Nutzungsänderung zur Erstellung eines aktuellen Brandschutzgutachtens für das Gebäude Am Haselbach 1, Flst.-Nr. 748


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Die Firma Heinzmann Holding GmbH hat am 12.06.2019 eine Brandverhütungsschau durchgeführt.

Im Rahmen der Brandverhütungsschau zeigte sich, dass die Hallenflächen aufgrund geänderter Produktionsanforderungen regelmäßig neu unterteilt bzw. umgenutzt wurden. Hierdurch war der zum Zeitpunkt der Begehung vorliegende Planstand in einigen Bereichen nicht zutreffend. Für das Untergeschoss lagen bislang keine aktuellen Planunterlagen vor (z.B. werden Lagerräume als Prüfräume genutzt).

Ziel dieses Antrags auf Nutzungsänderung ist die Legalisierung der erfolgten Umnutzungen. 

Die Gebäudeteile Halle-1 und Halle-2 liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Haselbach II in einem Gewerbegebiet.

Die Planunterlagen werden dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Nutzungsänderung befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende weist eingangs darauf hin, dass zu diesem Antrag eine Erklärung eines Angrenzer-Ehepaars eingegangen sei. Die schriftliche Erklärung, welche sich auf die durch die Firma verursachte Lärmproblematik bezieht, liege den Mitgliedern des Gemeinderats als Tischvorlage vor.

Im Folgenden wird der Antrag auf Nutzungsänderung von Bauamtsleiter Wunderle bekannt gegeben und erläutert. Die von den Nachbarn vorgetragenen Hinweise bezüglich der Lärmproblematik sollen zusammen mit dem Antrag der Baurechtsbehörde vorgelegt werden.

Beschluss

Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat, vorliegende Nutzungsänderung – zusammen mit der vom Angrenzer-Ehepaar eingereichten Erklärung - befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 29.05.2020 07:54 Uhr