Jahresabschluss 2019, Feststellungsbeschluss gemäß § 95 b Abs. 1 GemO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 30.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 11

Sachverhalt

Der Jahresabschluss stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde dar. Er zeigt die wesentlichen Ereignisse des letzten Jahres und gibt damit in Verbindung mit der finanziellen Perspektive einen ganzheitlichen Einblick in die Arbeit der Verwaltung. Somit informiert der Bericht die Bürgerinnen und Bürger, die politischen Gremien und die Verwaltung über die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Schönau im Schwarzwald.

Der Jahresabschluss 2019 wurde entsprechend den Vorgaben der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung von der Verwaltung aufgestellt.  

Erfreulich ist, dass es auch im vierten „doppischen“ Haushaltsjahr gelungen ist, einen positiven Jahresabschluss vorzulegen.

Mit einem Überschuss von 733.583,47 € konnte in der Ergebnisrechnung ein sehr gutes Ergebnis erwirtschaftet werden. Gegenüber der Planung konnte der Überschuss sogar verdreifacht werden. Die Abschreibungen konnten in voller Höhe erwirtschaftet werden und es konnte sowohl eine Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses als auch eine Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses ausgewiesen werden.

Zum 31.12.2019 werden Ergebnis-Rücklagen von insgesamt 3.672.873,08 € ausgewiesen. Davon entfallen 3.091.408,66 € auf Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und 581.464,42 € auf Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses.

In der Finanzrechnung nahm der Zahlungsmittelbestand um 144.003,97 € ab. Der Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung beträgt 697.341,67 €. Der Mindestzahlungsmittelüberschuss von 335.772,93 € (= ordentliche Tilgung) konnte somit erwirtschaftet werden. Von den Tilgungsleistungen von 520.257,55 € entfallen
335.772,93 € auf die ordentliche Tilgung und 184.484,62 € auf eine Sondertilgung. Der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquide Mittel) beträgt 981.179,92 €. Damit wird die Soll-Liquiditätsreserve nach § 22 Abs. 2 GemHVO von 134.193,41 € deutlich übertroffen.

Zusätzlich zum Zahlungsmittelbestand von 981.179,92 € verfügt die Stadt Schönau im Schwarzwald über kurz- und mittelfristige Geldanlagen von 1.500.000,00 €. Diese werfen zwar keine Zinserträge ab, sind aber zumindest vor Negativzinsen der Banken geschützt. Das Guthaben eines Bausparvertrags beträgt 321.543,30 €. Dieses wird auch nicht zum Zahlungsmittelbestand gerechnet, wirft aber Zinserträge ab und könnte kurzfristig in Zahlungsmittel umgewandelt werden.  

An den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald wurden „Ausleihungen“ von 751.516,44 € vergeben. Diese könnten kurzfristig vom Eigenbetrieb umgeschuldet und dem Kernhaushalt somit weitere Liquidität zugeführt werden.

Hinweis:
Der Jahresabschluss 2019 wird aufgrund des hohen Seitenumfangs nicht in Papierform verschickt. Der Abschluss kann auf der RIS-Homepage des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald unter folgendem Link eingesehen werden:


Nach Aufruf des Links bitte in der Navigationsleiste den Punkt „Sitzungen“ und dann die Sitzung vom 30.11.2020 auswählen. Unter dem Tagesordnungspunkt 11 ist der Jahresabschluss 2019 als Anlage beigefügt.
Bei den Gemeinderatsmitgliedern, die das RIS im Einsatz haben, ist die entsprechende PDF-Datei direkt als Anlage beigefügt. 

Die wesentlichen Eckpunkte werden in der Sitzung mittels einer Präsentation erläutert.
   

Beschlussvorschlag

Feststellungsbeschluss

Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 30.11.2020 den Jahresabschluss für das Jahr 2019 mit folgenden Werten fest:



EUR
1.
Ergebnisrechnung

1.1
Summe der ordentlichen Erträge
9.034.553,92
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
8.332.944,65
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
701.609,27
1.4
Außerordentliche Erträge
33.214,63
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
1.240,43
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
31.974,20
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
733.583,47
2.
Finanzrechnung

2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
8.615.152,10
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
7.917.810,43
2.3
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
697.341,67
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
163.933,29
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
374.142,73
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
-210.209,44
2.7
Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6)
487.132,23
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
0,00
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
520.257,55
2.10
Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit                           (Saldo aus 2.8 und 2.9)
-520.257,55
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
-33.125,32
2.12
Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen                                        Einzahlungen und Auszahlungen
-110.878,65
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
1.125.163,89
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)
-144.003,97
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
981.179,92
3.
Bilanz

3.1
Immaterielles Vermögen
5.906,66
3.2
Sachvermögen
32.959.352,36
3.3
Finanzvermögen
6.153.687,55
3.4
Abgrenzungsposten
31.670,07
3.5
Nettoposition
0,00
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
39.150.616,64
3.7
Basiskapital
21.634.527,55
3.8
Rücklagen
3.672.873,08
3.9
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
0,00
3.10
Sonderposten
10.585.946,13
3.11
Rückstellungen
683.841,12
3.12
Verbindlichkeiten
2.530.935,27
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
42.493,49
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
39.150.616,64

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird aus Vereinfachungsgründen nach der Mindestgliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.

Rechtslage

§ 95 b Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Jahresrechnung 2019 wird von Rechnungsamtsleiter Stähle mittels einer Präsentation in komprimierter Form vorgestellt und erläutert.

Er geht dabei besonders auf folgende Punkte ein:

  • Ziele des Jahresabschlusses
  • Ergebnisrechnung 2019 
  • Sonderergebnis 2019  
  • Finanzrechnung 2019 
  • Bilanz 2019 
  • Ausblick 2019 

Als Fazit zur Jahresrechnung, die mit dem positiven Gesamtergebnis von 733.583 EUR abschließt. Gegenüber dem Planergebnis (237.473 €) sei dies eine Verbesserung um 496.110 €.

Als Fazit zum Jahresabschluss werden vom Rechnungsamtsleiter unter anderem folgende Punkte festgehalten:

  • Die Stadt konnte in 2019 ihre Aufgaben stetig und nachhaltig erfüllen; das vorgegebene Gesamtbudget konnte eingehaltenwerden.
  • Die Abschreibungen von netto 358.355 € (Vorjahr 345.709 €) konnten in voller Höhe erwirtschaftet werden.
  • Die wirtschaftliche Lage der Stadt kann als sehr gut bezeichnet werden.
  • Ebenso kann die finanzielle Lage der Stadt als sehr gut bezeichnet werden.

Fragen zum Vortrag des Rechnungsamtsleiters werden aus der Mitte des Gemeinderats nicht gestellt.

Das gute Rechnungsergebnis wird allgemein mit Freude zur Kenntnis genommen.
Für die sehr gute Arbeit spricht Stadtrat Schlageter dem Rechnungsamtsleiter ein großes Lob und herzliches Dankeschön aus.
Der Vorsitzende schließt sich diesen Ausführungen an.

Beschluss

Feststellungsbeschluss

Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 30.11.2020 den Jahresabschluss für das Jahr 2019 mit folgenden Werten fest:



EUR
1.
Ergebnisrechnung

1.1
Summe der ordentlichen Erträge
9.034.553,92
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
8.332.944,65
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
701.609,27
1.4
Außerordentliche Erträge
33.214,63
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
1.240,43
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
31.974,20
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
733.583,47
2.
Finanzrechnung

2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
8.615.152,10
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
7.917.810,43
2.3
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
697.341,67
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
163.933,29
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
374.142,73
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
-210.209,44
2.7
Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6)
487.132,23
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
0,00
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
520.257,55
2.10
Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit                           (Saldo aus 2.8 und 2.9)
-520.257,55
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
-33.125,32
2.12
Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen                                        Einzahlungen und Auszahlungen
-110.878,65
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
1.125.163,89
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)
-144.003,97
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
981.179,92
3.
Bilanz

3.1
Immaterielles Vermögen
5.906,66
3.2
Sachvermögen
32.959.352,36
3.3
Finanzvermögen
6.153.687,55
3.4
Abgrenzungsposten
31.670,07
3.5
Nettoposition
0,00
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
39.150.616,64
3.7
Basiskapital
21.634.527,55
3.8
Rücklagen
3.672.873,08
3.9
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
0,00
3.10
Sonderposten
10.585.946,13
3.11
Rückstellungen
683.841,12
3.12
Verbindlichkeiten
2.530.935,27
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
42.493,49
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
39.150.616,64

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird aus Vereinfachungsgründen nach der Mindestgliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
154_Jahresabschluss_2019 (.pdf)

Datenstand vom 11.12.2020 09:37 Uhr