Jagdgenossenschaft Schönau, Abverpachtung einer Teilfläche nach § 17 Abs. 2 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 30.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 10

Sachverhalt

Auf der Gemarkung Schönau im Schwarzwald stehen zum 01.04.2021 drei Jagdpachtverträge zur Neuverpachtung an. Es handelt sich um
 
  • das Jagdrevier „Haselberg und Letzberg“ mit den Eigenjagdbezirken „Haselberg“ und „Letzberg“,
  • das Jagdrevier „Fuchswald“ als Teil des Eigenjagdbezirks „Fuchswald und Stalden“
  • sowie den gemeinschaftlichen Jagdbezirk/Jagdrevier „Schönau – Mitte“ der Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald.

Der Jagdpachtvertrag des gemeinschaftlichen Jagdbezirks/Jagdreviers „Schönau – Mitte“ wurde zwischen der Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald und den Jagdpächtern der Jagdreviere „Haselberg und Letzberg“ und „Fuchswald“ geschlossen. Die Jagdpächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirks haben im Innenverhältnis den Jagdbezirk entlang der Wiese aufgeteilt. Die Pächter des Teils des Jagdreviers „Fuchswald“ bejagen die Flächen links der Wiese mit einer bisherigen Bruttojagdfläche von 128,3 ha. Der Pächter der Eigenjagdbezirke „Haselberg“ und „Letzberg“ bejagt die Flächen rechts der Wiese mit einer bisherigen Bruttojagdfläche von 182,4 ha. Durch dieses komplizierte Konstrukt war der Abschuss von drei Pachtverträgen erforderlich.

Auf Anregung des Landratsamts Lörrach als untere Jagdbehörde sollte ein einfacheres Konstrukt zur Jagdverpachtung gefunden werden. Deshalb fand am 22.10.2020 ein Gespräch zwischen der unteren Jagdbehörde und der Verwaltung im Rathaus Schönau statt. Dabei wurden verschiedene Möglichkeiten erörtert. Zur Vereinfachung der bisherigen Handhabung wird folgende Lösung empfohlen:
 
  • Durch die Fortschreibung des Jagdkatasters ergeben sich Verschiebungen zwischen den Eigenjagdbezirken der Stadt Schönau im Schwarzwald und der Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald. Die den Eigenjagdbezirken angrenzende kommunale Flächen sind kraft Gesetzes Bestandteil der Eigenjagdbezirke. Damit verringert sich die Fläche der Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald von 310,7 ha auf 275,1 ha.

  • Die Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald verpachtet nach § 17 Abs. 2 JWMG eine Teilfläche von ca. 1.028.007 m² an die Stadt Schönau im Schwarzwald bzw. den Eigenjagdbezirk „Fuchswald und Stalden“ bzw. Jagdrevier Fuchswald. Es handelt sich um die Flächen links der Wiese. Die Beibehaltung der bisherigen Teilung entlang der Wiese wird von der unteren Jagdbehörde empfohlen. Bei einer Abverpachtung nach § 17 Abs. 2 JWMG handelt es sich um „Abrundung“ im weiteren Sinne. Die Zuständigkeit für Abrundungen obliegt gemäß Satzung der Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald dem Jagdvorstand und somit dem Gemeinderat.

  • Der Pachtvertrag zwischen der Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald und der Stadt Schönau im Schwarzwald bzw. dem Jagdrevier „Fuchswald“ wird auf sechs Jahre abgeschlossen. Eine längere Verpachtung ist nach dem JWMG grundsätzlich möglich. Aus verwaltungstechnischen Vereinfachungsgründen ist es jedoch zweckmäßig wenn die Vertragslaufzeit und die Laufzeit der Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf die Stadt (ebenfalls sechs Jahre) kombiniert werden. Dadurch entfallen zukünftig unnötige Jagdgenossenschaftsversammlungen. Zusätzlich ist zu beachten, dass der zum 01.04.2021 abzuschließende Jagdpachtvertrag für das Jagdrevier „Fuchswald“ auch für sechs Jahre abgeschlossen wird.

  • Die Jagdpacht ergibt sich aus dem mit dem Jagdpächter des Jagdreviers „Fuchswald“ abgeschlossenen Jagdpachtvertrag. Das Jagdrevier „Fuchswald“ hat incl. der Flächen der Jagdgenossenschaft links der Wiese eine Gesamtfläche von 287,4 ha. Der Anteil der Jagdgenossenschaft an der Gesamtpacht beträgt 35,76 %.

  • Die restliche Fläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirks „rechts der Wiese“ wird in einem einheitlichen Jagdpachtvertrag mit dem Jagdrevier „Haselberg und Letzberg“ verpachtet.

  • Durch dieses Verfahren sind zukünftig im Außenverhältnis lediglich zwei Jagdpachtverträge erforderlich.

  • Für die Verpachtung der Jagdreviere „Fuchswald“ und „Haselberg und Letzberg“ ist der Gemeinderat zuständig.

  • Darüber hinaus muss bis zum 31.03.2021 auch eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald einberufen werden. Dabei sind u.a. folgende Punkte zu beschließen:

  • Zum 25.11.2014 wurde das JWMG eingeführt. Nach § 19 Abs. 1 der Durchführungsverordnung (DVO) zum JWMG wurde beschlossen, dass bis zum Ablauf von sechs Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung eine Versammlung der Jagdgenossenschaft einzuberufen ist.  Die Änderungen im JWMG machen auch eine Anpassung der Satzung der Jagdgenossenschaften erforderlich. Die neue Mustersatzung wurde am 09.10.2020 veröffentlicht. Das Rechnungsamt wird auf Basis der Mustersatzung eine neue Satzung für die Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald erarbeiten und der Genossenschaftsversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Zurzeit findet eine Aktualisierung des Jagdkatasters statt.
  •        Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat.

Der Pachtvertrag zur besseren Reviergestaltung nach § 17 Abs. 2 JWMG zwischen der Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald und der Stadt Schönau im Schwarzwald ist dieser Vorlage angefügt. Die Anlagen 1 (Auflistung der Verpachteten Flurstücke) und die flurstücksscharfen Lagepläne werden zurzeit vom Fachbereich Vermessung des Landratsamts Lörrach erstellt.

Beschlussvorschlag

Die Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald verpachtet ihre Flächen links der Wiese nach § 17 Abs. 2 JWMG an die Stadt Schönau im Schwarzwald bzw. den Eigenjagdbezirk „Fuchswald und Stalden“. Es handelt sich um eine Fläche von
ca. 1.028.007 m², welche in angefügter Karte dargestellt ist. Die Karte ist Bestandteil des Beschlusses.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Für den Vorsitzenden macht die vorgeschlagene Abverpachtung der Teilfläche an den Eigenjagdbezirk „Fuchswald und Stalden“ Sinn, wodurch dieser Jagdbezirk aufgewertet werde.
Dies wird auch von Stadtrat Knobel so gesehen, wodurch zukünftig im Außenverhältnis nur noch zwei Pachtverträge erforderlich seien.

Rechnungsamtsleiter Stähle weist abschließend darauf hin, dass der für die Abverpachtung ausgearbeitete Jagdpachtvertrag mit der unteren Jagdbehörde abgestimmt sei.

Beschluss

Die Jagdgenossenschaft Schönau im Schwarzwald verpachtet ihre Flächen links der Wiese nach § 17 Abs. 2 JWMG an die Stadt Schönau im Schwarzwald bzw. den Eigenjagdbezirk „Fuchswald und Stalden“. Es handelt sich um eine Fläche von
ca. 1.028.007 m², welche in angefügter Karte dargestellt ist. Die Karte ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
2020_11 Jagdteilverpachtung nach 17_II JWMG (.pdf)
2020_11_12 GJB Schönau (.pdf)
2020_11_12 GJB Schönau _ links der Wiese (.pdf)
2020_11 GJB_Schoenau_DTK10 (.pdf)
2020_11 GJB_Schoenau_Flst (.pdf)

Datenstand vom 11.12.2020 09:37 Uhr