Stadtsanierung "Stadtmitte Ost": Vergabe eines Beratervertrags für die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 7

Sachverhalt

Nachdem zwischen den Jahren 2007 und 2015 die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Stadtmitte“ erfolgreich durchgeführt wurde, beabsichtigt die Stadt Schönau im Schwarzwald die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Stadtmitte Ost“.

In der Gemeinderatssitzung vom 14.01.2019 wurde die Durchführung von „Vorbereitenden Untersuchungen“ im zukünftigen Erneuerungsgebiet „Stadtmitte Ost“ beschlossen. Die örtliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 22.02.2019.
Die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH wurde beauftragt, die Vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. Am 09.09.2019 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchung zustimmend zur  Kenntnis genommen. Außerdem wurde beschlossen, beim Regierungspräsidium Freiburg einen Antrag auf Städtebauförderung einzureichen.

Mit Schreiben des Regierungspräsidiums Freiburg vom 07.04.2020 wurde der Stadt Schönau im Schwarzwald der Bewilligungsbescheid in Höhe von 500.000,00 € für das Jahr 2020 zugesandt.

Mittlerweile liegen bereits erste Anfragen seitens der Bürger vor.

Da die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) bereits die „Vorbereitenden Untersuchungen“ zu unserer aller Zufriedenheit durchgeführt hat, schlägt die Verwaltung vor, die weiterhin erforderlichen Beratungsleistungen bei der Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen bei der KE in Anspruch zu nehmen. Je nach der Intensität der Nachfrage belaufen sich die Kosten für die Beratungsleistungen auf jährlich brutto ca. 10.000,- EUR. Das Stadtsanierungsprogramm „Stadtmitte Ost“ läuft 8 Jahre.

Beschlussvorschlag

Der Beratervertrag für die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen wird an die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan des Jahres 2020 stehen 10.000,00 € für Beratungsleistungen der KE zur Verfügung. Diese sind nicht von der durch Bürgermeister Peter Schelshorn erlassenen Maßnahmensperre infolge der Corona-Pandemie betroffen. Die Maßnahmensperre wurde dem Gemeinderat in der Videokonferenz vom 20.04.2020 erläutert und einhellig gebilligt.

Ein Auszug aus der vorgestellten und beschlossenen Maßnahmentabelle (Stadtsanierung) wird dem Gemeinderat nochmals zur Verfügung gestellt.


In der Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2023 sind bereits jährlich 10.000,00 € für Beratungsleistungen berücksichtigt.
 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Auf Frage von Stadtrat Schröder bestätigt der Vorsitzende, dass für die korrekte Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme die Beratung eines fachkundigen Dienstleisters benötigt werde.
Bauamtsleiter Wunderle ergänzt, dass der beauftragte Dienstleister bei Bedarf sowohl die Verwaltung als auch die Bürger beraten werde. Die Beratung der Bürger soll im Rahmen von Vorort-Sprechstunden erfolgen.  

Beschluss

Der Beratervertrag für die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen wird an die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 29.05.2020 07:54 Uhr