Freibad Schönau - Festsetzung der Benutzungsentgelte 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 12.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 9

Sachverhalt

Die Öffnung des Freibads für das Jahr 2021 ist am Samstag, den 15.05.2021 vorgesehen, der letzte Öffnungstag ist am Sonntag, den 12.09.2021 geplant. Da die Benutzungsentgelte seit der Eröffnung 2016, bis auf die Einführung eines einheitlichen Faktors für die Saisonkarten im Jahr 2019, nicht erhöht wurden, werden von der Verwaltung folgende Änderungen in der Tarifstruktur vorgeschlagen:

  • Die Einzeleintritte werden im Durchschnitt um ca. 4 % erhöht, durch den hinterlegten Faktor werden auch die Vorverkaufspreise und regulären Preise für die Saisonkarten erhöht.

  • Der Früh-/Abendtarif entspricht 50 % der Einzeleintritte (gerundet).

  • Die Tageskarte entspricht dem Einzeleintritt mit 40 % Zuschlag (gerundet).

  • Die Zehnerkarte entspricht neun Einzeleintritten. Diese sind bisher ein Jahr ab Kauf gültig. Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten wird die Gültigkeit der, ab dem Jahr 2021 erworbenen, Zehnerkarten auf drei Jahre ab Kauf verlängert.

Die vorgeschlagene Anpassung der Benutzungsentgelte ist aus der Anlage ersichtlich.

Weiter wird auf das angefügte Gebührenblatt verwiesen, aus dem sämtliche Kartenarten und Kategorien ersichtlich sind.

Der Kartenverkauf läuft wie folgt ab:

  • Der Vorverkauf der Saisonkarten erfolgt im Rathaus Schönau.
  • Der Verkauf der Eintrittskarten mit QR Code (Einzeleintritte und Tageskarten) für das Freibad erfolgt sowohl an der Freibadkasse als auch im Webshop in der Zeit vom 15.05.2021 bis zur Schließung des Bades.
  • Der Verkauf der Chipkarten (Zehner- und reguläre Saisonkarten) erfolgt ausschließlich an der Freibadkasse in der Zeit vom 15.05.2021 bis zur Schließung des Bades.

Die Minigolfanlage wird auch in der Saison 2021 von der Stadt Schönau im Schwarzwald in Eigenregie betrieben. Die Ausgabe der Schläger und Bälle erfolgt an der Freibadkasse durch das städtische Personal. Für die Minigolfanlage gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für das Freibad (Ausnahme: dienstags und donnerstags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr ist die Minigolfanlage geschlossen, da die Freibadkasse nicht besetzt ist). Auch die Minigolfanlage öffnet am 15.05.2021. Über eine evtl. Verlängerung der Minigolfsaison über den 12.09.2021 hinaus soll erst zum Ende der Freibadsaison entschieden werden. Aus den Erfahrungen der Jahre 2017 und 2018 und aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist allerdings nur eine Sonntagsöffnung bis einschließlich 3. Oktober zu vertreten. Für die Benutzung der Minigolfanlage sollen in der Saison 2021 die gleichen Entgelte wie in der Saison 2020 erhoben werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu und setzt die Benutzungsentgelte für das Freibad und die Minigolfanlage für die Saison 2021 wie vorgeschlagen (siehe angefügtes Gebührenblatt) fest.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Das Freibad Schönau verursacht jährlich ein Defizit von 210.000,00 € (2017) bis 260.000,00 € (2019). Dieses ist durch allgemeine Steuermittel auszugleichen. Dabei ist jedoch § 78 der Gemeindeordnung zwingend zu beachten, nach dem die Entgelte für Leistungen (Eintritt Freibad) der allgemeinen Steuer vorgehen. Sollte der Gemeinderat sich gegen eine Erhöhung der Benutzungsentgelte aussprechen und der Haushaltsausgleich gefährdet sein, ist von der Verwaltung eine Erhöhung der Grundsteuer zu prüfen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Kassenverwalterin Wagner stellt dem Gemeinderat die Sitzungsvorlage vor. Der Vorsitzende sieht optimistisch in das Jahr 2021 und erwähnt, dass der Einführungstarif für den Webshop nicht fortgeführt wird.

Rechnungsamtsleiter Stähle sieht den Beschluss aus dem Frühjahr 2020, bei welchem nur ein Teil der Entgelte erhöht wurde, als inkonsequent an. Sofern der vorgeschlagenen Erhöhung nicht gefolgt werde, müsse man im Falle eines gefährdeten Haushaltsausgleiches eventuell eine Erhöhung der Grundsteuer in Betracht ziehen.

Stadträtin Münzer sieht einen Haushaltsausgleich für nicht gefährdet an, da nach wie vor Rücklagen vorhanden sind. Sie stelle sich Erhöhungen nicht quer, sofern diese wesentlich zu Verbesserungen führen würden.

Stadtrat Dr. Sladek kritisiert die Vermischung dieses Themas mit der Grundsteuer. Dies sei so nicht in Ordnung. Die Entscheidung des Gemeinderates habe die Verwaltung zu akzeptieren.

Stadtrat Locker fühlt sich aufgrund der Äußerung von Rechnungsamtsleiter Stähle persönlich angegriffen. Er weist darauf hin, dass er in der damaligen Sitzung konsequent gegen jegliche Erhöhungen gestimmt hatte.

Stadtrat Schröder teilt mit, dass er normalerweise gegen eine Erhöhung der Benutzungsentgelte ist. Aufgrund der Coronasituation sieht er diese allerdings als gerechtfertigt an. Auf seine Frage nach einer 10er-Karte für Familien weist Bürgermeister Schelshorn darauf hin, dass es eine solche nie gegeben hat.

Beschluss

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zu und setzt die Benutzungsentgelte für das Freibad und die Minigolfanlage für die Saison 2021 wie vorgeschlagen fest.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Anpassung Benutzungsentgelte 2021_Vorlage Gemeinderat (.pdf)
Gebührentarif 2021 Freibad Schönau_Vorlage Gemeinderat (.pdf)

Datenstand vom 12.11.2020 15:15 Uhr