Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch den Gemeindevollzugsdienst


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 14.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 13.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Schröder gibt Beschwerden von Verkehrsteilnehmern  weiter, die sich auf die Höhe des Verwarnungsgeldes bei rechtswidrigem Parken auf einem Gehweg beziehen.
Hauptamtsleiter Krumm erwidert, dass der Verwaltung diese Fälle bekannt seien. Nach dem neuen Bußgeldkatalog werden diese Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von 55 € (bisher 20 €) geahndet. Der neue Bußgeldsatz sei in zwei oder drei Fällen festgesetzt worden. Aufgrund eines Formfehlers werde der neue Bußgeldkatalog jedoch vorerst nicht mehr angewendet, so dass derzeit das rechtswidrige Parken auf dem Gehweg wieder mit dem alten Bußgeldsatz belangt werde.
Aufgrund der im Innenstadtbereich laufenden Straßenbauarbeiten - und der damit verbundenen Einschränkung der Parkmöglichkeiten - sei die Vollzugsbedienstete zudem angewiesen, bei Parkverstößen in der Innenstadt zurückhaltend zu agieren.

Datenstand vom 24.09.2020 15:54 Uhr