Planvorstellung Abbruch und Neubau Wiesenstraße 1, 3 und 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 12.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 5

Sachverhalt

Die SR Projektbau GmbH plant den Abriss der Gebäude Wiesenstraße 1-5 in Schönau im Schwarzwald. Die SR Projektbau GmbH hat deshalb das Planungsbüro fsp aus Freiburg beauftragt zu prüfen, wie dieser Bereich städtebaulich weiterentwickelt werden könnte.

In diesem Areal sollen zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage entstehen. Dies wiederum hat zur Folge, dass der Baubauungsplan „Bahngelände“ in diesem Bereich geändert werden müsste.
Das Neubauprojekt ist geplant mit 2 baugleichen Gebäuden mit je 11 oder 12 Wohnungen je Gebäude. Die gemeinsam genutzte Tiefgarage bietet Platz für 25 PKWs. Zusätzlich werden im Außenbereich noch 11 weitere Stellplätze angeordnet, so dass je Wohnung 1,5 Stellplätze zur Verfügung stehen werden. Die Arbeiten sollen im Frühjahr 2021 beginnen.

Folgende technischen und architektonischen Merkmale sind geplant:
  • KFW-55 –Standard
  • Anschluss an das Nahwärmenetz der EWS Schönau
  • Je Haus ein Aufzug
  • Barrierefreie Wohnungen
  • Flachdach zur späteren Ausführung einer PV-Anlage, einschl. Vorrichtung
  der internen Leerrohre

Die Vertreter der SR Projektbau werden die Planung vorstellen und stehen für Fragen zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Planung zur Kenntnis und beschließt das weitere Vorgehen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Kosten für die Änderung des Bebauungsplans werden von der SR Projektbau GmbH vollständig übernommen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle geht kurz auf den Sachverhalt ein und erwähnt, dass die Planungshoheit bei der Stadt liegt. Sodann wird Edgar Strohmeier von der SR Projektbau GmbH die Gelegenheit gegeben, dass Vorhaben den Anwesenden vorzustellen.

Dieser berichtet von den ursprünglichen Überlegungen, auf der Fläche ein oder mehrere Baukörper anzuordnen. Die Errichtung von drei Baukörpern wird als unwirtschaftlich dargestellt. Bei der Wahl von lediglich einem Baukörper entstünden im Verhältnis zur örtlichen Gegebenheit zu viele Wohneinheiten, so der Planer. Aus diesem Grund werden nun zwei baugleiche Baukörper favorisiert. Die Geschossaufteilung ist dabei im Erdgeschoss, im 1. und 2. Obergeschoss deckungsgleich. Darüber hinaus wird ein zusätzliches Attikageschoss geplant, welches 75% der Fläche der unteren Geschosse aufweisen wird. Je nach Ausführung können so in jedem Baukörper elf bzw. zwölf Wohnungen erzielt werden. Für jede Wohnung ist ein Stellplatz in der Tiefgarage vorgesehen. Die Tiefgaragenzufahrt soll von der Bahnhofstraße her erfolgen.  

Im Vorfeld wurde bereits ein Schallschutzgutachten in Auftrag gegeben, welches keine wesentlichen Problempunkte ergeben hat. Auch artenschutzrechtliche Themen wurden im Vorfeld abgeklärt.

Das Gebäude wird im KFW-55-Standard ausgeführt, erhält einen Aufzug und ist barrierefrei geplant. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Gebäudes sollen Vorkehrungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Flachdach getroffen werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann das Dach dann entsprechend an einen Unternehmer vermieten.

Anhand eines Schwarzplanes wird den Anwesenden die Durchmischung des Gebietes mit Gebäuden unterschiedlicher Größenordnungen verdeutlicht, in welches sich die geplanten Baukörper gut integrieren.

Für die aktuell in den alten Wohnungen befindlichen Bewohner konnten bereits für sechs Partien entsprechender neuer Wohnraum gefunden werden. Zwei Problemfälle werden vermutlich übrigbleiben. Mit dem Vorhaben soll im Frühjahr 2021 begonnen werden.

Sodann erhält Jürgen Schill von der fsp.stadtplanung in Freiburg im Breisgau das Wort zur erforderlichen Änderung des dortigen Bebauungsplanes "Bahngelände". Er erwähnt, dass es sich um eine klassische Innenentwicklung handelt. Diese Nachverdichtung ist stark im Interesse der Landesregierung, da hierdurch Flächen im Außenbereich geschont werden können.

Eingehende Diskussionen gab es mit dem Landratsamt Lörrach hinsichtlich der Forderung eines 5 m breiten Gewässerrandstreifens, welcher von der Bebauung freizuhalten ist. Dieser Streifen wird grundsätzlich von der Böschungsoberkante her gemessen und bedeutet in diesem Fall einen nicht unerheblichen Bauflächenverlust. Trotz des Umstandes, dass sich der Gewässerverlauf sehr tief befindet, ließ die Behörde hier nicht mit sich verhandeln. In dem Gewässerrandstreifen dürfen auch keine Stellplätze angeordnet werden.

Aufgrund der Wohnraumschaffung im Innenbereich kann das Vorhaben gemäß § 13a des Baugesetzbuches im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Eine Flächennutzungsplanänderung ist hierzu nicht erforderlich.

Stadtrat Seckinger begrüßt dieses Vorhaben grundsätzlich. Auf seine Frage teilt Edgar Strohmeier mit, dass die Wohnungen zum Verkauf vorgesehen sind. Dies bedauert Stadtrat Seckinger mit dem Hinweis, dass gerade für junge Familien Mietwohnungen nötig sind. Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass ein Wohnungsverkauf Mietwohnungen nicht ausschließe. Edgar Strohmeier berichtet, dass eine Eigennutzung dieser Wohnungen relativ hoch sein dürfte. Allerdings werden in diesem Zuge dann auch andere Wohnungen frei. Er ergänzt, dass in der ehemaligen Frisetta in der Oberfeldstraße zehn Mietwohnungen in unterschiedlicher Größe entstehen werden.

Stadtrat Gierth zeigt sich froh über dieses Angebot und erwähnt, dass es nicht Aufgabe eines privaten Investors sei, Mietwohnungen zu errichten.

In diesem Zusammenhang erkundigt sich Stadtrat Dr. Sladek über die Möglichkeiten eines sozialen Wohnungsbaus. Edgar Strohmeier teilt hierzu mit, dass man sich einer 15-jährigen Bindungsfrist unterwerfen müsste und hierfür eine entsprechende Förderung der L-Bank bewilligt wird. Hierbei handelt es sich um ein Darlehen mit aktuell 0 % Verzinsung. Die geförderten Wohnungen müssen 30 % unterhalb der ortsüblichen Miete angeboten werden und dürfen nur von Personen mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden. Dies erscheint ihm allerdings eher in Städten wie Lörrach und Freiburg im Breisgau für interessant, da dort höhere Kaltmieten im Bereich von 10 Euro möglich sind. In Schönau im Schwarzwald liegt die Kaltmiete bei durchschnittlich 6 Euro. Dies würde bedeuten, dass man hier für Sozialwohnungen lediglich 4,20 Euro verlangen könnte. Aufgrund der derzeitigen Baukosten wäre die Neuerrichtung von Gebäuden im Oberen Wiesental mit diesem Mietsatz kaum zu bewältigen. Diese Gebäude müssten darüber hinaus relativ unattraktiv, das heißt ohne Aufzug und Balkone ausgeführt werden. Der Vorsitzende weist ergänzend darauf hin, dass aktuell auch gar kein Markt hierfür vorhanden ist und auch keine Nachfrage nach Wohnberechtigungsscheinen besteht. Stadtrat Anschütz vertritt die Meinung, dass bei einem sozialen Wohnungsbau die Stadt selbst als Investor auftreten müsste. Gleichzeitig sieht er es für unerheblich an, ob hier Miet- oder Eigentumswohnungen verwirklicht werden.

Stadträtin Münzer fragt nochmals hinsichtlich der Unterbringung der derzeitigen Bewohner nach. Edgar Strohmeier gibt hierzu erneut Auskunft .

Stadtrat Seckinger äußert den Wunsch nach der Suche von Wohnungskäufern, von welchen ein Drittel dazu bereit ist, die Wohnung im Anschluss zu vermieten. Edgar Strohmeier gibt bekannt, dass es solche Projekte in anderen Kommunen gibt. Allerdings stellt dort die Gemeinde ein günstiges Grundstück zur Verfügung. Mittels eines städtebaulichen Vertrages wird dort dann geregelt, dass die Kommune sich um die Belegung der Wohnungen mit entsprechenden Mietern kümmert.

Stadtrat Strohmeier begrüßt die Planung. Er findet es positiv, dass das baufällige Gebäude aus dem Stadtbild verschwindet.

Zur Planung ergänzt Bürgermeister Schelshorn, dass hier auf ein Satteldach verzichtet und das Baufenster vergrößert werden soll.

Stadtrat Dr. Sladek erkundigt sich, ob hinsichtlich der Tiefgarage Probleme mit dem Grundwasser entstehen könnten. Dies wird von Edgar Strohmeier verneint. Mittels eines geologischen Gutachtens konnte diese Thematik bereits geklärt werden. Man wird hier eher im Bereich Entsorgung historischer Altlasten zu tun bekommen. Im unteren Grundstücksbereich wurde Brandschutt aus Zeiten des zweiten Weltkrieges abgelagert. Dieses wird man entsorgen müssen.

Die Frage von Stadtrat Dr. Sladek, ob auch E-Ladestationen geplant sind, wird von Edgar Strohmeier bejaht.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis und beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Bahngelände" entsprechend der vorliegenden Bauplanung. Mit der Bebauungsplanänderung wird das Büro fsp.stadtplanung in Freiburg im Breisgau beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 12.11.2020 15:15 Uhr