Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald. Wirtschaftsplan 2021 - Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 30.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 13

Sachverhalt

Der Eigenbetrieb ist finanzirtschafltich als Sondervermögen der Gemeinde gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dabei sind die Belange der gesamten Gemeindewirtschaft zu berücksichtigen. Für den Eigenbetrieb ist somit ein separater Wirtschaftsplan aufzustellen.

In § 14 Eigenbetriebsgesetz werden die Bestandteile des Wirtschaftsplan festgelegt:
  • Erfolgsplan
  • Vermögensplan
  • Stellenübersicht
 
Entsprechend dem Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts ist dem Wirtschaftsplan eine mittelfristige Finanzplanung anzufügen.

Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2021 des Eigenbetriebs Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald wurde in der Gemeinderatssitzung vom 09.11.2020 vorgestellt und beraten. Es ergaben sich keine Änderungswünsche seitens des Gemeinderats, so dass der unveränderte Entwurf zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Im Erfolgsplan des Betriebszweigs „Seniorenzentrum“ wird ein Jahresverlust von 21.094 € ausgewiesen. Im Wirtschaftsplan 2020 lag der Jahresverlust noch bei 17.923 €. Die Erhöhung um 3.171 € ist auf höhere Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung zurückzuführen. So müssen die Brandschutztüren für rund 5.000 € ertüchtigt werden.

Im Betriebszweig „Wohnraumvermietung“ kann im Jahr 2021 mit einem Jahresgewinn von 11.163 € gerechnet werden. Im Wirtschaftsplan 2020 lag der kalkulierte Jahresgewinn noch bei 10.359 €, so dass eine Steigerung von 804 € zu verzeichnen ist.  
Beim Objekt Friedrichstr. 2 + 4 entwickelt sich das Betriebsergebnis positiv. Nach einem durch die Treppenhaussanierung verursachten Defizit von 8.081 € im Jahr 2020 sollte im Jahr 2021 wieder ein Überschuss von 1.518 € erwirtschaftet werden.
Beim Objekt Wiesenstr. 6 ist eine gegenläufige Entwicklung zu beobachten. Nach einem geplanten Überschuss von 8.528 € im Jahr 2020 wird im Jahr 2021 mit einem Defizit von 807 € gerechnet. Die Gründe liegen in steigenden Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung. So sollen in einer Wohnung das Bad und ein Teppichboden ersetzt werden. Der Mieter muss für den Teppichboden allerdings einen Eigenanteil tragen. Außerdem müssen aus Sicherheitsaspekten die Balkongeländer ersetzt werden.

Durch die abgeschlossene Modernisierungsmaßnahme steigen die Mieterträge im Objekt Friedrichstr. 37 um rund 7.000 € im Jahr, da 8% der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden können.

Während die Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung über den gesamten Wohnungsbestand von 61.500 € im Jahr 2020 auf 56.000 € im Jahr 2021 sinken, steigen die Ansätze für Heizungskosten von 18.700 € im Jahr 2020 auf 24.250 € im Jahr 2021, da im Jahr 2020 der Ansatz für das Objekt Gentnerstr. 1 leider übersehen wurde.

Im Jahr 2021 liegen die Schwerpunkte der Gebäudeunterhaltung im Austausch des Hauptzählerkastens mit Hauseinführung im Anwesen Friedrichstr. 4 (10.000 €) und in den im Objekt Wiesenstr. 6 vorgesehenen Maßnahmen (Badsanierung und Balkongeländer erneuern). Sollte im Objekt Friedrichstr. 2 + 4 ein Mieterwechsel anstehen, wird in diesem Zusammenhang die Elektroinstallation der betreffenden Wohnung ausgetauscht. Dafür stehen vorsorglich 3.000 € im Erfolgsplan bereit.

Der Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald weist somit einen Gesamt-Jahresverlust von 9.931 € (Vorjahr: 7.564 €) aus.

Im Vermögensplan 2021 sind gleich zwei größere Investitionen vorgesehen. Das Objekt Friedrichstr. 16 soll generalsaniert werden und bei positiver Voruntersuchung und positiver Wirtschaftlichkeitsberechnung soll das Seniorenzentrum aufgestockt werden. Nach einer ersten Planstudie wären bis zu sieben Wohnungen möglich. Während die Maßnahme „Generalsanierung Friedrichstr. 16“ mit 36% aus Mitteln der Stadtsanierung bezuschusst werden kann, sind bei der Aufstockung des Seniorenzentrums ELR-Fördermittel von 15% bzw. höchstens 200.000 € möglich. Die Maßnahme „Generalsanierung Friedrichstr. 16“ soll bereits im Jahr 2021 umgesetzt werden. Für die nicht durch Zuschüsse gedeckten Mittel von 188.800 € ist eine Darlehensaufnahme erforderlich. Für die Maßnahme „Aufstockung Seniorenzentrum“ soll nach positiver Voruntersuchung und Wirtschaftlichkeitsberechnung der ELR-Antrag für das Programmjahr 2022 gestellt werden. Dafür werden baureife Pläne benötigt. Die Kosten bis zum Bauantrag betragen 40.000 € und sollen über ein Darlehen in gleicher Höhe finanziert werden. Sollten die Voruntersuchung oder die Wirtschaftlichkeitsberechnung negativ sein, wird das Projekt nicht weiterverfolgt und die Kosten von 40.000 € fallen nicht an. Bei positiver Voruntersuchung und Wirtschaftlichkeitsberechnung wäre eine bauliche Umsetzung des Projekts im Jahr 2022/2023 möglich. Die planmäßige Tilgung der Darlehen beträgt 84.830 €; der Schuldenstand steigt von 1.467.248 € auf 1.611.218 €.

Im Vermögensplan 2021 wird eine Deckungsmittellücke von 15.141,00 € ausgewiesen. Diese kann nicht durch erübrigte Deckungsmittel der Vorjahre ausgeglichen werden. Stattdessen wird zum 31.12.2021 eine Gesamt-Deckungsmittellücke von 10.771,65 € ausgewiesen. Durch Deckungsmittelüberhänge in den Jahren 2022 bis 2024 kann die Deckungsmittellücke jedoch wieder geschlossen und zum Ende des Finanzplanungszeitraums (31.12.2024) Deckungsmittel von 39.420,35 € ausgewiesen werden.
 
Der Wirtschaftsplanes 2021 sowie die mittelfriste Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 wird den Mitgliedern des Gemeinderats als Anlage zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Aufgrund der §§ 8 II Nr. 2, 14 Satz 1 und 6 I Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 22. April 2009, wird der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

§ 1 Erfolgsplan und Vermögensplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen        
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von
317.160 €
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von
327.091 €
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
-9.931 €
2. im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
447.453 €
2.2 Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
462.594 €
2.3 Finanzierungsmittelfehlbetrag des Vermögensplans für
      das lfd. Jahr (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-15.141 €
2.4 erübrigte Mittel aus Vorjahren
15.141 €
2.5 Abdeckung Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren
0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbedarf;
      Saldo des Vermögensplans (Saldo aus 2.3 bis 2.5) von
0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-  
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf        228.800 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        50.000 €.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle erklärt, dass der Gemeinderat den vorliegenden Wirtschaftsplan in der letzten Gemeinderatssitzung eingehend beraten habe. Änderungen des Planwerkes, das heute zur Beschlussfassung vorgelegt werde, seien seitens des Gremiums nicht gewünscht worden.

Beschluss

Aufgrund der §§ 8 II Nr. 2, 14 Satz 1 und 6 I Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert am 22. April 2009, wird der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

§ 1 Erfolgsplan und Vermögensplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen        
1.1 Gesamtbetrag der Erträge von
317.160 €
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen von
327.091 €
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
-9.931 €
2. im Vermögensplan mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einnahmen des lfd. Jahres (Finanzierungsmittel)
447.453 €
2.2 Gesamtbetrag der Ausgaben des lfd. Jahres (Finanzierungsbedarf)
462.594 €
2.3 Finanzierungsmittelfehlbetrag des Vermögensplans für
      das lfd. Jahr (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
-15.141 €
2.4 erübrigte Mittel aus Vorjahren
15.141 €
2.5 Abdeckung Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren
0 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-fehlbedarf;
      Saldo des Vermögensplans (Saldo aus 2.3 bis 2.5) von
0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-  
förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf        228.800 €.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf        50.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadtrat Seckinger.

Dokumente
154_4100_Wirtschaftssplan 2021_BESCHLUSS (.pdf)

Datenstand vom 11.12.2020 09:37 Uhr