zielanpassungen sind in der beigefügten Version des Betriebsplans bereits berücksichtigt

Eine nochmalige Vorstellung und Erörterung des Betriebsplans im Gemeinderat wird seitens des Forstbezirks als nicht erforderlich angesehen.

Die Kurzfassung des Betriebsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2021 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz dem vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021 zu.

Rechtslage

§ 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende verweist auf die im Oktober stattgefundene Waldbegehung, bei welcher der Entwurf des Betriebsplanes 2021 von den Vertretern des Forstbezirks bereits eingehend besprochen wurde.

In der Zwischenzeit habe der Bund die zweckgebundene Nachhaltigkeitsprämie Wald bewilligt, die für den Stadtwald Schönau mit 113.230 € zu Buche schlage (100 € pro Hektar Waldfläche). Erfreulicherweise vermindere sich dadurch der Zuschussbedarf im nächsten Jahr von ursprünglich 242.863 € auf 129.633 € bzw. ohne die Einnahme aus der Jagdpacht auf 136.683 €.
Die Gründe für das Defizit lägen in erster Linie in den durch die Trockenheit und den Borkenkäfer verursachten Waldschäden. Außerdem wirke sich die Erhöhung des Fortverwaltungskostenbeitrags negativ auf das Betriebsergebnis aus.
Aufgrund der erheblichen Waldschäden werde es sicherlich einige Zeit dauern, bis im Stadtwald wieder ein positives Betriebsergebnis erzielt werden kann. In diesem Zusammenhang bestätige es sich, dass die Ergebnisse der Waldbewirtschaftung nie kurzfristig, sondern immer über einen längeren Zeitraum zu bewerten seien.

Auf Frage von Stadtrat Locker erklärt der Vorsitzende, dass unter ökologischen Gesichtspunkten eine möglichst stabile und klimaresiliente Baumartenzusammensetzung erforderlich sei. Daher sollen im nächsten Jahr erste Schadflächen vor allem mit den Baumarten Douglasie, Tanne und Ahorn wieder bewaldet werden. Mit dazu trage auch der die Naturverjüngung mit einem hohen Buchen-Bestandsanteil bei.

Stadtrat Strohmeier verweist darauf, dass die Stadt auf Nassholzlagerplätzen noch 8.000 bis 10.000 Festmeter Holz liegen habe, welches noch zum Verkauf anstehe. Berücksichtige er diesen Sachverhalt neben der gewährten Nachhaltigkeitsprämie, so komme er zum Fazit, dass die Stadt nochmals mit einem einigermaßen blauen Auge davongekommen sei.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz dem vorliegenden Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021 zu mit der Maßgabe, dass die vom Bund gewährte Nachhaltigkeitsprämie Wald (113.230 €) in den Plan einzuarbeiten ist.
Dadurch vermindert sich der Zuschussbedarf von 242.863 € auf 129.633 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Stadt Schönau 2021_18.11.2020_Fr-Sel (.pdf)

Datenstand vom 23.12.2020 11:24 Uhr