Abwasserbeseitigung - Umsetzung der rechtlichen Vorgaben der Eigenkontrollverordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 14.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 7

Sachverhalt

Nach § 2 Abs. 1 Eigenkontrollverordnung (EKVO) hat der Betreiber von Abwasseranlagen Prüfungen, Untersuchungen, Messungen und Auswertungen der Kanalisationen (Kanäle) durchzuführen. Für Wiederholungsprüfungen gelten folgende Fristen:

Art
saniert oder schadensfrei
nicht
saniert
Misch- und Schmutzwasserkanäle
15 Jahre
10 Jahre
Regenwasserkanäle für behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser
15 Jahre
20 Jahre

In den Haushaltsplänen des Jahres 2020 des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau im Schwarzwald und dessen Mitgliedsgemeinden stehen noch folgende Mittel für Untersuchungen im Rahmen der EKVO zur Verfügung:

Gemeinde
Mittel
2020
Aitern
32.0000,00 €
Böllen
4.200,00 €
Fröhnd
0,00 €
Schönau im Schwarzwald
12.000,00 €
Schönenberg
35.700,00 €
Tunau
20.230,00 €
Utzenfeld
23.000,00 €
Wembach
17.000,00 €
Wieden
110.000,00 €
Gemeindeverwaltungsverband
60.000,00 €
Summe
314.130,00 €


In Absprache mit der dwd Ingenieur GmbH wurde am 11.08.2020 vom Bauamt und vom Rechnungsamt des GVV Schönau folgendes Sanierungskonzept aufgestellt:

  • Über die in den Haushaltsansätzen 2020 zur Verfügung gestellten Gesamtmittel von 314.130,00 € kann für eine Gesamtkanalisationslänge von ca. 32.000 m, der Kanalbestand befahren, beurteilt und ein Kanalsanierungskonzept, einschließlich der dazugehörenden Kosten, erstellt werden.
  • Über die in den Haushaltsansätzen 2020 zur Verfügung gestellten Gesamtmittel von 314.130,00 € kann für 600 Kanalschächte der Schachtzustand beurteilt und ein Schachtsanierungskonzept, einschließlich der dazugehörenden Kosten, erstellt werden.  
  • Durch die Zusammenfassung der Haushaltsmittel können wirtschaftliche Ausschreibungspakete gebündelt werden. Dadurch können die Maßnahmen für die Verbandsgemeinden kostengünstiger umgesetzt bzw. für die gleichen Mittel mehr Leistungen eingekauft werden.
  • Einzelaufträge der Verbandsgemeinden sind unwirtschaftlich und aufgrund des teilweise geringen Budget für Anbieter uninteressant.
  • Die Verbandsgemeinden beauftragen den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald, die Planung und die Ausführung der Vorgaben der EKVO in Höhe der im Haushaltsplan 2020 bereitgestellten Gesamtmittel von 314.130,00 € (siehe Tabelle in dieser Vorlage) zu vergeben.
    • Die Ermächtigung ist auf die im Haushaltsplan 2020 bereitgestellten Mittel begrenzt.
    • Die Abrechnung erfolgt über den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald im Namen und auf Rechnung der Verbandsgemeinden.
  • Die Ergebnisse der Kanalbefahrungen werden bewertet und es wird ein Sanierungskonzept einschließlich Kostenermittlung erstellt.
  • Für die Bewertung der Kanalbefahrungen und die Erstellung eines Sanierungskonzeptes liegen dem GVV zwei Honorarangebote des Büros dwd Ingenieur GmbH vor.
    • Honorarvorschlag Kanalsanierungen        72.828,00 € (brutto)
    • Honorarvorschlag Schachtsanierungen        7.651,70 € (brutto)
Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wird entsprechend dem angefallenen Aufwand abgerechnet. Die Vergabe soll in der Verbandsversammlung vom 22.10.2020 erfolgen.
  • Im Jahr 2021 werden in den Haushaltsplänen der Verbandsgemeinden keine weiteren Mittel zur Umsetzung der EKVO bereitgestellt. Die nichtverbrauchten Mittel des Jahres 2020 werden per Ermächtigungsübertragung ins Jahr 2021 übernommen. Lediglich im Haushaltsplan des GVV Schönau werden aufgrund der Umlagenproblematik die Mittel im Haushaltsplan 2021 nochmals veranschlagt.  
  • Das Jahr 2021 dient der Befahrung und der Beurteilung der Befahrungsergebnisse auf Basis der bereitgestellten Gesamtmittel.
  • Im Jahr 2022 sollen die im Rahmen der Bewertung des Befahrungsergebnisses festgestellten Schäden im Rahmen der Möglichkeiten der Haushaltspläne der Verbandsgemeinden beseitigt werden (Prioritätenliste).
Verbandsgemeinden, die sich nicht zur Beauftragung des GVV entschließen können, haben die Vorgaben der EKVO selbstständig und in eigener Verantwortung umzusetzen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald wird ermächtigt, die im Haushaltsplan 2020 der Stadt Schönau im Schwarzwald bereitgestellten Mittel für Maßnahmen im Rahmen der EKVO in einer Gesamtmaßnahme zu bewirtschaften. Die Abrechnung der Leistungen (Planung, Befahrung und Beurteilung) erfolgt über den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald und anteilig in Höhe von 12.000,00 € im Namen und auf Rechnung der Stadt Schönau im Schwarzwald.  

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 12.000,00 € stehen zur Verfügung. Bis zum 31.12.2020 nicht verbrauchte Mittel werden per Ermächtigungsübertragung ins Jahr 2021 übernommen.

Rechtslage

§ 2 Eigenkontrollverordnung (EKVO)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt der Sitzungsvorlage wird von Rechnungsamtsleiter Stähle mit entsprechenden Erläuterungen vorgetragen.

Auf Frage von Stadtrat Gierth erwidert der Rechnungsamtsleiter, dass das Büro dwd Ingenieur GmbH als verlässliches Fachbüro das erforderliche „Know-How“ für die Bewertung der Kanalbefahrungen und die Erstellung des Sanierungskonzeptes besitze. Zudem liegen dem Büro die Bestandspläne der Kanäle in digitaler Form vor, was bei einem anderen Ingenieurbüro nicht der Fall wäre. Aus diesen Gründen sei kein weiteres Angebot für die Ingenieurleistungen eingeholt worden.
Auf weitere Fragen aus der Mitte des Gremiums führt Rechnungsamtsleiter Stähle aus, dass in der Stadt Schönau im Schwarzwald bekanntlich Im Grün und im Johann-Peter-Hebel-Weg neue Abwasserleitungen verlegt werden, weshalb im diesjährigen Haushalt der Stadt der relativ niedrige Betrag von 12.000 € für die Kanalbefahrungen ausgewiesen sei. Der im Verbandshaushalt festgesetzte Haushaltsansatz von 60.000 € werde für die Befahrungen der Verbandssammler verwendet und die Abrechnung der Kosten für die anfallenden Ingenieurleistungen erfolge nach Kanallänge und Schachtanzahl.  

Beschluss

Der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald wird ermächtigt, die im Haushaltsplan 2020 der Stadt Schönau im Schwarzwald bereitgestellten Mittel für Maßnahmen im Rahmen der EKVO in einer Gesamtmaßnahme zu bewirtschaften. Die Abrechnung der Leistungen (Planung, Befahrung und Beurteilung) erfolgt über den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald und anteilig in Höhe von 12.000,00 € im Namen und auf Rechnung der Stadt Schönau im Schwarzwald.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 24.09.2020 15:54 Uhr