Wohnanlage mit zwölf Wohnungen in zwei Einzelhäusern und einer unterirdischen Tiefgarage auf Flst.-Nrn. 751/3 + 751/4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 27.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 4

Sachverhalt

Beim vorliegenden Bauantrag handelt es sich um den Bau einer Wohnanlage mit zwölf Wohnungen in zwei Einzelhäusern und einer unterirdischen Tiefgarage mit 14 Stellplätzen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Brand“. Die Gebäude werden in Massivbauweise mit Flachdach ausgeführt. Die Gesamtwohnfläche beider Gebäude beträgt 948 m². Die beiden Gebäude bestehen aus zwei bzw. drei Vollgeschossen. Zusätzlich ist über den Vollgeschossen bei jedem Gebäude ein Staffeldachgeschoss geplant. Diese beiden Staffeldachgeschosse werden nicht als Vollgeschosse im Sinne der LBO angerechnet. Hier gilt die 75%-Regelung.  

Derzeit wird die Angrenzeranhörung durchgeführt. Die Verwaltung geht davon aus, dass von den umliegenden Grundstückseigentümern Einsprüche wegen der geplanten massiven Bebauung eingehen werden.
Am 16.07.2020 wurde diesbezüglich mit dem Bauherrn und dem Architekten ein Aufklärungsgespräch durchgeführt. Die Festsetzungen der Vorgaben des Bebauungsplans sind eingehalten. Bei ähnlichen Gebäuden in Schönau wurden pro Wohnung 1,5 Stellplätze nachgewiesen. Der Bauherr wird die 14 Tiefgaragenstellplätze um weitere oberirdische Stellplätze ergänzen, damit das Parken auf der Straße ausgeschlossen werden kann. Ebenfalls fehlt in den Plänen der Hinweis auf eine Feuerwehraufstellfläche. Die Tiefgarageneinfahrt und -ausfahrt wird durch entsprechende Ausrundungsradien entschärft.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten. Auf die noch nachzuweisenden Stellplätze und die fehlende Feuerwehraufstandsfläche wird hingewiesen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit vor und erläutert den Anwesenden anhand der Planunterlagen das Bauvorhaben im Detail.

Seitens des Bürgermeisters wird explizit darauf hingewiesen, dass die vom Gemeinderat beschlossenen und im Bebauungsplan festgesetzten Vorgaben bei diesem Bauvorhaben eingehalten werden.
Von Stadtrat Knobel wird dies ebenso gesehen, weshalb er - trotz der sehr massiven Bauweise der beiden Gebäude, die sich für ihn nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen - dem Bauantrag zustimmen werde.
Stadtrat Gierth erklärt, dass das Bauvorhaben alle Randbedingungen des Bebauungsplanes einhalte und durch die verdichtete Bebauung dringend benötigen Wohnraum schaffe. Aus diesem Grund spreche er sich ebenfalls für eine Befürwortung des Vorhabens aus.
Stadtrat Dr. Sladek hält den Grund- und Boden mit für das kostbarste Kapital, weshalb es sinnvoll sei, dieses bestmöglich auszunutzen. Die vorliegende Planung erfülle diesen Ansatz. An den als Zuhörer anwesenden Bauherrn habe er die Bitte, die Dächer der beiden Häuser mit Photovoltaikanlagen zu versehen und die Tiefgarage – zukunftsorientiert -  mit Wallboxen auszustatten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten. Auf die noch nachzuweisenden Stellplätze und die fehlende Feuerwehraufstandsfläche wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 13.08.2020 16:12 Uhr