Bauantrag und Nutzungsänderung EG ehemalige Schlosserei Firma Frisetta/Ranir in ein Fitnessstudio Flst.-Nr. 410/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 12.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 8

Sachverhalt

Das Objekt liegt laut Flächennutzungsplan innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§34 BauGB).

Der Antragsteller macht im Wesentlichen folgende Angaben:
Die ehemalige Schlosserei im EG des Objekts Oberfeldstraße 1 wird vermietet. In der ehemaligen Schlosserei werden die alten Installationen beseitigt, ein neuer Estrich und Bodenbelag eingebaut sowie die Sanitärräume saniert.

Das Konzept des Fitnessbetriebs basiert auf einer Art do-it-yourself-Fitnessstudio. Das bedeutet, dass keine Bewirtung durch Personal stattfindet, keine besonderen Wellnessangebote wie Sauna oder ähnliches vorhanden sind. Der Fokus liegt auf einer modernen „loftähnlichen“-Innenarchitektur und vor allem auf einer hohen Qualität an Fitnessgeräteausstattung. Die Zugangs- und Eingangsbereichsregelungen erfolgen elektrisch mit Datentransfer über QR-Codes.
Dieses Franchisesystem führt dazu, dass kein Personal für den täglichen Betrieb notwendig ist.
Die Reinigung erfolgt wie bei gewerblichen Gebäuden üblich 2-3 mal wöchentlich durch eine externe Firma, ebenso der Unterhalt der Geräte.
Im Gebäude befindet sich aufgrund der Vornutzung noch eine funktionierende und intakte Brandmeldeanlage. Obwohl diese für die geplante Nutzung nicht vorgeschrieben ist, wird sie bis zur Gesamtüberplanung und Neukonzeption des Gesamtareals in Betrieb bleiben.

Für den Betreiber des Fitnessstudios ist eine möglich Eröffnung Anfang Dezember 2020 für einen erfolgreichen Beginn sehr wichtig, da dies für den Start eines Fitnessstudios eine sehr günstige Jahreszeit ist.

Der Antragsteller hat mit dem Bauantrag auch eine Stellplatzberechnung vorgelegt (4 Stellplätze erforderlich).

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Gemeinderates haben hierzu als Vorlage Auszüge aus dem Bauantrag erhalten. Das Vorhaben wird von Bauamtsleiter Wunderle vorgestellt. Die vorhandene Brandmeldeanlage ist für den Betrieb des Fitnessstudios nicht notwendig. Der Betreiber lässt diese trotzdem momentan noch in Betrieb.

Edgar Strohmeier gibt weitere Erläuterungen zu diesem Projekt. Das Fitnessstudio wird über das Franchiseunternehmen Fit+ betrieben. Das Konzept fußt auf einer selbständigen und bewussten Nutzung der Einrichtungen durch Sporttreibende ohne Einsatz einer größeren Anzahl an Fitnesstrainern. Im Obergeschoss des Gebäudes wird die Firma SR Projektbau GmbH selbst auf der hälftigen Fläche Büroräume nutzen.

Auf Anfrage von Stadtrat Schröder teilt Edgar Strohmeier mit, dass die Öffnungszeiten des Fitnessstudios von 6 bis 23 Uhr dauern sollen. Es bestehe allerdings die Möglichkeit, den Endzeitraum auf 22 Uhr zu setzen.

Stadtrat Gierth spricht mögliche Lärmemissionen in Richtung der oberen Wohnhäuser an. Dies wird von Edgar Strohmeier mit dem Hinweis entkräftet, dass die frühere gewerbliche Nutzung des Gebäudes deutlich höhere Lärmeinwirkungen verursachte.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag mit Nutzungsänderung befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 12.11.2020 15:15 Uhr