Erstellung von Parkplätzen (temporäre Nutzung), sowie Be- und Entlademöglichkeit für LKW, Flst.-Nr. 454, Friedrichstraße 53/55


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 30.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.11.2020 ö 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt laut Flächennutzungsplan im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schönenbuchen“. Auf dem Flst.-Nr. 454 sind 40 weitere Stellplätze geplant. Die Stellplätze sowie die Zufahrtswege werden mit einer wassergebundenen Decke versehen.
Die Erschließung des Parkplatzes erfolgt direkt von der Bundesstraße B 317 aus. Diese Parkplatzfläche soll auch dem Be- und Entladen der LKWs dienen. Derzeit erfolgt die Anlieferung im Wesentlichen über den Johann-Peter-Hebel Weg.

Der Bauherr hat der Verwaltung mitgeteilt, dass sie bezüglich der Anbindung des Parkplatzes an die Bundesstraße B 317 mit dem Landratsamt in Verbindung stehen. Um die Genehmigungsfähigkeit dieser Anbindung zu prüfen, empfiehlt das Landratsamt das Einreichen eines Bauantrags.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat von Bauamtsleiter Wunderle bekannt gegeben und erläutert.

Stadtrat Schröder spricht die Einfahrt zum neuen Parkplatz an, die in unmittelbarer Nähe zur neu installierten Lichtsignalanlage angelegt werden soll. Er sieht hier einen Gefahrenpunkt für Kinder, der durch die Zu- und Abfahrt von Lastkraftwagen auf bzw. vom Parkplatz entstehen könnte.
Der Vorsitzende erwidert, dass die Warenanlieferung der EWS überwiegend in den sehr frühen Morgenstunden erfolge. Dies habe bei der bisherigen Anlieferung über den Johann-Peter-Hebel-Weg auch immer wieder zu Beschwerden der dortigen Anwohner geführt. Insofern könne das Lärmproblem für die Anwohner mit der neuen Anbindung gelöst werden.

Auf Frage von Stadtrat Gierth  bestätigt der Vorsitzende, dass mit dem Bau des neuen Firmenparkplatzes eine Entlastung des Freibad-Parkplatzes einhergehe.

Stadtrat Knobel fragt nach der Bedeutung der temporären Nutzung des neuen Firmenparkplatzes.
Bauamtsleiter Wunderle entgegnet, dass der Bereich des neuen Bauplatzes baurechtlich auch anderweitig genutzt werden könnte. Seitens der EWS werde mit der temporären Nutzung eine Zwischennutzung der Freifläche verfolgt, die möglicherweise in Zukunft auch für eine Firmenerweiterung dienen könnte.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 11.12.2020 09:37 Uhr