Bürgermeister Schelshorn erwähnt eingangs, dass sich die Landesregierung mit den ständigen Verordnungsänderungen nicht mit Ruhm bekleckert hat. Es wurde versucht, die Vorgaben in einem Konzept darzustellen. Zu Beginn der Diskussionen war er sich selbst zu 70% sicher, eine Öffnung des Bades zu befürworten. Es kamen dann allerdings immer mehr Zweifel, ob eine Öffnung so überhaupt Sinn macht.
Am vergangenen Dienstag fand eine Sitzung des Freibadausschusses statt, in welcher die Situation neutral dargestellt wurde. An dieser Sitzung waren 17 Mitglieder anwesend, darunter die Fraktionsvorsitzenden aus dem Schönauer Gemeinderat, die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden, Vertreter des Fördervereins Freibad Schönau und der Verwaltung, sowie Betriebsleiter Krisztián Patarcsity. Zwölf sprachen sich für eine Nichtöffnung, drei für eine Öffnung des Bades aus. Zwei Teilnehmer waren sich unschlüssig.
Am vergangenen Mittwoch kamen dann weitere Informationen. In einer Videokonferenz wurde daraufhin erneut diskutiert.
Die Tendenz des Vorsitzenden hinsichtlich einer Badöffnung bewegte sich dann in Richtung 50%. Gerade für Familien, welche lange Zeit zuhause verbringen mussten und oft unter Stress standen, wollte er aus sozialen Gründen auch eine gewisse Normalität bieten. Gerade auch in einer Zeit, in der gewohnte Ferienaufenthalte wegfallen. Für eine Nichtöffnung sprachen umfangreiche organisatorische Schwierigkeiten in personaltechnischer und finanzieller Art.
Rechnungsamtsleiter Stähle geht sodann auf die Einzelheiten der Vorlage ein. Ursprünglich ging man davon aus, dass je Becken und Attraktion eine verantwortliche Person bestimmt werden muss, was so nicht richtig ist. Gerade bei den Attraktionen kann eine Person auch mehrere im Blick behalten.
Das Schwimmerbecken weist inklusive des Sprungbereichs eine Wasserfläche von 444 m² auf. Nimmt man den Sprungbereich aus, verbleibt eine Wasserfläche von 340 m². Davon ausgehend, dass im Bereich Schwimmerbecken je Person eine Wasserfläche von 10 m² verfügbar sein muss, könnten hier 34 Personen gleichzeitig im Becken sein.
Bei Betrachtung des gesamten Bades wäre eine maximale Besucherzahl von 777 möglich, wobei man sich hier bereits im Bereich von Spitzentagen des Bades bewegen würde.
Aus Hygienegründen sollte hier mit deutlich geringeren Gästezahlen begonnen werden.
Darüber hinaus sieht er als mögliches Öffnungsdatum den 01.07. als sinnvoll an, da ab diesem Zeitpunkt der verringerte Mehrwertsteuersatz von 5% gilt. Eine frühere Öffnung mache keinen Sinn.
Der Verordnung sieht die Betrachtung einer Flächen- bzw. Bahnenvariante vor. Im Ausschuss tendierte man eher in Richtung Bahnenvariante. Hier könnte die mittlere Bahn gesperrt werden, um somit zwei Schwimmbereiche mit jeweils zwei Bahnen zu erzielen. Ein Bereich könnte dann dem sportlichen Schwimmen und der andere dem gemütlichen Schwimmen zugeordnet werden.
Die Nutzung wäre in drei Zeitfenster möglich. 3 Stunden morgens für Frühschwimmer, 3 Stunden mittags für Familien, Kinder und Jugendliche, sowie 3 Stunden abends für Berufstätige. Die beiden Schwimmerbereiche könnten morgens und abends gleichzeitig geöffnet sein. In diesem Zeitraum müsste das Nichtschwimmerbecken geschlossen bleiben, da nur so gewährleistet werden kann, dass kein Begegnungsverkehr entsteht. Der Zugang zum Beckenbereich für das gemütliche Schwimmen müsste nämlich über den Nichtschwimmerbereich gewährleistet werden. Während des Mittagsslots könnte dann der Beckenbereich für das gemütliche Schwimmen geschlossen bleiben, um dafür das Nichtschwimmerbecken öffnen zu können.
Um so wenig Personal wie möglich einsetzen zu müssen, plädiert er dafür, neben dem Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken lediglich den Sprungbereich, die Rutsche, das Babybecken und den Spielplatz zu öffnen. Alle anderen Attraktionen, wie Volleyballplatz, Minigolf und Tischtennisplatte, sollten geschlossen bleiben.
Für die Zeitfenster werden als Möglichkeit die Zeiträume 9 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr sowie 17 bis 20 Uhr genannt. Dazwischen besteht dann ausreichend Zeit, um Zwischenreinigungen durchzuführen. Hier könnte das Angebot eines Dienstleisters genutzt werden, der diese Arbeit flexibler und günstiger durchführen kann.
Das Land favorisiert bei einer Badöffnung eine Onlinereservierung. Vor Juli wird dies allerdings nicht eingerichtet werden können. Bei einer Onlinereservierung besteht allerdings auch die Gefahr, dass gerade Senioren ausgegrenzt werden könnten.
Hinsichtlich des Gaststättenbetriebes müsste dieser in einen öffentlichen Bereich und einen Freibadbereich getrennt werden, da ansonsten Gäste, welche ausschließlich die Gaststätte besuchen, auf die Badebesucher angerechnet würden.
Zur notwendigen Dokumentation der Besucher hatte man sich überlegt, hierzu die vorhandene Chipkarte (Saisonkarte) zu nutzen. Diese könnten auch als Einzelkarten registriert werden. Über das Einscannen derselben wäre dann auch eine Anwesenheitsdokumentation gewährleistet. Probleme könnte es allerdings mit einem möglichen Rückstau an der Kasse geben. Ein Verkauf von Saisonkarte dürfte nicht unproblematisch sein, da aufgrund der Zulassungsbeschränkung keine Garantie auf einen Einlass gewährt werden kann.
Auf alle Fälle müsste auf eine schlanke Tarifstruktur geachtet werden. Hier könnte man sich vorstellen, dass alle Badebesucher den gleichen Preis zahlen müssen. Alternativ wäre auch ein separater Eintrittspreis für Kinder möglich. Überlegungen müssten bezüglich der Behandlung von Familien gemacht werden.
Bei einer möglichen Öffnung des Bades müssten die oberen Duschen geschlossen bleiben.
Der Personalaufwand wird mit 2 bis 3 Personen angegeben. Diese haben vor Beginn der einzelnen Zeitfenster die Einhaltung der Abstandsregelungen beim Einlass zu überwachen und daran anschließend auf der Liegewiese zu kontrollieren. Während des Mittagszeitfenster könnte im Wechsel der Sprungturm und die Rutsche in Betrieb gesetzt werden. Es wird vermutlich nicht einfach sein, geeignetes Personal hierfür zu finden, welches auch entsprechendes Durchsetzungsvermögen aufweist.
Bei der Entscheidung müsse man sich sehr verantwortungsbewusst am Infektionsschutz orientieren. Man solle sich nicht an Handlungsweisen anderer Gemeinden ausrichten.
Abschließend erwähnt er, dass die finanzielle Situation bei einer Badöffnung nicht seriös darstellbar ist.
Der Vorsitzende weist ausdrücklich darauf hin, dass der Gemeinderat in der heutigen Sitzung lediglich darüber zu entscheiden hat, ob das Freibad geöffnet werden soll oder ob es in dieser Saison geschlossen bleibt. Alle weitergehenden Detailfragen hat dann der Schwimmbadausschuss zu treffen.
Für den Freibadbetrieb wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt und den fünf beteiligten Gemeinden getroffen. Da es sich bei dieser Entscheidung um ein wichtiges Thema handelt, kann die Stadt diese nicht alleine treffen. Die Stadt hat insgesamt drei Stimmen, die restlichen Gemeinden jeweils eine Stimme. Die Gemeinde Utzenfeld hat sich bereits mehrheitlich für eine Öffnung ausgesprochen. Bei einer Pattsituation bleibt das Freibad geschlossen.
Mit den Kommunen Schopfheim, Steinen, Todtnau, Wehr und Zell im Wiesental steht man in ständigem Austausch zu diesem Thema.
Bezüglich des Personalaufwands wären 3 Schichten mit jeweils 2 bis 3 Personen erforderlich. Hierzu müsste ein entsprechender Ausschreibungstext für den Schönauer Anzeiger vorbereitet werden. Das Personal wäre für die Dauer von zehn Wochen notwendig und würde aus Kurzzeitkräften bestehen. 2 Vollzeitkräfte würden Kosten in Höhe von rund 30.000 Euro, 3 Vollzeitkräfte 45.000 Euro verursachen.
Der Förderverein Freibad Schönau hatte erklärt, dass keine Möglichkeit gesehen wird, seitens des Vereins Personal zu stellen. Dieses muss aus der Bevölkerung gefunden werden.
Mit der heute zu fällenden Entscheidung soll auf alle Fälle vermieden werden, Gräben in der Bevölkerung entstehen zu lassen. Bei einer möglichen Öffnung müsste an die Eigenverantwortlichkeit der Bevölkerung appelliert werden. Badebesucher, welche sich nicht an die Vorschriften halten, müssten konsequent des Bades verwiesen und das Fehlverhalten geahndet werden. Bliebe das Bad geschlossen, würde sich an heißen Tagen vermutlich ein Alternativprogramm entlang öffentlicher Gewässer entwickeln.
Auf Anfrage teilt Schriftführer Pfeffer, gleichzeitig Bürgermeister der Gemeinde Tunau, die Sichtweise seines Gemeinderates mit. Tunau hat sich hinsichtlich der aktuellen Situation gegen eine Öffnung des Bades ausgesprochen. Einen sinnvollen und entspannten Badebetrieb sind man kaum für möglich an. Da die aktuelle Verordnung bis Ende Juni wirksam ist, schlägt die Gemeinde Tunau vor, die nächste Verordnungsanpassung abzuwarten. Sofern hier eine weitere Lockerung erfolgt, könnte das Freibad Mitte Juli geöffnet und dann immer noch zwei Monate lang betrieben werden.
Stadtrat Schlageter sieht aufgrund der ständigen Änderungen der Vorschriften eine undurchsichtige Situation und kann momentan nur gegen eine Öffnung des Bades stimmen.
Stadträtin Schindler bittet um Informationen zur Sicht der Bademeister. Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass die Bademeister das Freibad gerne öffnen würden. Eine Einhaltung der Vorgaben sehen diese für durchführbar an. Viele Bürger hatten sich wohl schon dahingehend geäußert, dass sie bereits froh wären, nur eine Stunde schwimmen zu können. Allerdings müsse auch bedacht werden, dass man in Schönauer Freibad lediglich über zwei Angestellte verfüge. Im Freibad von Grenzach-Wyhlen sind im Vergleich elf Angestellte.
Stadtrat Locker erwähnt, dass der finanzielle Aspekt nicht über allem stehe. Die entsprechende Verordnung muss konsequent umgesetzt und das notwendige Personal gefunden werden. Er hat mit der Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald Kontakt aufgenommen, welche im das Hygienekonzept für das dortige Freibad übermittelt hat. Dort können alle Vorschriften eingehalten werden. Auch die Regelungen im Eingangsbereich seien praktikabel umsetzbar. In Königsfeld wird eine Ticketbuchung über Freibadticket.de gewährleistet. Senioren können alternativ auch über die Touristinfo Buchungen vornehmen.
Er ist sich sicher, dass der größte Teil der Bevölkerung die Einschränkungen verstehen und sich an die Regelungen halten werde. Die Freude über die Öffnung des Bades dürfte hier überwiegen.
Stadtrat Seckinger tendiert für eine Nichtöffnung. Aufgrund der Verordnungsregelungen sieht er einen Verlust an Menschlichkeit. Der Umsetzungsaufwand sei deutlich zu hoch und erinnere ihn an militärische Regelungen.
Rechnungsamtsleiter Stähle ergänzt, dass der aktuelle Notbetrieb im Freibad technisch bedingt ist. Sollte eine Nichtöffnung beschlossen werden, wird später auch keine Öffnung wirtschaftlich mehr stattfinden können.
Stadtrat Dr. Sladek führt aus, dass das Abstandhalten in der aktuellen Situation am wichtigsten ist. Er ist sich sicher, dass uns das Coronavirus auch noch nächstes Jahr begleiten wird. Jeder Einzelne müsse sich einem Lernprozess unterwerfen. Aus sozialen Aspekt spricht er sich für eine Öffnung aus. Man müsse den Menschen in dieser Zeit ein positives Signal senden. Darüber hinaus sind in Schönau Unternehmen da, welche bereits eine Unterstützung in Aussicht gestellt haben.
Stadtrat Gierth teilt mit, dass sich seine Meinung von Nichtöffnung in Richtung Öffnung gewandelt hat. Sollte sich die Situation deutlich verschlechtern, wäre immer noch eine Schließung möglich.
Stadtrat Strohmeier spricht von einem schwierigen Thema. Allerdings ist ihm ein kontrolliertes Chaos im Freibad lieber, als ein unkontrolliertes Chaos an offenen Gewässern. Man müsse eine Lösung finden, die so einfach wie möglich ist. Den Badebetrieb unnötig zu komplizieren sei unsinnig.
Stadträtin Münzer sieht eine Freibadöffnung betriebswirtschaftlich für nicht vertretbar an. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an die Aufforderung des Landratsamtes Lörrach vom März dieses Jahrs, auf die Kommunalfinanzen zu achten.
Stadtrat Anschütz ist sich im Klaren, dass man in diesem Jahr am Freibad nicht so viel Freude haben wird wie in den Vorjahren. Es sei aber immer noch besser, als nichts zu haben. Man stehe lediglich vor rein organisatorischen Dingen, welche alle gelöst werden können.
Stadtrat Knobel würde sich gerne für die Öffnung des Bades aussprechen, kann sich unter den Vorgaben der Verordnung aber nicht vorstellen, dass ein entspannter Badebesuch, welcher darüber hinaus auch noch Spaß macht, möglich sein wird. Gleichzeitig ist die Einnahmenseite mehr als ungewiss.
Stadtrat Schlageter ist davon überzeugt, dass man sich mit einer Badöffnung nur Ärger einhandeln wird. Zahme Badegäste, welche sich an die Vorschriften halten, wird man kaum bekommen. Man solle eine positive Veränderung der Verordnung abwarten.
Stadträtin Strohmaier möchte wissen, was passiere, wenn einer der Angestellten (Ralf Wetzel bzw. Krisztián Patarcsity) mit dem Coronavirus infiziert würde. Bürgermeister Schelshorn teilt für diesen Fall mit, dass das Bad dann sofort geschlossen werden müsste.
Rechnungsamtsleiter Stähle weist darauf hin, dass Kinder erst mit vollendetem 10. Lebensjahr alleine das Bad besuchen dürfen.
Ungelöst ist bislang immer noch die Wahl einer Flächen- bzw. einer Bahnenlösung für die Nutzung des Schwimmerbeckens.
Zur Eintrittspreisgestaltung führt er aus, dass aktuell 5 Euro für Erwachsene bzw. 3 Euro für Kinder festgesetzt sind. Dies galt in der vergangenen Badesaison für eine Badezeit von zehn Stunden. Er plädiert dafür, diese Preise auch für eine eingeschränkte Badezeit von lediglich drei Stunden so zu belassen.
Stadtrat Knobel stellt sich vor, wie ein Badetag mit anfänglich 50 bis 100 Besuchern ohne vorgebuchte Eintrittskarten aussehen könnte. Im Eingangsbereich wird ein Chaos entstehen, welcher viel Frust produzieren wird.
Bürgermeister Schelshorn sieht eine Onlineticketlösung für nicht ausgeschlossen an. Rechnungsamtsleiter Stähle ergänzt, dass eine Lösung frühestens Mitte Juli stehen könnte.
Sollten hinsichtlich dieser schwierigen Situation keine Badegäste kommen, könne das Bad dann auch wieder geschlossen werden, so der Vorsitzende.
Bei einer Öffnung wird man die finanzielle Situation täglich betrachten und nach einiger Zeit eine Prognose machen können.
Grundsätzlich sollte man sich die Chance nicht vergeben, eine Öffnung zu versuchen. Ein Vollstart wird nicht praktikabel sein. Man müsse zunächst mit niedrigen Besucherzahlen starten.
Stadtrat Dr. Sladek teilt abschließend mit, man solle mutvoll und ohne Vorurteile vorgehen. Den sozialen Aspekt stellt er nochmals in den Vordergrund.