Nutzungsänderung "Fabrikantenvilla" mit Brandschutztechnischer Ertüchtigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan Schönenbuchen.

Die EWS Elektrizitätswerke Schönau eG plant die Umnutzung der „Fabrikantenvilla“ zu Büroräumen. Der Brandschutznachweis wurde vom Bauherrn direkt an die Baurechtsbehörde übersandt. Das Gebäude ist denkmalgeschützt. Aufgrund der geplanten Nutzungsänderung sind nur kleine Eingriffe in die Bausubstanz vorgesehen (z.B. Wanddurchbruch für eine Tür im EG, Verkleidung der Treppenhauswände im 1. OG).

Mit diesem Antrag auf Nutzungsänderung wird auch ein Antrag auf Ausnahme gestellt. Die EWS Elektrizitätswerke Schönau eG beantragt eine Ausnahme von der Vorschrift der Barrierefreiheit nach § 35 Abs. 1 und § 39 LBO. Begründung: Da das Gebäude denkmalgeschützt ist, wäre der Aufwand zur barrierefreien Ertüchtigung der relativ geringen Nutzfläche im EG, OG und DG unverhältnismäßig hoch zu den erheblichen Mehrkosten für den Einbau eines Liftes und den Bau barrierefreier WC-Anlagen. Außerdem würden Eingriffe in das Gebäude entstehen, die das Baudenkmal negativ beeinflussen würde.

Eine Stellplatzberechnung für Fahrräder und Kraftfahrzeuge liegt den Antragsunterlagen  bei. Durch den Bau des Parkplatzes auf dem gegenüberliegenden Flurstück 419 wird der Bedarf gedeckt. Für die Fahrräder sollen auf Flurstück 450 ca. 18 Fahrradstellplätze für E-Bikes mit Ladestationen errichtet werden.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Nutzungsänderung mit dem zugehörenden Antrag auf Ausnahme befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.  

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Antrag auf Nutzungsänderung wird dem Gemeinderat von Bauamtsleiter Wunderle bekannt gegeben und erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Nutzungsänderung mit dem zugehörenden Antrag auf Ausnahme befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 29.05.2020 07:54 Uhr