Wasserversorgung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 15.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.06.2020 ö 7

Sachverhalt

Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2019) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2019 zu ermitteln.

Sachkonto
Aufwendungen




42110000
Unterhaltung Hochbehälter
4.000,00
894,71
42120000
Unterhaltung Rohrnetz 1)
14.000,00
29.838,32
42210000
Unterhaltung Werkzeuge/Maschinen
0,00
0,00
42220000
Wasserzähler
200,00
528,22
42225330
Auflösung Wasserzähler
7.500,00
7.186,21
42410000
Aufwendungen Energie
16.500,00
18.630,24
42420000
Aufwand für Wasserversorgung
0,00
16,65
42430000
Aufwand für Abfallbeseitigungen
0,00
0,00
42450000
Aufwand für Gebäudereinigung
0,00
0,00
42460000
Gebäudeversicherung
320,00
327,85
42510000
Haltung von Fahrzeugen
0,00
57,20
42620000
Aus- und Fortbildung
280,00
140,00
42710000
Besondere Verw.- und Betriebsaufwend.
0,00
53,65
42720000
Aufwendungen für EDV
400,00
431,95
42790000
Wasseruntersuchungen
2.300,00
3.127,00
42810000
Erwerb von Vorräten
2.100,00
2.152,80
44310000
Geschäftsaufwendungen 2)
32.950,00
16.094,55
44410000
Wasserentnahmeentgelt
14.000,00
13.193,62
44430000
Versicherungen
0,00
0,00
47110000
Abschreibungen auf immaterielle VG
570,00
569,00
47140000
Abschreibungen Infrastrukturvermögen 3)
26.500,00
33.801,30
47150000
Abschreibungen Maschinen und techn. Anl.
3.310,00
1.090,00
47170000
Abschreibungen BuG
2.890,00
2.952,00
47220000
Ausbuchung Kleinbetrag
0,00
0,00
48110000
Verwaltungskostenbeitrag
0,00
0,00
48110000
Warmmiete
3.000,00
3.000,00
48112500
Werkhofarbeiter 
43.800,00
0,00
48112500
Werkhoffahrzeug
0,00
0,00
48116100
Darlehenszinsen
9.250,00
8.862,02
91222000
Umlage Steuerungsleistungen 4)
6.000,00
7.567,60
93112504
Umlage Serviceleistungen 4)
13.000,00
18.788,51
92611000
ILV Personalstunden Bauhof
0,00
31.962,50
93112500
ILV Fuhrpark Bauhof
0,00
2.386,20
98110000
Kalkulatorische Zinsen
1.270,00
1.565,96


204.140,00
205.218,06




Sachkonto
Erträge




31611000
Auflösung Zuweisungen vom Land
0,00
0,00
31617000
Auflösung Zuweisungen private Untern.
0,00
855,00
31617000
Auflösung Beiträge
7.700,00
2.720,00
33210000
Benutzungsgebühren
203.487,44
200.646,28
34210000
Erträge aus Verkauf
6.000,00
9.622,88
34820000
Erstattungen von Gemeinden
0,00
2.835,00
34880000
Erstattungen von übrigen Bereichen
0,00
30,00
35910000
Andere sonstige ordentliche Erträge
0,00
318,59


217.187,44
217.027,75





Ergebnis





Erträge 2019
217.187,44
217.027,75

Aufwendungen 2019
204.140,00
205.218,06


13.047,44
11.809,69

abzüglich Kostenunterdeckung 2016
-34.233,84
-34.233,84

zuzüglich Kostenüberdeckung 2017
21.186,40
21.186,40

gebührenrechtliches Ergebnis 2019
0,00
-1.237,75

1)         Für die Unterhaltung des Rohrnetzes waren 14.000,00 € im Haushaltsplan bzw. in der
Kalkulation vorgesehen. Im Jahr 2019 wurden jedoch Maßnahmen aus den Vorjahren abgerechnet (u.a. Wasserleitung Bifangstr.), so dass in diesem Bereich Mehrkosten von 15.838,32 € zu verzeichnen sind. Auf diesen Sachverhalt wurde bereits bei der Feststellung des gebührenpflichtigen Ergebnisses 2018 hingewiesen (siehe GR-Vorlage vom 07.10.2019 – „Die Restkosten für diese Maßnahmen fallen größtenteils im Jahr 2019 an, sind in der dortigen Kalkulation allerdings nicht berücksichtigt, so dass für das Jahr 2019 mit einer Kostenunterdeckung zu rechnen ist.“).

2)         Die Einsparungen bei den Geschäftsaufwendungen ergeben sich aus
       Minderaufwendungen für die digitalen Bestandspläne.

3)        Die Mehraufwendungen bei den Abschreibungen hängen im Wesentlichen mit der UV-Anlage im HB Gelber Boden und dem Erwerb eines Minibaggers zusammen.  

4)         Die Steuerungs- und Serviceleistungen lagen mit insgesamt 26.356,11 € deutlich über den veranschlagten Werten von insgesamt 19.000,00 €.

Im Jahr 2019 wurde eine um Ausgleichsbeträge bereinigte Kostenunterdeckung von 1.237,75 € erzielt.

Kostenunterdeckungen können nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenüberdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2019 in Höhe von -1.237,75 € fest.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Ausweisung einer Kostenunterdeckung von 1.237,75 € ergibt sich für das Jahr 2019 eine Belastung der Ergebnisrechnung in gleicher Höhe. In der Bilanz wird eine Kostenunterdeckung nicht ausgewiesen. Der Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation führt zu einem Mehrertrag des Ergebnishaushalts im entsprechenden Haushaltsjahr.

Rechtslage

Gebührenkalkulation bzw. Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses nach § 14 KAG

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter stellt die Vorlage nochmals kurz vor. Das Ergebnis bezeichnete er mit einer bereinigten Kostenunterdeckung von 1.237,75 Euro als Punktlandung. Dieser Betrag entspräche einer Gebührenerhöhung von 0,01 Euro/m³. Die Kostenunterdeckung kann innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2019 in Höhe von -1.237,75 € fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 30.06.2020 07:11 Uhr