Freibad Schönau - Badebetrieb in der Saison 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 15.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.06.2020 ö 8

Sachverhalt

Am 18. und am 25. Mai 2020 hat eine Arbeitsgruppe des Ministeriums für Soziales und Integration unter Beteiligung des Ministeriums der Justiz und für Europa, des Landesgesundheitsamts, der Kommunalen Landesverbände, des Verbandes kommunaler Unternehmen sowie von Experten aus dem Bäderbereich ein Konzept zur Öffnung von Bädern erörtert.
 
Ziel ist es, unter Beachtung der relevanten Infektionsschutzgesichtspunkte, eine Bäderöffnung rasch zu ermöglichen. Das Land hat den 06.06.2020 als frühestmöglichen Wiederöffnungstermin für die Bäder bestimmt. Die entsprechende CoronaVO Sportstätten wurde zwar am 04.06.2020 veröffentlicht, dabei wurden jedoch wesentliche vorherige Vorgaben erneut kurzfristig geändert, so dass diese Vorlage nochmals zu überarbeiten war.  
 
Ein regulärer Badebetrieb ist nach derzeitigem Stand ohne Einschränkungen in der Badesaison 2020 nicht möglich. Eine Öffnung von Bädern ist nur unter strengen Hygienevorgaben und mittels eines detaillierten Betriebskonzeptes möglich.
 
Im Betriebskonzept für Bäder müssen insbesondere Regelungen für die maximale Anzahl der Badegäste für das gesamte Bad und für die jeweiligen Becken, für die Zu- und Ausgänge, für die Nutzung einzelner Bereiche des Bades, für die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln sowie für Maßnahmen bei Verstößen getroffen werden. Dabei können sich die Anforderungen an die Bäderarten (Schwimm- und Freibäder, Thermal- und Heilbäder sowie Hotelbäder) in den einzelnen Punkten unterscheiden.
 
Die Entscheidung über eine Öffnung der Bäder liegt in Verantwortung der Bäderbetreiber. Ein Bäderbetrieb ist zudem nur mit ausdrücklich übernommener Eigenverantwortung der Badbesucher*innen umsetzbar: Ohne deren Mitwirkung bei der Einhaltung der Infektionsschutzvorgaben müssen die Bäder geschlossen bleiben bzw. wieder geschlossen werden.
 
Neben den prioritär zu behandelnden Fragen des Gesundheitsschutzes werden auch die finanziellen Folgen und Belastungen aufgrund erschwerter Betriebsbedingungen, wie beispielsweise ein erhöhter Personalbedarf, bei der Öffnungsentscheidungen zu berücksichtigen sein.

Die Entscheidung, ob das Freibad in der Saison 2020 geöffnet wird oder nicht, ist sowohl organisatorisch als auch in Hinblick auf die finanzielle Beteiligung der Verbandsgemeinden erheblich. Diese bedarf deshalb der Zustimmung der Mehrheit der Vertragsparteien der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Sanierung und den Betrieb des Freibades Schönau (§ 6 Abs. 3).

Aus diesem Grund findet am Dienstag, den 09.06.2020 eine Besprechung der am Freibad beteiligten Gemeinden statt. Über deren Ergebnisse wird der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald in der Gemeinderatssitzung vom 15.06.2020 umfassend informiert.

Grundsätze:

  • Bäder fallen nicht unter den Begriff von Großveranstaltungen
  • Durchsetzung der getroffenen Maßnahmen mittels Hausrecht
  • Badöffnung liegt in der Verantwortung des Badbetreibers
  • Erhöhter Personalbedarf
  • Für den Betrieb der Freibadgaststätte gilt die CoronaVO Gaststätten
  • Mitwirkungsrecht der beteiligten Gemeinden nach § 6 Abs. 1 und 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

erforderliche Maßnahme
Verantwortlich
Umsetzung möglich
Stand der Umsetzung
Betriebskonzept
Bauamt


einrichtungsspezifisches Hygienekonzept
Betriebsleitung


Benennung einer verantwortlichen Person für jedes Becken und jede Attraktion
(siehe separate Tabelle)
Bürgermeister


Anpassung der Badeordnung
Stadtkasse


Festlegung der maximalen Anzahl der Badegäste
Rechnungsamt


Festlegung von Zeitslots nach Besuchergruppen
Ausschuss


Beachtung der Abstandsregeln beim Anstehen
Personal Freibadkasse


Online-Reservierungen/Buchungen
In Prüfung


Tageskassenbetrieb/Automaten vermeiden
Stadtkasse


Abstandsregeln müssen in verengten Zu- und Ausgängen gewährleistet werden
 k.o. Kriterium
in Prüfung


Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt
In Prüfung


Zu- und Ausstiege aus den Becken sind räumlich voneinander zu trennen
in Prüfung


Schwimmen im Einbahnsystem
  • Einrichtung von Schwimmbahnen im Einbahnsystem
  • pro 25-Meter-Bahn sind jeweils
    5 Personen möglich
in Prüfung


Kein Verleih von Schwimm-, Spiel- und Trainingsutensilien (Badeordnung)
Kasse


„freier“ Zutritt zur Gaststätte
  • Abtrennung öffentlich zugänglicher Bereich und Freibadbereich (Bauzaun)
in Prüfung


Dokumentation der Personendaten der Freibad-Besucher
  • automatisiert über Chipkarte
(in Prüfung)
in Prüfung


Nutzung von Einzelkabinen (keine Sammelumkleiden); Reduktion der Spinde (Einhaltung des Mindestabstands)
Betriebsleitung


Benutzung der Duschen (Zugang,
Anzahl = höchstens 3 Personen pro 20 m²)
Betriebsleitung


Tarifstruktur
  • sehr schlanke Tarifstruktur
  • keine Saisonkarten
  • Einzelkarten (Festlegung Preis; Berücksichtigung Mehraufwand)
  • Zehnerkarten 2019
(Sperrung, da nicht personalisiert – in Prüfung)
Rechnungsamt
 
Gemeinderat


Minigolfbetrieb
Desinfektion Schläger, Bälle
 nach jeder Nutzung
Betriebsleitung


Beachvolleyballfeld  Nutzung erlaubt?
In Prüfung



Personalsituation bzw. Personalbedarf:
  • Zusätzlicher Personalbedarf zur Einhaltung der Hygienevorschriften Toiletten / Einstiegsbereiche / Handläufe etc.
= 1 Vollzeitkraft
  • Zusätzlicher Personalbedarf zur Überwachung
    • der Hygienevorschriften
    • des Mindestabstands von 1,5 Metern
    • der beschlossenen Maßnahmen (Betriebskonzept)
bei Öffnung der Attraktionen:

Attraktion
Zusätzlicher Personalbedarf
Attraktion wird geöffnet
ja/nein
Wasserrutsche
1

3-Meter-Sprungbrett
1

1-Meter-Sprungbrett
1

Wasserschaukel
1

Kleinkinderbecken
1 - 2

Kinderspielplatz
1 - 2

Tischtennis-Platte
1

Beach-Volleyball-Feld
1 - 2

Minigolf-Anlage
2 - 4


  • Zusätzlicher Personalbedarf zu Überwachung der Einhaltung der Hygienevorschriften auf dem Parkplatz und im Eingangsbereich durch Sicherheitswachdienst
= 1 Vollzeitkraft
Laut Personalamt muss mit mindestens Faktor 200% gerechnet werden, um die 7-Tage-Woche abzudecken.
Die Kosten für eine Vollzeitkraft liegen in diesem Bereich bei rund 3.000 €/Monat (einschließlich Arbeitgeberaufwand) und sind in der Tabelle auf Seite 5 (Prognose Öffnung) nicht berücksichtigt. Bei 4 Vollzeitkräften (ohne Attraktionen) ergibt sich ein monatlicher Aufwand von 12.000 €. Dabei stellt sich außerdem die Frage ob und in welchem Zeitraum diese Kräfte gefunden werden können.

Berechnung der maximalen Anzahl der Badegäste:

Nach dem Wegfall der 75%- und der 1/3 Regelung ergibt sich folgende Berechnung:

  1. Freibadgelände
Liegefläche 6.400 m²        =        640 Personen
       10 m²/Person

  1. Schwimmerbecken
Wasserfläche 444 m²        =        44 Personen
             10 m²/Person

  1. Nichtschwimmerbecken
Wasserfläche 314 m²        =        78 Personen
              4 m²/Person

  1. Babybecken
Wasserfläche 60 m²        =        15 Personen
              4 m²/Person

Somit ergibt sich eine rechnerische maximale Anzahl von 777 Badegästen. Aus Gründen des Infektionsschutzes wird eine Höchstgrenze von 600 Personen empfohlen. Eine stufenweise Annäherung an diese Höchstgrenze ist ratsam. So könnte in der 1. Woche eine Höchstgrenze von 200 Personen und in der 2. Woche eine Höchstgrenze von 300 Personen gelten.  


Stadt Schönau im Schwarzwald









42400101
Freibad Schönau im Schwarzwald









lfd. Nr.
 
Ertrags- und Aufwandsarten
Haushaltsplan 2020
Prognose
Öffnung
Prognose  
Schließung
2
+
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
3
+
Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge
2.315,00 €
2.315,00 €
2.315,00 €
4
+
Benutzungsgebühren
107.500,00 €
????
0,00 €
5
+
Privatrechtliche Leistungsentgelte (Pacht)
8.900,00 €
3.800,00 €
3.800,00 €
6
+
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
56.000,00 €

69.000,00 €
9
+
Sonstige ordentliche Erträge
2.000,00 €
2.000,00 €
2.000,00 €
10
=
Anteilige ordentliche Erträge
(Summe aus Nummer 1 bis 9)
176.715,00 €

77.115,00 €
11
-
Personalaufwendungen
-121.800,00 €
1)????
2)-90.000,00 €
13
-
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-89.000,00 €
3)-110.000,00 €
4)-69.000,00 €
14
-
Planmäßige Abschreibungen
-117.545,00 €
-117.545,00 €
-117.545,00 €
15
-
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-200,00 €
-200,00 €
-200,00 €
17
-
Sonstige ordentliche Aufwendungen
-2.150,00 €
3.000,00 €
-1.500,00 €
18
=
Anteilige ordentliche Aufwendungen
(Summe aus Nummer 11 bis 17)
-330.695,00 €

-278.545,00 €
19
=
Anteiliges ordentliches Ergebnis
(Saldo aus Nummer 10 und 18)
-153.980,00 €

-201.430,00 €
21
=
Veranschlagter Aufwands-/Ertragsüberschuss
-153.980,00 €

-201.430,00 €

-
Verrechnung von Darlehenszinsen
-20.675,00 €
-20.675,00 €
-20.675,00 €

-
Verrechnung von Bauhofleistungen
-7.420,00 €
-8.000,00 €
-6.000,00 €
27
=
Aufwendungen für interne Leistungen
-28.095,00 €

-26.675,00 €
28
-
kalkulatorische Kosten
0,00 €

0,00 €
29
=
Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis
-28.095,00 €

-26.675,00 €
30
=
Veranschlagter Nettoressourcenbedarf
182.075,00 €

228.105,00 €

  1. Über die Personalkosten kann im Falle einer Öffnung keine seriöse Aussage/Prognose getroffen werden. Ein Betrieb wäre nur mit der Einstellung von weiteren Aufsichtskräften, zur Überwachung der Einhaltung der Abstandsregeln, möglich (Aufwendungen >121.800,00 €).  

  1. Sollte das Freibad in der Saison 2020 nicht geöffnet werden, kann für das Aufsichtspersonal nach einem kurzfristigen technischen Notbetrieb und vorzeitiger Einwinterung Kurzarbeit beantragt werden.  

  1. Über die Sach- und Dienstleistungen kann im Falle einer Öffnung keine verlässliche Prognose getroffen werden. Die Aufwendungen für die Reinigung werden sich mindestens verdoppeln.

  1. Einsparungen bei der Gebäudereinigung        10.000,00 €
Einsparungen bei der Unterhaltung der Becken        7.000,00 €
Einsparungen beim Erwerb von gwG        3.000,00 €
Keine Einsparungen beim Betriebsstrom (technischer Notbetrieb, Ansatz zu knapp bemessen)

Die Vorlage hat den Stand 05.06.2020 (13:45 Uhr).

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat sich bezüglich einer Entscheidung über die Freibadöffnung zu positionieren, damit das Stimmrecht der Stadt in der Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden wahrgenommen werden kann. Grundlage der Entscheidung ist die aktuelle CoronaVO Sportstätten und die Ergebnisse der Besprechung mit den am Betrieb des Freibads beteiligten Gemeinden vom 09.06.2020. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Optionen:

  • Verbindliche Festlegung des Gemeinderats auf eine Öffnung oder Schließung des Freibades in der Saison 2020
  • Ermächtigung des Bürgermeisters auf der Grundlage der aktuellen Entwicklung zu entscheiden.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen einer Öffnung oder Schließung des Freibads in der Saison 2020 kann nicht im Detail dargestellt werden. Erste Tendenzen können aus der oben dargestellten Haushalstabelle und den Erläuterungen zur Personalsituation bzw. zum Personalbedarf entnommen werden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn erwähnt eingangs, dass sich die Landesregierung mit den ständigen Verordnungsänderungen nicht mit Ruhm bekleckert hat. Es wurde versucht, die Vorgaben in einem Konzept darzustellen. Zu Beginn der Diskussionen war er sich selbst zu 70% sicher, eine Öffnung des Bades zu befürworten. Es kamen dann allerdings immer mehr Zweifel, ob eine Öffnung so überhaupt Sinn macht.
Am vergangenen Dienstag fand eine Sitzung des Freibadausschusses statt, in welcher die Situation neutral dargestellt wurde. An dieser Sitzung waren 17 Mitglieder anwesend, darunter die Fraktionsvorsitzenden aus dem Schönauer Gemeinderat, die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden, Vertreter des Fördervereins Freibad Schönau und der Verwaltung, sowie Betriebsleiter Krisztián Patarcsity. Zwölf sprachen sich für eine Nichtöffnung, drei für eine Öffnung des Bades aus. Zwei Teilnehmer waren sich unschlüssig.
Am vergangenen Mittwoch kamen dann weitere Informationen. In einer Videokonferenz wurde daraufhin erneut diskutiert.
Die Tendenz des Vorsitzenden hinsichtlich einer Badöffnung bewegte sich dann in Richtung 50%. Gerade für Familien, welche lange Zeit zuhause verbringen mussten und oft unter Stress standen, wollte er aus sozialen Gründen auch eine gewisse Normalität bieten. Gerade auch in einer Zeit, in der gewohnte Ferienaufenthalte wegfallen. Für eine Nichtöffnung sprachen umfangreiche organisatorische Schwierigkeiten in personaltechnischer und finanzieller Art.

Rechnungsamtsleiter Stähle geht sodann auf die Einzelheiten der Vorlage ein. Ursprünglich ging man davon aus, dass je Becken und Attraktion eine verantwortliche Person bestimmt werden muss, was so nicht richtig ist. Gerade bei den Attraktionen kann eine Person auch mehrere im Blick behalten.
Das Schwimmerbecken weist inklusive des Sprungbereichs eine Wasserfläche von 444 m² auf. Nimmt man den Sprungbereich aus, verbleibt eine Wasserfläche von 340 m². Davon ausgehend, dass im Bereich Schwimmerbecken je Person eine Wasserfläche von 10 m² verfügbar sein muss, könnten hier 34 Personen gleichzeitig im Becken sein.
Bei Betrachtung des gesamten Bades wäre eine maximale Besucherzahl von 777 möglich, wobei man sich hier bereits im Bereich von Spitzentagen des Bades bewegen würde.
Aus Hygienegründen sollte hier mit deutlich geringeren Gästezahlen begonnen werden.
Darüber hinaus sieht er als mögliches Öffnungsdatum den 01.07. als sinnvoll an, da ab diesem Zeitpunkt der verringerte Mehrwertsteuersatz von 5% gilt. Eine frühere Öffnung mache keinen Sinn.
Der Verordnung sieht die Betrachtung einer Flächen- bzw. Bahnenvariante vor. Im Ausschuss tendierte man eher in Richtung Bahnenvariante. Hier könnte die mittlere Bahn gesperrt werden, um somit zwei Schwimmbereiche mit jeweils zwei Bahnen zu erzielen. Ein Bereich könnte dann dem sportlichen Schwimmen und der andere dem gemütlichen Schwimmen zugeordnet werden.
Die Nutzung wäre in drei Zeitfenster möglich. 3 Stunden morgens für Frühschwimmer, 3 Stunden mittags für Familien, Kinder und Jugendliche, sowie 3 Stunden abends für Berufstätige. Die beiden Schwimmerbereiche könnten morgens und abends gleichzeitig geöffnet sein. In diesem Zeitraum müsste das Nichtschwimmerbecken geschlossen bleiben, da nur so gewährleistet werden kann, dass kein Begegnungsverkehr entsteht. Der Zugang zum Beckenbereich für das gemütliche Schwimmen müsste nämlich über den Nichtschwimmerbereich gewährleistet werden. Während des Mittagsslots könnte dann der Beckenbereich für das gemütliche Schwimmen geschlossen bleiben, um dafür das Nichtschwimmerbecken öffnen zu können.
Um so wenig Personal wie möglich einsetzen zu müssen, plädiert er dafür, neben dem Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken lediglich den Sprungbereich, die Rutsche, das Babybecken und den Spielplatz zu öffnen. Alle anderen Attraktionen, wie Volleyballplatz, Minigolf und Tischtennisplatte, sollten geschlossen bleiben.
Für die Zeitfenster werden als Möglichkeit die Zeiträume 9 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr sowie 17 bis 20 Uhr genannt. Dazwischen besteht dann ausreichend Zeit, um Zwischenreinigungen durchzuführen. Hier könnte das Angebot eines Dienstleisters genutzt werden, der diese Arbeit flexibler und günstiger durchführen kann.
Das Land favorisiert bei einer Badöffnung eine Onlinereservierung. Vor Juli wird dies allerdings nicht eingerichtet werden können. Bei einer Onlinereservierung besteht allerdings auch die Gefahr, dass gerade Senioren ausgegrenzt werden könnten.
Hinsichtlich des Gaststättenbetriebes müsste dieser in einen öffentlichen Bereich und einen Freibadbereich getrennt werden, da ansonsten Gäste, welche ausschließlich die Gaststätte besuchen, auf die Badebesucher angerechnet würden.
Zur notwendigen Dokumentation der Besucher hatte man sich überlegt, hierzu die vorhandene Chipkarte (Saisonkarte) zu nutzen. Diese könnten auch als Einzelkarten registriert werden. Über das Einscannen derselben wäre dann auch eine Anwesenheitsdokumentation gewährleistet. Probleme könnte es allerdings mit einem möglichen Rückstau an der Kasse geben. Ein Verkauf von Saisonkarte dürfte nicht unproblematisch sein, da aufgrund der Zulassungsbeschränkung keine Garantie auf einen Einlass gewährt werden kann.
Auf alle Fälle müsste auf eine schlanke Tarifstruktur geachtet werden. Hier könnte man sich vorstellen, dass alle Badebesucher den gleichen Preis zahlen müssen. Alternativ wäre auch ein separater Eintrittspreis für Kinder möglich. Überlegungen müssten bezüglich der Behandlung von Familien gemacht werden.
Bei einer möglichen Öffnung des Bades müssten die oberen Duschen geschlossen bleiben.
Der Personalaufwand wird mit 2 bis 3 Personen angegeben. Diese haben vor Beginn der einzelnen Zeitfenster die Einhaltung der Abstandsregelungen beim Einlass zu überwachen und daran anschließend auf der Liegewiese zu kontrollieren. Während des Mittagszeitfenster könnte im Wechsel der Sprungturm und die Rutsche in Betrieb gesetzt werden. Es wird vermutlich nicht einfach sein, geeignetes Personal hierfür zu finden, welches auch entsprechendes Durchsetzungsvermögen aufweist.
Bei der Entscheidung müsse man sich sehr verantwortungsbewusst am Infektionsschutz orientieren. Man solle sich nicht an Handlungsweisen anderer Gemeinden ausrichten.
Abschließend erwähnt er, dass die finanzielle Situation bei einer Badöffnung nicht seriös darstellbar ist.

Der Vorsitzende weist ausdrücklich darauf hin, dass der Gemeinderat in der heutigen Sitzung lediglich darüber zu entscheiden hat, ob das Freibad geöffnet werden soll oder ob es in dieser Saison geschlossen bleibt. Alle weitergehenden Detailfragen hat dann der Schwimmbadausschuss zu treffen.
Für den Freibadbetrieb wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt und den fünf beteiligten Gemeinden getroffen. Da es sich bei dieser Entscheidung um ein wichtiges Thema handelt, kann die Stadt diese nicht alleine treffen. Die Stadt hat insgesamt drei Stimmen, die restlichen Gemeinden jeweils eine Stimme. Die Gemeinde Utzenfeld hat sich bereits mehrheitlich für eine Öffnung ausgesprochen. Bei einer Pattsituation bleibt das Freibad geschlossen.
Mit den Kommunen Schopfheim, Steinen, Todtnau, Wehr und Zell im Wiesental steht man in ständigem Austausch zu diesem Thema.
Bezüglich des Personalaufwands wären 3 Schichten mit jeweils 2 bis 3 Personen erforderlich. Hierzu müsste ein entsprechender Ausschreibungstext für den Schönauer Anzeiger vorbereitet werden. Das Personal wäre für die Dauer von zehn Wochen notwendig und würde aus Kurzzeitkräften bestehen. 2 Vollzeitkräfte würden Kosten in Höhe von rund 30.000 Euro, 3 Vollzeitkräfte 45.000 Euro verursachen.
Der Förderverein Freibad Schönau hatte erklärt, dass keine Möglichkeit gesehen wird, seitens des Vereins Personal zu stellen. Dieses muss aus der Bevölkerung gefunden werden.
Mit der heute zu fällenden Entscheidung soll auf alle Fälle vermieden werden, Gräben in der Bevölkerung entstehen zu lassen. Bei einer möglichen Öffnung müsste an die Eigenverantwortlichkeit der Bevölkerung appelliert werden. Badebesucher, welche sich nicht an die Vorschriften halten, müssten konsequent des Bades verwiesen und das Fehlverhalten geahndet werden. Bliebe das Bad geschlossen, würde sich an heißen Tagen vermutlich ein Alternativprogramm entlang öffentlicher Gewässer entwickeln.

Auf Anfrage teilt Schriftführer Pfeffer, gleichzeitig Bürgermeister der Gemeinde Tunau, die Sichtweise seines Gemeinderates mit. Tunau hat sich hinsichtlich der aktuellen Situation gegen eine Öffnung des Bades ausgesprochen. Einen sinnvollen und entspannten Badebetrieb sind man kaum für möglich an. Da die aktuelle Verordnung bis Ende Juni wirksam ist, schlägt die Gemeinde Tunau vor, die nächste Verordnungsanpassung abzuwarten. Sofern hier eine weitere Lockerung erfolgt, könnte das Freibad Mitte Juli geöffnet und dann immer noch zwei Monate lang betrieben werden.

Stadtrat Schlageter sieht aufgrund der ständigen Änderungen der Vorschriften eine undurchsichtige Situation und kann momentan nur gegen eine Öffnung des Bades stimmen.

Stadträtin Schindler bittet um Informationen zur Sicht der Bademeister. Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass die Bademeister das Freibad gerne öffnen würden. Eine Einhaltung der Vorgaben sehen diese für durchführbar an. Viele Bürger hatten sich wohl schon dahingehend geäußert, dass sie bereits froh wären, nur eine Stunde schwimmen zu können. Allerdings müsse auch bedacht werden, dass man in Schönauer Freibad lediglich über zwei Angestellte verfüge. Im Freibad von Grenzach-Wyhlen sind im Vergleich elf Angestellte.

Stadtrat Locker erwähnt, dass der finanzielle Aspekt nicht über allem stehe. Die entsprechende Verordnung muss konsequent umgesetzt und das notwendige Personal gefunden werden. Er hat mit der Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald Kontakt aufgenommen, welche im das Hygienekonzept für das dortige Freibad übermittelt hat. Dort können alle Vorschriften eingehalten werden. Auch die Regelungen im Eingangsbereich seien praktikabel umsetzbar. In Königsfeld wird eine Ticketbuchung über Freibadticket.de gewährleistet. Senioren können alternativ auch über die Touristinfo Buchungen vornehmen.
Er ist sich sicher, dass der größte Teil der Bevölkerung die Einschränkungen verstehen und sich an die Regelungen halten werde. Die Freude über die Öffnung des Bades dürfte hier überwiegen.

Stadtrat Seckinger tendiert für eine Nichtöffnung. Aufgrund der Verordnungsregelungen sieht er einen Verlust an Menschlichkeit. Der Umsetzungsaufwand sei deutlich zu hoch und erinnere ihn an militärische Regelungen.

Rechnungsamtsleiter Stähle ergänzt, dass der aktuelle Notbetrieb im Freibad technisch bedingt ist. Sollte eine Nichtöffnung beschlossen werden, wird später auch keine Öffnung wirtschaftlich mehr stattfinden können.

Stadtrat Dr. Sladek führt aus, dass das Abstandhalten in der aktuellen Situation am wichtigsten ist. Er ist sich sicher, dass uns das Coronavirus auch noch nächstes Jahr begleiten wird. Jeder Einzelne müsse sich einem Lernprozess unterwerfen. Aus sozialen Aspekt spricht er sich für eine Öffnung aus. Man müsse den Menschen in dieser Zeit ein positives Signal senden. Darüber hinaus sind in Schönau Unternehmen da, welche bereits eine Unterstützung in Aussicht gestellt haben.

Stadtrat Gierth teilt mit, dass sich seine Meinung von Nichtöffnung in Richtung Öffnung gewandelt hat. Sollte sich die Situation deutlich verschlechtern, wäre immer noch eine Schließung möglich.

Stadtrat Strohmeier spricht von einem schwierigen Thema. Allerdings ist ihm ein kontrolliertes Chaos im Freibad lieber, als ein unkontrolliertes Chaos an offenen Gewässern. Man müsse eine Lösung finden, die so einfach wie möglich ist. Den Badebetrieb unnötig zu komplizieren sei unsinnig.

Stadträtin Münzer sieht eine Freibadöffnung betriebswirtschaftlich für nicht vertretbar an. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an die Aufforderung des Landratsamtes Lörrach vom März dieses Jahrs, auf die Kommunalfinanzen zu achten.

Stadtrat Anschütz ist sich im Klaren, dass man in diesem Jahr am Freibad nicht so viel Freude haben wird wie in den Vorjahren. Es sei aber immer noch besser, als nichts zu haben. Man stehe lediglich vor rein organisatorischen Dingen, welche alle gelöst werden können.

Stadtrat Knobel würde sich gerne für die Öffnung des Bades aussprechen, kann sich unter den Vorgaben der Verordnung aber nicht vorstellen, dass ein entspannter Badebesuch, welcher darüber hinaus auch noch Spaß macht, möglich sein wird. Gleichzeitig ist die Einnahmenseite mehr als ungewiss.

Stadtrat Schlageter ist davon überzeugt, dass man sich mit einer Badöffnung nur Ärger einhandeln wird. Zahme Badegäste, welche sich an die Vorschriften halten, wird man kaum bekommen. Man solle eine positive Veränderung der Verordnung abwarten.

Stadträtin Strohmaier möchte wissen, was passiere, wenn einer der Angestellten (Ralf Wetzel bzw. Krisztián Patarcsity) mit dem Coronavirus infiziert würde. Bürgermeister Schelshorn teilt für diesen Fall mit, dass das Bad dann sofort geschlossen werden müsste.

Rechnungsamtsleiter Stähle weist darauf hin, dass Kinder erst mit vollendetem 10. Lebensjahr alleine das Bad besuchen dürfen.
Ungelöst ist bislang immer noch die Wahl einer Flächen- bzw. einer Bahnenlösung für die Nutzung des Schwimmerbeckens.
Zur Eintrittspreisgestaltung führt er aus, dass aktuell 5 Euro für Erwachsene bzw. 3 Euro für Kinder festgesetzt sind. Dies galt in der vergangenen Badesaison für eine Badezeit von zehn Stunden. Er plädiert dafür, diese Preise auch für eine eingeschränkte Badezeit von lediglich drei Stunden so zu belassen.

Stadtrat Knobel stellt sich vor, wie ein Badetag mit anfänglich 50 bis 100 Besuchern ohne vorgebuchte Eintrittskarten aussehen könnte. Im Eingangsbereich wird ein Chaos entstehen, welcher viel Frust produzieren wird.

Bürgermeister Schelshorn sieht eine Onlineticketlösung für nicht ausgeschlossen an. Rechnungsamtsleiter Stähle ergänzt, dass eine Lösung frühestens Mitte Juli stehen könnte.
Sollten hinsichtlich dieser schwierigen Situation keine Badegäste kommen, könne das Bad dann auch wieder geschlossen werden, so der Vorsitzende.
Bei einer Öffnung wird man die finanzielle Situation täglich betrachten und nach einiger Zeit eine Prognose machen können.
Grundsätzlich sollte man sich die Chance nicht vergeben, eine Öffnung zu versuchen. Ein Vollstart wird nicht praktikabel sein. Man müsse zunächst mit niedrigen Besucherzahlen starten.

Stadtrat Dr. Sladek teilt abschließend mit, man solle mutvoll und ohne Vorurteile vorgehen. Den sozialen Aspekt stellt er nochmals in den Vordergrund.

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich für eine Öffnung des Freibades in der Saison 2020 aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Neinstimmen: Stadträtin Münzer, Stadträte Knobel, Schlageter, Seckinger).

Datenstand vom 30.06.2020 07:11 Uhr