Übernahme einer Grundstücksfläche als Teilfläche (Straße) in Schönau-Brand, Flst.-Nr. 777/3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 30.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 9.1

Sachverhalt

Wie in der Anlage zu entnehmen ist, erfolgt zukünftig die Zufahrt zum Pausenhof der Buchenbrandschule sowie zum südlichen Parkplatz der neuen Mehrzweckhalle über das Privatgrundstück der Firma Heinzmann GmbH & Co. KG (Flst.-Nr. 777/3). Im Bereich des Kanals befindet sich die öffentliche Löschwasserentnahmevorrichtung. Hierzu haben mehrere Gespräche zwischen dem Eigentümer des Grundstücks und der Verwaltung stattgefunden.

Die Firma Heinzmann GmbH & Co. KG ist grundsätzlich mit der Benutzung des Grundstücks einverstanden. Aufgrund der noch zu verlegenden zwei Stellplätze und der Löschwasserentnahmestelle bietet die Fa. Heinzmann GmbH & Co. KG der Stadt Schönau im Schwarzwald eine kostenlose Übernahme des Zufahrtswegs an (ca. 400 m²). Lediglich die Vermessungs- und Notargebühren müssten von der Stadt Schönau im Schwarzwald getragen werden (ca. 3.000,00 €). Der betreffende Straßenabschnitt ist in einem relativ guten Zustand. Bereits jetzt wird der Winterdienst in diesem Straßenteilstück vom Werkhof übernommen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Übernahme der Grundstücksfläche als Teilfläche (Straße) in Schönau-Brand, Flst.-Nr. 777/3, von der Einmündung der B 317 bis zum Gewerbekanal.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die anfallenden Kosten für die Vermessungsarbeiten sowie für den Notar müssen von der Stadt Schönau im Schwarzwald übernommen werden (ca. 3.000 €). Die Verwaltung wird aufgefordert entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2021 bereitzustellen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit entsprechenden Erläuterungen vor.
Vom Vorsitzenden wird ergänzt, dass die vorgeschlagene Lösung zur Übernahme der Grundstücksteilfläche in konstruktiven Gesprächen mit der Firma Heinzmann erzielt werden konnte.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Übernahme der Grundstücksfläche als Teilfläche (Straße) in Schönau-Brand, Flst.-Nr. 777/3, von der Einmündung der B 317 bis zum Gewerbekanal.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Lagepläne (.pdf)

Datenstand vom 11.12.2020 09:37 Uhr