Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen, Abbruch einer Garage mit AAB-Antrag auf Flst.-Nr. 281/8, Buchenbrandstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 14.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.09.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Für dieses Grundstück wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.07.2019 die Bebauungsplanänderung „Bahngelände“ als Satzung beschlossen.

Für die Bebauung dieses Grundstücks wurde im März 2020 bereits ein Bauantrag für ein Zweifamilienwohnhaus mit Garagen vorgelegt, der befürwortend an das Landratsamt weitergegeben wurde. Der Bauherr hat jedoch den Bauantrag zurückgezogen.

Bei dem nun erneut vorgelegten Bauantrag handelt es sich um den Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen für fünf PKW-Stellplätze sowie dem Abbruch einer vorhandenen Garage auf dem Flurstück 281/8, Buchenbrandstraße 4.

Das Gebäude ist teilunterkellert. Im EG ist der Bau der neuen Garagen vorgesehen. Im 1. OG / DG ist eine Wohnung geplant. Das Gebäude soll an die neue Nahwärmeleitung angeschlossen werden.

Im Anschreiben weist der Bauherr darauf hin, dass sich die Abstandsflächen des Bestandsgebäudes und des Neubaus geringfügig überlappen. Diesbezüglich hat der Bauherr mit der Baurechtsbehörde bereits Kontakt aufgenommen. Laut Aussage der Baurechtsbehörde wäre das Bauvorhaben dennoch genehmigungsfähig, wenn aus Brandschutzgründen zwischen den Gebäuden ein Abstand von mind. 5 m eingehalten wird. Außerdem müssen die Belichtung sowie die Belüftung nach wie vor gewährleistet sein. Laut Aussage des Planers werden alle Kriterien eingehalten.

Ein Entwässerungsplan wurde vom Bauherr bisher noch nicht vorgelegt. Dieser wird noch nachgefordert.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt der Sitzungsvorlage wird von Bauamtsleiter Wunderle vorgetragen und das Bauvorhaben anhand der vorliegenden Planunterlagen eingehend erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 24.09.2020 15:54 Uhr