Stadtsanierung Stadtmitte Ost: Beschluss über die förmliche Festlegung des Erneuerungsgebietes als Satzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 15.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 15.06.2020 ö 3

Sachverhalt

Erfreulicherweise ist die Stadt Schönau im Schwarzwald mit dem im Betreff genannten Erneuerungsgebiet im Jahre 2020 in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen worden. Der Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg, datiert vom 07.04.2020, gewährt der Stadt zunächst 500.000,00 € Finanzhilfen, was einem Förderrahmen von 833.333,00 € entspricht.

Auf dieser Grundlage ist es nunmehr möglich, das im Jahre 2019 untersuchte Gebiet „Stadtmitte-Ost“ nach § 142 BauGB als Satzung förmlich festzulegen.  

Die Gesamtmaßnahme wird gemäß § 142 Abs. 3 BauGB im umfassenden Verfahren durchgeführt.
Im Vordergrund der vorgesehenen Maßnahmen steht die Modernisierung von Gebäuden im privaten wie auch im städtischen Eigentum zur zeitgemäßen Nutzung und Wiederbewohnbarmachung, insbesondere unter den Prämissen Energieeinsparung und der Barrierefreiheit. Parallel hierzu sollen Neugestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Freiraum durchgeführt werden.

Die zu beschließende Satzung ist als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt. Sie ist nach Zustimmung durch den Gemeinderat gemäß § 143 BauGB ortsüblich bekannt zu machen; hiernach wird das Grundbuchamt gebeten, auf den jeweiligen Grundstücken den Sanierungsvermerk einzutragen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, das als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Erneuerungsgebiet mit der entsprechenden Gebietskulisse als förmlich festzulegendes Erneuerungsgebiet „Stadtmitte-Ost“ auszuweisen und der beigefügten Satzung zuzustimmen, in welcher das umfassende Verfahren bei der Durchführung der Gesamtmaßnahme angewandt wird.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Schelshorn Frau Berit Ötinger von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, welche über den aktuellen Stand berichtet. So wurde ein Entwicklungskonzept erarbeitet und das Planungsgebiet durch das Unternehmen untersucht. Im September 2019 wurde diese Untersuchung dann als Grundlage für die Förderantragstellung im Herbst 2019 vorgestellt.

Am 07.04.2020 erfolgte dann, ausgehend von einem beantragten Förderrahmen über 2,6 Millionen Euro, eine Bewilligung für einen Förderrahmen von 833.333 Euro. Die bewilligte Finanzhilfe beträgt 500.000 Euro. Frau Ötinger bezeichnet dies als gute Hilfe. Der Bewilligungszeitraum dauert bis 30.04.2029. Um nun mit dem Projekt starten zu können, ist der Satzungsbeschluss erforderlich.

Von diesem Projekt ist auch der Neubau des MTB-Gebäudes umfasst. Frau Ötinger gibt nochmals einen Überblick über die Gebietskulisse, welche sich mit dem früheren Sanierungsgebiet überlappt. Vorrangig sollen denkmalgeschützte private Gebäude gefördert werden. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist ebenfalls ein bevorzugtes Kriterium. Eventuell kann auch eine Nachnutzung für das Werkhofareal in das Programm integriert werden. Weitere Ziele sind die Sicherung und Stärkung des Einzelhandels, der Dienstleistungen und des Gewerbes, sowie die nachhaltige Energieversorgung durch Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien.

Sodann stellt Frau Ötinger die Kosten- und Finanzierungsübersicht dar. Die vorbereitenden Untersuchungen werden mit 15.000 Euro angegeben. Die weitere Vorbereitung mit 70.000 Euro, worunter ein Rahmenplan, die Machbarkeitsstudie ZG-Gebäude und die Öffentlichkeitsarbeit fällt. Ein Grunderwerb ist nicht vorgesehen. Für die Ordnungsmaßnahmen (Straßen- und Platzgestaltungen) sind 1.800.750 Euro angesetzt, für Baumaßnahmen 700.000 Euro. Bei den Baumaßnahmen ist im kommunalen Bereich ein Mehrzweckraum im Neubau des MTB-Gebäudes, die Restmodernisierung des Kindergartens und die Modernisierung des städtischen Anwesens Friedrichstraße 16 zu nennen. Darüber hinaus kann die umfassende Erneuerung von acht privaten Wohngebäude mit jeweils 20.000 Euro gefördert werden. Das Beratungshonorar ist mit 73.250 Euro veranschlagt. Die förderfähigen Kosten betragen somit 2.660.000 Euro, wobei hier sanierungsbedingte Einnahmen über 60.000 Euro in Abzug zu bringen sind.

Aufstockungsanträge an das Regierungspräsidium Freiburg sind durchaus möglich.

Der Vorsitzende ergänzt, dass sich das Regierungspräsidium sehr aufgeschlossen für dieses Sanierungsgebiet gezeigt hat. Er bedankt sich bei Bauamtsleiter Wunderle und Rechnungsamtsleiter Stähle für die vorbereitenden Arbeiten.

Auf Anfrage von Stadträtin Münzer zum Thema "mögliche Verlagerung des Werkhofes" teilt Bürgermeister Schelshorn mit, dass der Neubau eines gemeinsamen Werkhofes über das ELR-Schwerpunktprogramm und den Ausgleichsstock läuft. Der Abriss des derzeitigen Werkhofes könnte dann über Standsanierungsmittel gefördert werden.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Erneuerungsgebiet mit der entsprechenden Gebietskulisse als förmlich festzulegendes Erneuerungsgebiet „Stadtmitte-Ost“ auszuweisen und der beigefügten Satzung zuzustimmen, in welcher das umfassende Verfahren bei der Durchführung der Gesamtmaßnahme angewandt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
20190723_Mitte-Ost_Satzungsplan (.pdf)
Satzung (.pdf)

Datenstand vom 30.06.2020 07:11 Uhr