COVID-19-Pandemie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 9.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn gibt dem Gemeinderat einen Lagebericht zur aktuellen Covid-19-Pandemie.

Demzufolge seien die Zahlen an infizierten Personen in den letzten Tagen massiv zurückgegangen. Im ganzen Verbandsgebiet seien momentan nur noch eine infizierte Person sowie eine unter Quarantäne stehende Kontaktperson zu verzeichnen. Seit Beginn der Pandemie habe es im Verbandsgebiet bislang insgesamt 38 Fälle an infizierten Personen sowie 46 Fälle von Kontaktpersonen gegeben, für die häusliche Quarantäne angeordnet worden sei.

Weiter erklärt der Vorsitzende, dass man aufgrund der Corona-Krise - und der damit auch für die öffentliche Hand verbundenen kritischen Finanzsituation - verwaltungsseitig der städtische Haushalt 2020 hinsichtlich möglicher Einsparungen überprüft habe. Hierzu sei ein Maßnahme-Katalog erstellt und dem Gemeinderat in der Videokonferenz am 20. April vorgestellt und von diesem bewilligt worden.

Alle größeren städtischen Veranstaltungen, wie z. B. die Jahrmärkte, das Biosphärenfest oder die Wiesentäler Kulturwochen, habe man abgesagt, so der Vorsitzende weiter. Diskutiert werde auch schon auf höhere Ebene, ob die diesjährigen Weihnachtsmärkte stattfinden können.

Zur Freibadsaison 2020 teilt der Vorsitzende mit, dass die Lenkungsgruppe im Sozialministerium eine „AG Bäder“ eingesetzt habe. Diese vermelde als Zwischenstand:

  • Ein regulärer Badebetrieb ohne Einschränkungen werde in der Badesaison 2020 nicht möglich sein.
  • Eine Arbeitsgruppe aus Praktikern und Experten soll bis Ende Mai 2020 ein Konzept erarbeiten zum Betrieb der Bäder mit den zur Reduktion von Übertragungsrisiken in Bezug auf Coronavirus erforderlichen Einschränkungen.
  • Anfang Juni 2020 soll dann unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation eine Entscheidung getroffen werden, ab wann eine Inbetriebnahme der Bäder möglich sei.
  • Die Entscheidung zur Öffnung der Bäder liege dabei in der Verantwortung der öffentlichen Träger. 

Nach dem Vorliegen des Papiers gelte es, dieses zu bewerten und zu entscheiden, unter welchen Auflagen ein Freibadbetrieb in Schönau möglich sein werde oder gegebenenfalls auch nicht.

Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Vorsitzenden zur Kenntnis.


 

Datenstand vom 29.05.2020 07:54 Uhr