Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021 wurde nach den Grundsätzen der durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 22.04.2009 geänderten Gemeindeordnung (GemO), einschließlich der zwischenzeitlich erfolgten Änderungen (Evaluation 2016), aufgestellt.
Der Entwurf besteht aus
- Haushaltssatzung
- Vorbericht
- Gesamtergebnishaushalt
- Darstellung der wesentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts
- Gesamtfinanzhaushalt
- Finanzhaushalt – Investitionsprogramm 2021
- Ermächtigungsübertragung 2020 nach 2021 (gebundene Liquidität)
- Schuldenübersicht nach Kostenstellen
- Mittelfristige Finanzplanung
- Ergebnishaushalt (noch nicht gerechnet)
- Finanzhaushalt – Investitionsprogramm 2022 bis 2024
- Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
- Schlussbetrachtung
- Anlagen
- Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
- Stellenplan
- Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen
- Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden
Für das Haushaltsjahr 2020 können durch den kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt, die Corona-bedingten Einnahmerückgänge und Mehraufwendungen weitgehend kompensiert werden. Aber auch in den Folgejahren ist eine geordnete Haushaltswirtschaft und die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Schönau im Schwarzwald zu gewährleisten. Anders als für das Jahr 2020 sind jedoch für die Jahre 2021 ff. bisher keinerlei Finanzhilfen des Bundes oder des Landes in Aussicht gestellt. Insofern gestaltet sich die Aufstellung des Haushaltsplans unter den aktuellen Rahmenbedingungen als äußerst schwierig. Ein Ausgleich des Haushalts 2021 ist nur durch Rücklagenentnahmen möglich. Ziel muss es sein, spätestens im Jahr 2023 wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
Der Ergebnishaushalt enthält alle im jeweiligen Produktbereich erforderlichen Aufwendungen und die zu erwirtschaftenden Erträge. Im Ergebnishaushalt 2021 wird zum aktuellen Zeitpunkt ein Defizit von 1.465.878 € erwartet. Dieses kann durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses abgedeckt werden.
Die Entwicklung der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses stellt sich wie folgt dar:
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Datengrundlage
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Rücklage
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31.12.2018
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Jahresabschluss 2018
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2.389.799,39 €
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Zuführung 2019
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Jahresabschluss 2019
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701.609,27 €
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31.12.2019
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3.091.408,66 €
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Entnahme 2020
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Haushaltsplan 2020
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-337,210,00 €
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31.12.2020
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2.745.198,66 €
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Entnahme 2021
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Entwurf 2021
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-1.465.878,00 €
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31.21.2021
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1.288.320,66 €
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Trotz einer geplanten Entnahme von 1.465.878,00 € weist die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2021 noch einen Bestand von 1.288.320,66 € aus. Dazu kommen noch Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses über rund 570.000 €. Damit sind zwar große Teile der Überschüsse der letzten Jahre aufgebraucht, aber es stehen noch Rücklagenmittel von rund 1.850.000 € zum Ausgleich der Folgejahre zur Verfügung.
Für das erwartete Defizit im Ergebnishaushalt gibt es im Wesentlichen folgende Gründe:
- Das vom Forstbezirk für den Stadtwald ermittelte Ergebnis sieht einen Zuschussbedarf von 249.913 € vor. Die Gründe für das Defizit liegen in den durch Trockenheit und Borkenkäfer verursachten Waldschäden. Außerdem wirkt sich die Erhöhung des Forstverwaltungskostenbeitrags negativ auf das Betriebsergebnis aus.
- Der Planansatz bei der Gewerbesteuer wird aufgrund der festgesetzten Vorauszahlungen mit 2.000.000 € kalkuliert. Das sind 790.000 € weniger als im Haushaltsplan 2020. Dadurch sinkt die Gewerbesteuerumlage von 287.206 € in 2020 auf 205.882 € im Jahr 2021. Somit ergeben sich Corona-bedingte Mindereinnahmen von 708.676 €.
- Die Umlagen an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald steigen um 89.287 € auf 1.983.728 €. Die Gründe liegen im Wesentlichen in steigenden Personalkosten, dem Flächennutzungsplan und dem beginnenden Betrieb der Mehrzweckhalle. Allein durch den Betrieb der Mehrzweckhalle (Abschreibungen, Steuerungs- und Serviceleistungen) werden die Umlagen an den GVV Schönau zukünftig deutlich steigen. Durch den steigenden Anteil an Kindern in den Schönauer Kindergärten und die Erhöhung des Personalschlüssels im Buchenbrandkindergarten steigt auch die Kindergartenumlage für die Stadt Schönau im Schwarzwald deutlich.
- Durch die laufenden Investitionen (Zufahrt und Parkplatz Freibad, Im Grün) und die in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen (Johann-Peter-Hebel-Weg, Luisenstraße, Eigenanteil Stadtsanierung) werden die Abschreibungen deutlich steigen. Bereits im Jahr 2021 stiegen die Abschreibungen um 35.634 € und tragen somit zum steigenden Defizit bei.
- Die Personalkosten steigen um 29.100 €. Dies entspricht einer Erhöhung von 2,9%. Eine weitere Aufstockung des Personalkörpers ist aktuell nicht angedacht und auch nicht finanzierbar.
- Die Unterhaltungsaufwendungen wurden gegenüber den Vorjahren zurückgefahren. Als wesentliche Unterhaltungsmaßnahmen sind zu nennen:
- Rathaus (Fertigstellung elektronische Schließanlage)
- Feuerwehr (Ausgleich Bodenunebenheiten)
- Gymnasium (neue Fenster Musiksaal, Musik-Vorbereitung, Schülerbibliothek)
- Bürgersaal (neue Beleuchtung – Sicherheit; neues Eingangselement)
- Im Bereich der konzeptionellen Planung sind folgende Maßnahmen zu nennen:
- Feuerwehr (Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan) 10.000 €
- Energieberatungskampagne 18.000 €
- Fortführung Verkehrskonzept Innenstadt 15.000 €
Die Gesamtkosten bzw. das Einsparpotential betragen 43.000 €!
- Umsetzung des DigitalPakts im Gymnasium
- Die Maßnahme wird mit 80% bezuschusst
- Die Betreuung des Verwaltungsnetzes und der Support der mobilen Endgeräte muss vom Schulträger übernommen werden – Voraussetzung für die Bezuschussung (VwV DigitalPakt)
Wesentlich für den Ergebnishaushalt der Stadt Schönau im Schwarzwald ist auch der Finanzausgleich. Die Berechnung des Finanzausgleichs basiert auf den Orientierungsdaten zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung (Haushaltserlass) vom 14.10.2020. Die Entwicklung in den Jahren 2018 bis 2021 stellt sich wie folgt dar.
Entwicklung Finanzausgleich
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2018 (Ergebnis)
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2019
(Ergebnis)
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2020
(Plan)
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2021
(Plan)
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Bedarfsmesszahl
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3.312.322
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3.446.465
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3.520.600
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3.475.215
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Steuerkraftmesszahl
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3.099.234
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4.122.021
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4.364.600
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4.300.680
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Schlüsselzahl
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0
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0
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0
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0
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Sockelgarantie
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213.088
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0
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0
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0
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Steuerkraftsumme
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3.099.234
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4.122.021
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4.513.826
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4.300.680
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Steuerkraftsumme je Einwohner *
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1.238,20
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1.680,39
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1.859,07
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1.783,77
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* für das Jahr 2018 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2017 = 2.503 Einwohner
* für das Jahr 2019 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2018 = 2.453 Einwohner
* für das Jahr 2020 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2019 = 2.428 Einwohner
* für das Jahr 2021 gilt die Einwohnerzahl per 30.06.2020 = 2.411 Einwohner
Während für den Zeitraum 2018 bis 2020 eine Steigerung bei der Steuerkraftsumme erkennbar ist, wird die Steuerkraftsumme des Jahres 2021 erstmals seit Jahren geringfügig sinken. Dieser Rückgang erfolgt aufgrund der Zweijahressystematik des FAG unabhängig zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Bei der Steuerkraftsumme je Einwohner ist zu berücksichtigen, dass die Einwohnerzahlen sinken.
Problematisch ist, dass bei sinkender Steuerkraftsumme die Gewerbesteuer Corona-bedingt rund 700.000 € einbrechen wird.
Der Finanzhaushalt enthält alle kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. In ihm werden die Veränderungen des Zahlungsmittelbestands dargestellt. Im Jahr 2020 nimmt der Zahlungsmittelbestand um 2.005.729 € ab. Diese Zahl ist um zum 31.12.2020 nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (1.439.000 €) und Ermächtigungsüberträge vom Jahr 2020 ins Jahr 2021 (1.009.200 €) zu bereinigen, so dass die tatsächliche Abnahme des Zahlungsmittelbestands 1.575.929 € betragen wird.
Der Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts 2021 beträgt 1.191.654 €. Somit können die Tilgungen nicht aus den laufenden Einzahlungen und Auszahlungen bedient werden. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt 1.577.542 €. Davon sollen 1.001.000 € über Darlehen finanziert werden.
Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird zum 31.12.2020 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 1.652.864,80 € ausweisen. Unter Berücksichtigung der Veränderung des Zahlungsmittelbestands aus der Planung des Finanzhaushalts 2021 (-2.005.729 €), einschließlich der nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen der Vorjahre (+1.439.000 €) und der Ermächtigungsübertragungen 2020 nach 2021 von netto -1.009.200 € ergeben zum 31.12.2021 voraussichtlich liquide Eigenmittel von 76.935,80 €. Davon sind allerdings 129.666,45 € für Rückstellungen gebunden. Die „freien“ liquiden Eigenmittel von -52.530,65 € liegen somit unter der Mindestliquidität des § 22 Abs. 2 GemHVO. Diese beträgt 152.962,13 €.
Damit sind keine liquiden Eigenmittel zur Finanzierung des ambitionierten Investitionsprogramms der Jahre 2022 bis 2024 vorhanden. Um hier eine verlässliche Aussage treffen zu können, muss zuerst die mittelfristige Finanzplanung des Ergebnishaushalts gerechnet werden. Die Situation im Stadtwald und die hohen Umlageforderungen des GVV wirken sich allerdings negativ auf die Zahlungsmittel des Ergebnishaushalts aus.
Durch eine Umschuldung des Eigenbetriebs „Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald“ könnten im Jahr 2021 bis zu 700.000 € an liquiden Mitteln dem Kernhaushalt rückgeführt werden. Dadurch wäre es möglich zum 31.12.2021 liquide Eigenmittel in Höhe der Mindestliquidität auszuweisen und somit einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen.
In der mittelfristigen Finanzplanung sind Investitionen von 4.297.036 € vorgesehen. Dafür werden Zuschüsse von 1.312.073 € erwartet. Der Schwerpunkt liegt auf dem Bau des MTB-Gebäudes und auf der Stadtsanierung Stadtmitte-Ost.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2021 sollen in der Gemeinderatssitzung vom 18.01.2021 beschlossen werden. Die Verwaltung wird bis Ende Dezember 2020 Änderungswünsche des Gemeinderats und neue Erkenntnisse in den vorliegenden Entwurf einarbeiten.
Neben der Umsetzung von Einsparmöglichkeiten (siehe Tabellen Ergebnishaushalt und Investitionen) hat der Gemeinderat grundsätzlich auch die Möglichkeit die Grundsteuern und die Gewerbesteuer zu erhöhen. Bei einer Erhöhung um jeweils 10 Prozentpunkte könnten folgende Erträge (Ergebnishaushalt) bzw. Einzahlungen (Finanzhaushalt) realisiert werden.
Steuerart
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aktueller Hebesatz
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10 Prozentpunkte
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Grundsteuer A
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320 v.H.
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85 €
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Grundsteuer B
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400 v.H.
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9.850 €
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Gewerbesteuer
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340 v.H.
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58.800 €
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