Antrag zur Nutzungsänderung eines Hobbyraumes zu einem Kosmetikstudio auf Flst.-Nr. 1098 (Bühlweg 6)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 14.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Da
s Gebäude Bühlweg 6 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lachen“.
Im Untergeschoss befindet sich derzeit ein ca. 21 m² großer Hobbyraum sowie eine ca. 7 m² große Küche und eine WC-Anlage. Dieser Bereich soll als Behandlungsraum (Kosmetikstudio) umgenutzt werden. Die gewerblich genutzte Fläche beträgt laut Bauantrag 32,4 m². Der Zugang zum Behandlungsraum erfolgt von außen über einen Windfang.
Dem Bauantrag liegt eine Einverständniserklärung der Miteigentümer des Wohnhauses bei.
Derzeit wird die Angrenzeranhörung durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.
Vortrag/Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Wunderle erläutert das Bauvorhaben anhand der vorliegenden Planunterlagen. Ferner teilt er mit, dass ein vom Bauvorhaben betroffener Angrenzer auf eine bereits bestehende Stellplatzproblematik im Bühlweg hingewiesen habe. Demnach würde es immer wieder vorkommen, dass im Bereich des dortigen Wendehammers verbotswidrig Fahrzeuge geparkt werden. Der Angrenzer befürchte, dass diese Situation mit dem Kosmetikstudio zukünftig verschärft werde.
Die Stellungnahme des Angrenzers gehe an die Baurechtsbehörde, welche im Zuge des Bauantragsverfahrens auch die Anzahl der für den Betrieb des Kosmetikstudios nachzuweisenden Stellplätze prüfen werde.
Stadtrat Anschütz gibt den ergänzenden Hinweis, dass das verbotswidrige Parken auf dem Wendehammer jederzeit der Stadtverwaltung angezeigt werden könne.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
Datenstand vom 24.09.2020 15:54 Uhr