Unternehmensunabhängige interkommunale Wärmeplanung für den Landkreis Lörrach (UIWP-LÖ)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 14.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 6

Sachverhalt

Das Thema Energie und Klimaschutz hat im Landkreis Lörrach und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine herausragende Bedeutung. Nicht zuletzt mit der Verabschiedung des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts durch den Kreistag im Oktober 2018 wurden eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, für welche auch entsprechende Finanzmittel bewilligt wurden.

Im Bereich der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien sind bereits erhebliche Fortschritte beispielsweise durch Photovoltaik-Anlagen oder Windkraftanlagen sowohl auf Bundes-, Landes- und auch auf Landkreis-Ebene zu verzeichnen.

Der Bereich der Wärmeversorgung von Gebäuden dagegen ist nach wie vor maßgeblich durch das Verbrennen fossiler Energieträger wie Heizöl, Kohle und Erdgas geprägt und trägt maßgeblich zum CO2-Ausstoß und damit zur weiteren Klimaerwärmung bei. Insofern ist zur Herbeiführung der Klimawende zwingend erforderlich auch den Bereich Wärme in Richtung Klimaneutralität umzustellen. Dafür bieten sich neben notwendiger Dämmung von Gebäuden insbesondere Wärmenetze an, die z.B. über Abwärme aus Industrie und Gewerbe, aus Geothermie, Solarthermie, aus Biomasse oder aus „grünem Gas“ gespeist werden.
 
Das Land Baden-Württemberg greift das Thema Wärme aktuell mit dem in Novellierung befindlichen neuen Klimaschutzgesetz auf. Darin werden Große Kreisstädte verpflichtet, bis Ende 2023 eine entsprechende Wärmeplanung zu erstellen. Für kreisangehörige Städte und Gemeinden besteht vorerst keine solche Verpflichtung. Allerdings wird das Thema Wärmeplanung über mehrere Förderinstrumente auch für diese attraktiv gemacht.

Experten sind sich einig, dass Wärmeversorgung über Wärmenetze ökonomisch und ökologisch optimiert nur großräumig erfolgen kann, um vorhandene Wärmeüberschüsse/
-potenziale mit Bereichen von Wärmebedarfen optimal zu verknüpfen. Entsprechende Beispiele aus anderen Ländern sind bekannt. Ein herausragendes Beispiel hierfür ist Dänemark.

Der Landkreis Lörrach und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben nun die Chance über ein vom Land Baden-Württemberg gefördertes Modellprojekt „Unternehmensunabhängige interkommunale Wärmeplanung für den Landkreis Lörrach (UIWP-LÖ)“ das Thema Wärmeversorgung aufzugreifen. Um die landkreisweit vorhandenen Potenziale und Strukturen optimal zu nutzen, sollen möglichst alle Städte und Gemeinden im Landkreis am Projekt teilnehmen. Der Projektstart ist für Dezember 2020 vorgesehen und im Mai 2022 sollen die Ergebnisse vorliegen. Im Detail soll das Projekt über folgende Arbeitspläne (AP) abgearbeitet werden:

AP1: Bestandsanalyse (Strukturelle Angaben zu den einzelnen Gemeinden, Siedlungsstruktur, Gebäudestruktur, Baualtersklassen, Analyse der (Energie-)Infrastruktur…)

AP2: Potenzial- bzw. Bedarfsanalyse (Überschüsse/Bedarfe in definierten Gebieten, Potenziale (industrielle/gewerblich Abwärme; Geothermie, Biomasse, Solarthermie, Abwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung…)

AP3: Vorranggebiete (wo liegen günstig erschließbare Vorranggebiete (z.B. wegen Nähe zu Abwärme oder leicht verfügbare Biomasse); wo sind Bereiche, die weiterhin dezentral zu versorgen sind…)

AP4: Aufstellen der regionalen Wärmewendestrategie (Entwicklung von Szenarien und Handlungsempfehlungen für einen umsetzbaren Pfad zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2050)

AP5: Akteursbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit (Einbinden Energie-/Wärmeversorgungs-unternehmen, Handwerk; Öffentlichkeitsarbeit zur regelmäßigen Information und Akzeptanzförderung der Bürgerschaft)

AP6: Verstetigungsstrategie und Controlling (regelmäßige und dauerhafte Überprüfung der Entwicklung und des Zielerreichungspfads (mit dem Jahr 2030 als Zwischenziel); ggfs. Anpassung des Planungsfortschritts bei Änderung von Rahmenbedingungen).

Das Projektmanagement/die Steuerung für das Projekt liegt beim federführenden Landkreis Lörrach, welcher auch die regelmäßige Abstimmung mit den Projektbeteiligten vornimmt. Mit der Durchführung des Projekts beauftragt der Landkreis einen externen Dienstleister. Eine Einbindung der sich beteiligenden Städte und Gemeinden wird neben einer engen Zusammenarbeit mit dem beauftragten Dienstleister in einem sich regelmäßig treffenden Steuerungskreis sichergestellt.

Aufgaben der Städte und Gemeinden liegen insbesondere im AP 1, der Lieferung von Daten und Informationen für die als ersten Schritt notwendigen Bestandsanalyse. Der dabei entstehende Aufwand wird den Kommunen gegen Rechnungstellung zum einen aus den Fördermitteln durch den Landkreis vergütet, auf der anderen Seite unterstützt hierbei der beauftragte Dienstleister bei der Erhebung/Sichtung der Daten (Details zu den jeweiligen Aufgaben /Pflichten siehe Anlage: „Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und den Städten und Gemeinden im Projekt UIWP-LÖ“).

Als Ergebnis des Projekts wird nicht nur eine landkreisweite Wärmeplanung vorliegen, die vorhandene Wärmeüberschüsse-/potenziale und Wärmebedarfe und deren optimale Verknüpfungen aufzeigt, sondern es wird auch einen gebietskörperscharfen Plansatz geben, der den einzelnen Kommunen dann die Möglichkeiten aufzeigt, wie eine künftige Wärmeversorgung möglichst klimaneutral umgesetzt werden kann. Mit diesen Daten und Plänen kann in den Folgejahren über eine ingenieurtechnische Ausführungsplanung die konkrete Umsetzung angegangen werden, um bis 2050 eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.

Fazit:
  • Das Land fördert den Landkreis und seine Kommunen für die aus Energie- und Klimaschutz-Gründen notwendige Wärmewende mit erheblichen Fördermitteln
  • Voraussetzung für den Erfolg des Projekts ist die Teilnahme (möglichst) aller Kommunen
  • Der Aufwand für die Kommunen wird zum einen vergütet, zum anderen durch Unterstützung durch den beauftragten Dienstleister geringgehalten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen öffentlich-rechtlichen Vertrag entsprechend dem beiliegenden Mustervertrag mit dem Landkreis Lörrach abzuschließen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Übersteigt der Personalaufwand einer oder mehrerer Kommunen nachweislich den im Mustervertrag ausgewiesenen Maximalbetrag, so wird der Mehraufwand durch entsprechende Minderaufwendungen anderer Kommunen gedeckt. Übersteigt der insgesamte Mehraufwand den insgesamten Minderaufwand, so wird der Mehraufwand der einzelnen Kommunen an ihrer Bevölkerungszahl orientiert anteilig durch den Minderaufwand gedeckt. Der nicht ausgleichbare Mehraufwand verbleibt bei der jeweiligen Kommune.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise mit ergänzenden Erläuterung vor. Besonders weist er darauf hin, dass das Land für das Modellprojekt des Landkreises mittlerweile Fördermittel von 622.000 € bewilligt habe.

Es schließt sich eine ausführliche Diskussion an, in der insbesondere seitens von Stadträtin Strohmaier und Stadtrat Schröder der Sinn und Zweck der vorgesehenen landkreisweiten, unabhängigen Wärmeplanung in Frage gestellt wird. Beide verweisen darauf, dass der Stadt mit dem integrierten Quartierskonzept bereits eine aussagekräftige Energiekonzeption für Schönau vorliege und sie deshalb in einem zusätzlichen Konzept wenig Nutzen sehen.

Der Vorsitzende entgegnet, dass der Landkreis bezüglich der Wärmeplanung ein kreisweites Konzept auf den Weg bringen möchte, in das die Ergebnisse des integrierten Quartierskonzeptes und auch die Konzepte anderer Städte und Gemeinden einfließen werden. Ähnlich sei bereits beim Breitbandausbau mit der Gründung des Zweckverbandes verfahren worden, der alle bereits vorliegenden Informationen gesammelt und dann ein Gesamtkonzept für den Landkreis erstellt habe.
Bauamtsleiter Wunderle ergänzt, dass nach dem neuen Klimaschutzgesetz derzeit nur die Großen Kreisstädte verpflichtet seien, bis Ende 2023 eine entsprechende Wärmeplanung zu erstellen. Für kreisangehörige Städte und Gemeinden bestehe diese Verpflichtung vorerst noch nicht, weshalb die Stadt dem Projekt des Landkreises beitreten sollte. Mit der landkreisweiten Planung können zudem Lösungsmöglichkeiten für die Wärmeversorgung von Gebieten aufgezeigt werden, die in den bisherigen Planungen noch nicht berücksichtigt wurden.

Weiterer Erörterungsbedarf besteht im Gremium hinsichtlich der für die Stadt entstehenden Kosten, die mit dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verbunden sind.
Hierzu wird seitens der Verwaltung klargestellt, dass im schlimmsten Fall der Betrag zu Lasten der Stadt gehen kann, welcher den für die städtischen Personalaufwendungen maximal zustehenden Vergütungsanspruch von 1.633,72 € übersteigt.

Auf Frage von Stadträtin Münzer wird vom Vorsitzenden bestätigt, dass die Wärmeversorgung für Neubaugebiete aufgrund der Ergebnisse der landkreisweiten Wärmeplanung grundsätzlich nicht vorgeschrieben werden kann. Dies liege nach wie vor in der Planungshoheit der Gemeinde.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen öffentlich-rechtlichen Vertrag entsprechend dem beiliegenden Mustervertrag mit dem Landkreis Lörrach abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss, (Nein-Stimme von Stadtrat Schröder, Enthaltungen von Stadträtinnen Schindler und Strohmaier).

Dokumente
20-09-02 NEU öffentlich-rechtl. Vereinbarung samt Anlage (.pdf)

Datenstand vom 24.09.2020 15:54 Uhr