Stadtsanierung Stadtmitte Ost: Beschluss über die Förderung privater Vorhaben im Erneuerungsgebiet


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 15.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.06.2020 ö 4

Sachverhalt

Erfreulicherweise ist die Stadt Schönau im Schwarzwald mit dem Erneuerungsgebiet „Stadtmitte-Ost“ im Jahre 2020 in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen worden.

Ein wesentlicher Teil der Fördermittel soll auch für Investitionen im privaten Bereich eingesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Modernisierung von Gebäuden nach zeitgemäßen Maßstäben im Bereich Energie, Brandschutz und Barrierefreiheit. Die Förderung von Abbruchmaßnahmen erfolgt im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung mit der Stadt über die künftige Nutzung der freiwerdenden Fläche des Grundstückes.

Da die bewilligten Fördermittel nur begrenzt gewährt und möglichst viele Grundstücke und Gebäude in die Förderung miteinbezogen werden sollen, wurden von der KE Förderhöchstbeträge, wie bereits im vorangegangenen Erneuerungsgebiet „Stadtzentrum“ bereits erfolgreich praktiziert, vorgeschlagen.

Selbstverständlich sind Ausnahmeregelungen möglich und bedürfen der gesonderten Zustimmung durch den Gemeinderat.

Die beigefügten Richtlinien werden von der KE dem Gemeinderat in der Sitzung ausführlich erläutert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt den dieser Vorlage beigefügten Förderrichtlinien für die Unterstützung privater Investitionen im Erneuerungsgebiet „Stadtmitte-Ost“ zu.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan des Jahres 2020 sind 40.000,00 € für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vorgesehen. Damit können bereits im Jahr 2020 zwei private Maßnahmen gefördert werden. Die erforderlichen Mittel zur Förderung weiterer privater Maßnahmen werden in den Haushaltsplänen der Folgejahre, auf Basis der von der KE durchgeführten Sanierungssprechtage und im Rahmen der bewilligten Fördermittel, sukzessive bereitgestellt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Frau Berit Ötinger von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH informiert über die Möglichkeiten für die Förderung energetischer Maßnahmen. Hier kann der Einbau bzw. die Erneuerung von zeitgemäßen Heizungsanlagen, die Erneuerung der Sanitärinstallation bzw. der Sanitärbereiche (Bad/WC), die Erneuerung der Elektroinstallation, die Verbesserung des Wärme-/Schallschutzes, die Verbesserung des Wohnungsgrundrisses, der Einbau von Isolierglasfenstern, die Dachinstandsetzung mit Isolierung sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit in Frage kommen.

Grundlage für die Förderung ist die geltende Verwaltungsvorschrift des Landes, welche eine maximale Förderung von 35% je Grundstück vorsieht. Eine Betragsobergrenze ist hier nicht vorgesehen. Diese kann von der Kommune selbst gewählt werden. Für die Förderung dieser privaten Modernisierungen werden für Schönau folgende Fördersätze vorgeschlagen:

Fördersatz 20%, Höchstbetrag pro Grundstück 20.000 Euro (Gebäude ohne Denkmalschutz)
Fördersatz 25%, Höchstbetrag pro Grundstück 25.000 Euro (Gebäude mit Denkmalschutz)

Für private Ordnungsmaßnahmen (Freilegung von Grundstücken durch Abbruch sowie Herstellung und Änderung von Erschließungsmaßnahmen) wird ein Fördersatz von 70%, Höchstbetrag pro Grundstück 20.000 Euro, vorgeschlagen. Die Abbrüche sollen an Neubauvorhaben geknüpft werden, damit keine Baulücken entstehen.

Zur Antragstellung sollen anlässlich von Sanierungssprechtagen Maßnahmen festgelegt und dann konkrete Beschlussvorlagen an den Gemeinderat gefertigt werden.

Der Vorsitzende spricht von attraktiven Konditionen für private Antragsteller. Mehrere Anfragen liegen der Verwaltung bereits vor. Es soll eine möglichst breite Masse abgedeckt werden und trotz allem attraktiv bleiben. Für das Werkhofgelände liegen ebenfalls schon Anfragen für eine mögliche Folgenutzung vor.  

Stadträtin Münzer möchte wissen, ob ein Anschlusszwang an bestimmte Heizungsarten besteht. Bürgermeister Schelshorn verneint diese Frage. Ein solcher Anschlusszwang wäre nur in einem Neubaugebiet möglich. Die Entscheidung über die Anlagenart trifft der Eigentümer selbst. Beim Beratungstermin erhält er hier Unterstützung in der Entscheidungsfindung. Die EWS Schönau wird auf jeden Fall einen Anschluss an das Nahwärmenetz anpreisen.
Frau Ötinger ergänzt, dass mit der Maßnahmenausführung eine zeitgemäße Modernisierung einhergehen sollte, um anschließend ein gut saniertes Gebäude präsentieren zu können.

Stadtrat Seckinger bringt ein praktisches Sanierungsprojekt vor, bei welchem ein Eigentümer eine Heizungsmodernisierung durchführen möchte, sich gleichzeitig aber keine Ausbesserung des desolaten Daches leisten kann. Der Vorsitzende erwähnt, dass bei solchen Fällen eine Einzelfallbetrachtung notwendig ist. Es seien oft gerade Käufer solcher Objekte, welche diesbezüglich anfragen und eine Gesamtmodernisierung anstreben. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass keine Förderschädlichkeit durch die Inanspruchnahme mehrerer Förderprojekte besteht. Darüber hinaus ist eine steuerliche Vergünstigung durch Abschreibung der Kosten, die nicht durch den Zuschuss gedeckt sind, möglich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den dieser Vorlage beigefügten Förderrichtlinien für die Unterstützung privater Investitionen im Erneuerungsgebiet „Stadtmitte-Ost“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Förderrichtlinien_Schönau (.pdf)

Datenstand vom 30.06.2020 07:11 Uhr