MTB-Gebäude: Stufenweise Vergabe der Architektenleistung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 4.3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 27.05.2019 wurde der Gemeinderat umfassend über den Planungsstand bezüglich des MTB-Gebäudes informiert. In der gleichen Sitzung wurde die Verwaltung vom Gemeinderat ermächtigt, auf Basis der vorgestellten Planung weiter zu arbeiten und einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2020 für die Nutzung „Tourismus Schwarzwaldregion Belchen“ zu stellen. Die Verwaltung hat am 10.09.2020 in einem umfangreichen Antragsverfahren 473.932 € an Fördermitteln aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm beantragt, welche nun vom Land in voller Höhe bewilligt wurden. Somit konnte der Förderhöchstsatz von 50% ausgeschöpft werden. Am 02.04.2020 wurde Bürgermeister Peter Schelshorn von Justizminister Guido Wolf persönlich, per Videokonferenz, über die positive Förderzusage informiert. Im geplanten MTB-Gebäude soll die Tourist-Information des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald zukünftig auf rund 240 m² Nutzfläche (einschl. Lagerräume) untergebracht und zeitgemäß ausgestattet werden.
 
Außerdem wurde im Oktober 2019 der Antrag auf Aufnahme der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Stadtmitte Ost“ in die Städtebauförderung 2020 gestellt. Entsprechend der Kosten- und Finanzierungsübersicht soll der Mehrzweckraum im Rahmen der Stadtsanierung anteilig gefördert werden. Die Stadt Schönau im Schwarzwald wurde Anfang April 2020 vom Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg mit dem Sanierungsgebiet Stadtmitte-Ost ins Städtebauförderungsprogramm 2020 aufgenommen. Das MTB-Gebäude liegt im geplanten Sanierungsgebiet. Somit erhält die Stadt Schönau im Schwarzwald zusätzlich zu den Fördermitteln aus dem Tourismusinfrastrukturförderprogramm für den Mehrzweckraum, den anteiligen Vorplatz und die anteiligen Tiefgaragenstellplätze rund 147.000 € an Fördermitteln aus der Städtebauförderung (Stadtsanierung) bewilligt.
 
Im Rahmen des Haushaltsplans 2020 wurde von der Verwaltung geprüft, ob und inwieweit Fördermöglichkeiten im Rahmen des Ausgleichstocks für das MTB-Gebäude bestehen. Am 03.01.2020 wurden von der Verwaltung entsprechende Gespräche beim Regierungspräsidium Freiburg geführt. Für die Nutzungen „Tourismus Sch warzwaldregion Belchen“ und „Mehrzweckraum“ bestehen grundsätzlich auch Fördermöglichkeiten durch den Ausgleichstock. Die Verwaltung hat 300.000 € an Ausgleichstockmittel in den Haushaltsplan 2020 aufgenommen. Über eine Ausgleichstockförderung wird frühestens Ende Juni 2020 entschieden.

Am 03.04.2020 wurden bereits Baugrunderkundungen im Bereich des geplanten MTB-Gebäudes durchgeführt. Die Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Auf Grundlage dieser Ergebnisse, können die Bauantragsunterlagen erstellt werden.

Das Architekturbüro böwer-eith-murken + vogelsang Architekten BDA PartG mbB aus Freiburg hat für die Architektenleistungen ein Honorarangebot für alle Leistungsphasen nach HOAI vorgelegt.
Grundlage des Honorars sind:
  • Honorarzone:        III
  • Honorarsatz:        Mittelsatz
  • Nebenkosten:        5 %
  • Vorläufige anrechenbare Kosten: 2.661.896,00 €

Unter Berücksichtigung der Mehrfachbeauftragung wird ein Betrag von brutto 16.600,00 € vom Gesamthonorarbetrag in Abzug gebracht. Somit reduziert sich das vorläufige Gesamthonorar für die Leistungsphasen 1 bis 9 auf brutto 369.535,35 €. Im ersten Schritt sollen lediglich die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI ausgeführt werden (bis einschließlich dem Erstellen der Unterlagen für die Baugenehmigung). Die Architektenleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 4 belaufen sich auf brutto 104.256,54 €.

Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag für die Architektenleistungen an das Büro böwer – eith - murken + vogelsang aus Freiburg zu vergeben. Die Leistungen sollen stufenweise beauftragt werden.

Von Bürgermeister Peter Schelshorn wurde am 20.04.2020 aufgrund der Dringlichkeit des Ablaufs der Bindungsfrist folgende Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO als Beschluss getroffen:

Die Architektenleistungen mit dem vorläufigen Gesamthonorar von brutto 369.535,35 € werden an das Architekturbüro böwer- eith - murken + vogelsang Architekten BDA PartG mbB aus Freiburg vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Architektenleistung stufenweise zu beauftragen.
 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 20.04.2020 zustimmend zur Kenntnis.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Der Bau des MTB-Gebäudes und dessen Finanzierung ist im Haushaltsplan 2020 bzw. in der Finanzplanung 2021 bis 2022 veranschlagt. Der Haushaltsplan 2020 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2020 beschlossen. Der im Haushaltsplan dargestellte Kosten- und Finanzierungsplan wird dem Gemeinderat an dieser Stelle nochmals zur Verfügung gestellt:

MTB-Gebäude - Finanzierung bzw. Veranschlagung im Haushaltsplan










Investition
 
Kostenschätzung
Haushaltsplan
2020
2021
2022
Tourist-Information
 
947.863,00
947.863,00
94.786,30
758.290,40
94.786,30
Mehrzweckraum
 
816.758,00
816.758,00
81.675,80
653.406,40
81.675,80
Geschäftsstelle BSG
 
2.066.215,00
2.066.215,00
206.621,50
1.652.972,00
206.621,50
Wohnung
 
237.942,00
237.942,00
23.794,20
190.353,60
23.794,20
Summe:
 
4.068.778,00
4.068.778,00
406.877,80
3.255.022,40
406.877,80







Zuschüsse
 
Anträge
Haushaltsplan
2020
2021
2022
Tourist-Information
TIP
-473.931,50
-473.931,50
-47.393,15
-379.145,20
-47.393,15
Mehrzweckraum
Stadtsan.
-147.000,00
-147.000,00
-14.700,00
-117.600,00
-14.700,00
TI + Mehrzweckraum
Ausgleichst.
-300.000,00
-300.000,00
-30.000,00
-240.000,00
-30.000,00
Geschäftsstelle BSG
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Wohnung
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe:
22,63%
-920.931,50
-920.931,50
-92.093,15
-736.745,20
-92.093,15







Eigenkapital (liquide Mittel)
 
Bilanz
Haushaltsplan
2020
2021
2022
Tourist-Information
 
-273.931,50
-273.931,50
-27.393,15
-219.145,20
-27.393,15
Mehrzweckraum
 
-169.758,00
-169.758,00
-16.975,80
-135.806,40
-16.975,80
TI + Mehrzweckraum
Ausgleichst.
300.000,00
300.000,00
30.000,00
240.000,00
30.000,00
Geschäftsstelle BSG
 
-566.215,00
-566.215,00
-56.621,50
-452.972,00
-56.621,50
Wohnung
 
-237.942,00
-237.942,00
-23.794,20
-190.353,60
-23.794,20
Summe:
23,30%
-947.846,50
-947.846,50
-94.784,65
-758.277,20
-94.784,65







Fremdkapital (Darlehen)
 
Bilanz
Haushaltsplan
2020
2021
2022
Tourist-Information
 
-200.000,00
-200.000,00
-20.000,00
-160.000,00
-20.000,00
Mehrzweckraum
 
-500.000,00
-500.000,00
-50.000,00
-400.000,00
-50.000,00
Geschäftsstelle BSG
 
-1.500.000,00
-1.500.000,00
-150.000,00
-1.200.000,00
-150.000,00
Wohnung
 
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Summe:
54,07%
-2.200.000,00 €
-2.200.000,00
-220.000,00
-1.760.000,00
-220.000,00







Die Tiefgarage ist anteilig den vier Nutzungsarten zugeordnet!





Rechtslage

Die Leistungen werden nach HOAI abgerechnet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 20.04.2020 zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 29.05.2020 07:54 Uhr