Abwasserbeseitigung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 15.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.06.2020 ö 6

Sachverhalt

Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2019) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2019 zu ermitteln.

Sachkonto
Kostenstelle
Aufwendungen







42120000
53800101
Unterh. des sonst. unbeweglichen Vermögens

30.000,00
24.582,56
43130000
53800102
anteilige Zuweisungen an GVV (Verbandssammler) 2)

136.440,00
84.449,55
43130000
53800102
anteilige Zuweisungen an GVV (Kläranlage)

208.450,00
212.281,11

GVV
anteilige Abschreibungen Kläranlage

111.851,68
114.957,67

GVV
anteilige Abschreibungen Schmutzwassersammler

56.688,36
55.162,40

GVV
anteilige Abschreibungen RÜB/Mischwassersammler

13.249,25
12.876,70
47140000
53800101
Abschreibungen

68.690,00
68.699,61
47220000
53800101
Ausbuchung Kleinbetrag

0,00
0,00
48112500
53800101
Werkhofarbeiter  1)

1.170,00
0,00
48116100
53800101
Darlehenszinsen 3)

15.220,00
10.829,71
51300000
53800101
Außerplanmäßige Abschreibungen

0,00
0,00
51197313
53800102
Umlage GVV Sonderergebnis

0,00
0,00
91222000
53800101
Umlage Steuerungsleistungen 4) 

12.000,00
8.174,06
93112504
53800101
Umlage Serviceleistungen 4)

28.000,00
20.294,21
92611000
53800101
ILV Personalstunden Bauhof

0,00
775,00
93112500
53800101
ILV Fuhrpark Bauhof

0,00
32,10
98110000
53800101
Kalkulatorische Zinsen

1.713,94
1.715,14




683.473,23
614.829,82

1)  Leistungen Bauhof
       Planung auf Aufwandskonto 48112500 – Ist durch Kosten- und Leistungsrechnung auf
       KLR-Konten 92611000 und 93112500

Sachkonto
Kostenstelle
Erträge







31611000
53800101
Auflösung Zuweisungen vom Land

10.129,00
8.718,18
31617000
53800101
Auflösung Beiträge

32.148,00
32.148,34

GVV
anteilige Auflösungen Sonderposten Kläranlage

56.276,62
52.276,62

GVV
anteilige Auflösungen Sonderposten Schmutzwassersammler
39.512,86
39.512,99

GVV
anteilige Auflösungen Sonderposten RÜB/Mischwassersammler
4.264,36
4.264,36

GVV
anteilige Auflösungen Sonderposten Klärbeiträge

27.650,00
27.678,96
33210000
53800101
Benutzungsgebühren

460.470,00
446.457,66
35910000
53800101
Andere sonstige ordentliche Erträge

0,00
0,00
38110000
53800101
Straßenentwässerungsanteil 5)

53.008,50
42.060,75




683.459,34
653.117,86





Ergebnis









Erträge 2019

683.459,34
653.117,86


Aufwendungen 2019

683.473,23
614.829,82




-13,89
38.288,04


zuzüglich Kostenüberdeckung
0,00
0,00


zuzüglich Kostenüberdeckung

0,00
0,00


gebührenrechtliches Ergebnis 2019

-13,89
38.288,04


2)        Die anteilige Umlage an den GVV Schönau im Schwarzwald für den Betrieb der Verbandssammler lag um 51.990,45 € unter dem kalkulierten Ansatz. Der GVV Schönau hat statt geplanter Kanalsanierungsmaßnahmen von 270.000,00 € lediglich Sanierungen für 162.040,24 € durchgeführt. Außerdem lagen die Verwaltungskosten für die Verbandssammler mit 74.410,12 € deutlich unter den kalkulierten Werten von 83.940,00 €. Auf diese Kosteneinsparungen entfällt für die Stadt Schönau im Schwarzwald ein Anteil von 40,94%.

3)        Durch eine Sondertilgung konnten die Darlehenszinsen um 4.390,29 € vermindert werden.

4)         Die Steuerungs- und Serviceleistungen lagen mit insgesamt 28.468,27 € deutlich unter den veranschlagten Werten von insgesamt 40.00,00 €.

5)        Durch die Reduzierung der Betriebskosten, insbesondere auch für die Unterhaltung der Verbandssammler, vermindert sich der anteilige Straßenentwässerungsanteil entsprechend.

Im Jahr 2019 wurde eine Kostenüberdeckung von 38.288,04 € erzielt.  Ausgleichsbeträge der Vorjahre waren nicht zu berücksichtigen.

Kostenüberdeckungen sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenüberdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.
 
Bis zum Beschluss über den Ausgleich der Kostenüberdeckung ist eine Rückstellung nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO zu bilden (Pflichtrückstellung). Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Rückstellungen dienen somit der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen bzw. Mindereinzahlungen führen. Bei der Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse handelt es sich um eine Verbindlichkeitsrückstellung. Durch die Bildung einer Rückstellung wird die Kostenüberdeckung ergebnisbelastend neutralisiert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2019 in Höhe von 38.288,04 € fest.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Bildung einer Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse von 38.288,04 € wird die Ergebnisrechnung des Jahres 2019 in dieser Höhe belastet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt; entweder durch Einstellen in eine Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss (Ausgleich einer Kostenunterdeckung).

Rechtslage

Gebührenkalkulation bzw. Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses nach § 14 KAG

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiter Stähle stellt die Vorlage nochmals kurz vor. Für 2019 war ein geringes Minus in Höhe von 13,89 Euro geplant. Tatsächlich konnte nun eine Kostenüberdeckung von 38.288,04 Euro erzielt werden. Diese ist innerhalb der nächsten fünf Jahre auszugleichen. Der Betrag entspräche einer Gebührenreduktion von 0,12 Euro/m³.   

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2019 in Höhe von 38.288,04 € fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 30.06.2020 07:11 Uhr