Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule Oberes Wiesental


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 12.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 11

Sachverhalt

Die Volkshochschule Oberes Wiesental (VHS OW) beruht auf einer gemeinsamen Organisationsvereinbarung vom Februar 1977; damals wurden die Volksbildungswerke Schönau, Todtnau und Zell zu einer gemeinsamen Volkshochschule zusammengefasst. Die Neuorganisation wurde seinerzeit in den Gemeinderäten der beteiligten Städte beraten und beschlossen, jedoch wurde bislang der Betrieb der VHS OW vertraglich nicht geregelt.

Aus diesem Grund wurde seitens der Verwaltung die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung ausgearbeitet, mit der folgende Ziele verfolgt werden:

  • Anpassung der alten Regelung und Abbildung des „Status Quo“.
  • Schaffung einer Grundlage, mit welcher der Entwicklungsplan des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg „VHS 2022“ für die VHS OW gemeinsam angegangen und umgesetzt werden kann.

Der Entwicklungsplan enthält drei strategische Ziele, die alle Volkshochschulen spätestens 2022 erfüllen müssen:

  1. Qualitätsmanagement
Jede Volkshochschule ist nach einem anerkannten Qualitätsmanagement-Verfahren zertifiziert (z. B. EFQM, ISO, ZBQ, AZAV).

  1. Regionale Verbandsstrukturen
Insbesondere kleinere Volkshochschulen arbeiten über dauerhafte Kooperations- oder Verbundstrukturen so zusammen, dass alle Interessierten vor Ort ein alle Themenbereiche umfassendes Weiterbildungsangebot vorfinden (Grund- und Allgemeinbildung, Gesundheitsbildung, Sprachen und Berufliche Weiterbildung).

  1. Professionelle Leitung
Alle Volkshochschulen werden von einer professionellen, hauptberuflichen Leitung geführt, die für Qualität des Angebots einsteht.

Durch die Umsetzung dieser Ziele wird die Zukunftsfähigkeit der Volkshochschulen auf allen Ebenen deutlich erweitert:

  • Die Volkshochschulen sind einem kontinuierlichen und systematischen Prozess der Optimierung sowohl ihrer inhaltlich-programmatischen Ausrichtung als auch der Organisation ihrer Abläufe verpflichtet.
 
  • Regionale Verbundstrukturen führen zur Bildung größerer (Verwaltungs- und Planungs-) Einheiten, die aber dezentral anbieten (Außenstellen). Die Flächendeckung bleibt also gewahrt.

  • Die Professionalität der Leitung schafft im Hinblick auf die Qualität der Arbeit klare Verantwortlichkeiten.

Das Erreichen der genannten drei Ziele ist ab 2022 Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Volkshochschulverband Baden-Württemberg.

Die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde innerhalb der drei Stadtverwaltungen, mit der VHS-Leitung sowie mit dem Kommunalamt des Landratsamtes Lörrach abgestimmt. Nach Beschlussfassung der Vereinbarung in den drei Gemeinderatsgremien ist diese dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule Oberes Wiesental zu.

Rechtslage

§ 25 GKZ

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Lörrach abgestimmt wurde. Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird hierbei als erfüllende Gemeinde auftreten. Das Leitungsthema wurde hierbei ausgeklammert. Eventuell wird man nochmals nachsteuern müssen, sofern seitens des VHS-Landesverbandes Änderungen vorgebracht werden.

Stadtrat Locker zeigt sich erfreut, dass es in dieser Sache weitergeht und eine Zertifizierung in Angriff genommen werden kann. Auf dessen Anfrage teilt der Vorsitzende mit, dass die entsprechende Software von den Städten Schönau im Schwarzwald und Todtnau bereits installiert wurde.

Stadträtin Münzer möchte wissen, ob einer früherer Fusionsgedanke mit Schopfheim nunmehr vom Tisch ist. Bürgermeister Schelshorn erwidert, dass versucht wird, den Betrieb der Volkshochschule so zu halten. Sollte seitens des VHS-Landesverbandes eine Förderung revidiert werden, müsste man erforderlichenfalls erneut mit der Stadt Schopfheim ins Gespräch kommen. Dann muss aber mit einer einheitlichen Stimme des Oberen Wiesental gesprochen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule Oberes Wiesental zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
ÖRV_VHS_OW_3 (.pdf)

Datenstand vom 12.11.2020 15:15 Uhr