Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf (Vorlage)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 12.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 12

Sachverhalt

Das Land Baden-Württemberg hat das Fördergebiet Wolfsprävention ausgewiesen. Hiervon ist der gesamte Schwarzwald und somit auch die Stadt Schönau im Schwarzwald umfasst. Nach der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist das Land dazu verpflichtet, den Wolf zu schützen.

Zum Schutz vor Schäden durch den Wolf wurden vom Umweltministerium Grundlagen und Inhalte zur Förderung von Präventionsmaßnahmen aufgestellt. Gefördert werden Investitionen und Unterhaltskosten für Maßnahmen zum Herdenschutz als Prävention vor Wolfsübergriffen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, mindestens den wolfsabweisenden Grundschutz, besser den wolfsabweisenden empfohlenen Schutz zu installieren.

Gefördert werden Material- und Erstellungskosten sowie wolfsabweisende Nachrüstungen bestehender Zäune. Zaunanlagen aus Drahtgeflecht sind nicht förderfähig.

Vorgeschrieben sind hierbei mindestens vier stromführende Litzen (Empfehlung: fünf stromführende Litzen. Litzenhöhen: 20 cm, 40 cm, 60 cm, 90 cm (Empfehlung: fünfte Litze auf 120 cm). Immer notwendig sind ausreichend lange Pfosten für eine optionale fünfte Litze auf 120 cm.

Die Material- und Erstellungskosten werden bei Zaunnachrüstungen zu 100% gefördert. Die Neuerstellung eines vormals nicht vorhandenen Zauns wird mit 50% gefördert. Eigene Arbeitsleistungen können, anstatt der Erstellungskosten durch Unternehmer, mit bis zu 60% des Betrages, der sich bei der Vergabe der Leistungen an ein Unternehmen ergeben würde, berücksichtigt werden.

Die fachgerechte Erfüllung dieser Vorgaben ist Voraussetzung, um bei einem Wolfsangriff Entschädigungszahlungen für gerissene Nutztiere zu erhalten.

Den örtlichen Landwirten bleibt somit nichts Anderes übrig, entsprechende Maßnahmen zu veranlassen.

Den Förderanträgen ist die Einverständniserklärung des Eigentümers beizufügen, sofern dieser nicht selbst den Antrag stellt. Da hiervon ein Großteil der städtischen Weideflächen betroffen sind, hat der Gemeinderat hinsichtlich dieses Einverständnisses einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Hierdurch soll keinesfalls zum Ausdruck kommen, dass die Stadt und die örtlichen Landwirte die Ausweisung des Wolfsgebietes begrüßen. Vielmehr sollte erkenntlich werden, dass eine Ausbreitung des Wolfes in unserer Region, aufgrund der nah aneinander liegenden Siedlungsbereiche, sehr kritisch gesehen wird.

Dies unter anderem auch im Hinblick auf die örtliche Jagdausübung. Die Jagdpächter sehen bei Verwirklichung dieser Zaunanlagen eine Gefährdung für das Rehwild.  

Beschlussvorschlag

Sofern örtliche Landwirte Förderanträge für die Einrichtung wolfsabweisender Schutzeinrichtungen auf gemeindlichen Weideflächen einreichen, erteilt die Stadt Schönau im Schwarzwald hierzu die erforderliche Einverständniserklärung.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn zeigt sich überzeugt, dass der Wolf auch in unserem Bereich kommen und sich nicht aufhalten lassen wird. Er begrüßt hierzu auch Landwirt Manfred Knobel, auf dessen Weideflächen allein Maßnahmen im Gegenwert von 400.000 Euro getätigt werden müssten. Auf Landwirte mit Flächen in Steillagen, aber auch auf Jagdpächter, werden einige Schwierigkeiten zukommen. Volkswirtschaftlich sieht er das Land auf dem falschen Weg.

Manfred Knobel berichtet, dass die meisten Landwirte die Einrichtung wolfsabweisender Zäune nicht wollen. Auch für den Tourismus sind solche Einrichtungen nicht produktiv. Mit einer Förderung des Aufbaus wolfsabweisender Zäune unterwirft sich der jeweilige Landwirt gleichzeitig einer 5-jährigen Verpflichtung, den Zaun täglich zu kontrollieren. Er selbst bewirtschaftet 100 ha Weidberge. Ein täglicher Begang ist kaum zu gewährleisten. Hierzu müsste er besonderes Personal einstellen. Pro Betrieb und Jahr können Fördermittel in Höhe von 30.000 Euro beantragt werden. Dies würde bedeuten, dass er 14 Jahre lang beschäftigt wäre, bis der gesamte Schutz seiner Weideflächen hergestellt ist. Es bestehe die Gefahr, dass Landwirte ihren Betrieb einstellen könnten und die Weideflächen dann wieder an die Kommune bzw. den jeweiligen Grundstückseigentümer zurückgehen. Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz wäre wünschenswert. Er sieht es für notwendig an, dass sich die Bevölkerung gegen die Ausbreitung des Wolfes wehrt.

Stadtrat Anschütz sieht in der Maßnahme eine Investition in Zukunft, da sich die Anzahl der Wölfe in Zukunft erhöhen wird. Für die aktuell vorhandenen zwei Wölfe wären solche Schritte nicht notwendig.

Stadtrat Locker kann sich mit dem Wolf absolut nicht anfreunden. Hier müssen Signale von unten kommen, damit hier ein Umdenken einsetzt.

Auf Anfrage von Stadtrat Schlageter berichtet der Vorsitzende, dass aktuell zwei männliche Wölfe in Baden-Württemberg registriert wurden. Manfred Knobel ergänzt diese Information um die Standorte Münstertal und Bonndorf.

Stadtrat Dr. Sladek stellt die Frage, ob überhaupt ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich ist, da die Landwirte ohnehin nicht gewillt sind, entsprechende Zäune zu bauen.

Stadträtin Strohmaier erwähnt, dass die Errichtung solcher Zäune für das Biosphärengebiet und den Tourismus nicht förderlich ist.

Beschluss

Sofern örtliche Landwirte Förderanträge für die Einrichtung wolfsabweisender Schutzeinrichtungen auf gemeindlichen Weideflächen einreichen, erteilt die Stadt Schönau im Schwarzwald hierzu die erforderliche Einverständniserklärung.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimme von Stadträtin Strohmaier).

Datenstand vom 12.11.2020 15:15 Uhr