Wahl eines Mitglieds des Gemeinderats für die Verpflichtung von Bürgermeister Peter Schelshorn (§ 42 Abs. 6 GemO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 12.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 12.10.2020 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Peter Schelshorn wurde bei der Wahl am 05.07.2020 erneut zum Bürgermeister der Stadt Schönau im Schwarzwald gewählt. Seine zweite Amtsperiode hat am 01.10.2020 begonnen. Dazu ist Bürgermeister Schelshorn durch ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied im Namen des Gemeinderats in öffentlicher Sitzung erneut zu verpflichten (§ 42 Abs. 6 Gemeindeordnung Baden-Württemberg).

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte ein Mitglied, welches die Verpflichtung von Bürgermeister Schelshorn vornimmt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Anschütz schlägt für die Verpflichtung von Bürgermeister Peter Schelshorn dessen Stellvertreter Alexander Knobel vor. Eine geheime Wahl wird nicht gewünscht.

Beschluss

Für die Verpflichtung von Bürgermeister Schelshorn wird Stadtrat Knobel gewählt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 12.11.2020 15:15 Uhr