Nutzungsänderung eines Blumengeschäftes in Imbiss auf Flst.-Nr. 256/2 (Talstraße 26)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.05.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.

Es handelt sich um den zweiten Antrag zur Nutzungsänderung des Blumengeschäfts. Der Antrag beinhaltet gegenüber dem Erstantrag abgeänderte Planunterlagen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahngelände“, in dem der betroffene Bereich als Mischgebiet ausgewiesen ist. Nach § 6 der Baunutzungsverordnung sind Schank- und Speisewirtschaften in Mischgebieten baurechtlich zulässig. Allerdings muss für den vorliegenden Fall die Stellplatzfrage geklärt werden.

Von Bürgermeister Peter Schelshorn wurde am 20.04.2020 aufgrund der Dringlichkeit und des Ausschlusses einer Fristverlängerung folgende Eilentscheidung nach § 43 Absatz 4 Satz 1 GemO als Beschluss getroffen:

Der vorliegende Antrag auf Nutzungsänderung wird befürwortend an die Baurechtsbehörde weitergeleitet.
Die Baurechtsbehörde ist auf die begrenzten Parkmöglichkeiten vor dem Gebäude und den damit verbundenen Stellplatznachweis hinzuweisen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 20.04.2020 zustimmend zur Kenntnis.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle gibt den Antrag auf Nutzungsänderung mit entsprechenden Erläuterungen bekannt.
Besonders verweist er darauf, dass das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahngelände“ liege und der betroffene Bereich im Bebauungsplan als Mischgebiet ausgewiesen sei. Nach § 6 Baunutzungsverordnung seien in Mischgebieten Schank- und Speisewirtschaften baurechtlich zulässig, weshalb nach Auskunft der Baurechtsbehörde der Nutzungsänderungsantrag genehmigt werde, wobei sicherlich die Stellplatzfrage geklärt werden müsse.

In der Aussprache wird von mehreren Mitgliedern des Gemeinderats auf die begrenzten Parkmöglichkeiten vor dem Gebäude hingewiesen. Hauptsächlich wird befürchtet, dass Besucher des Imbissbetriebs ihre Fahrzeuge vor dem Gebäude im Bereich der B 317 kurzzeitig parken und es dadurch zu Verkehrsbehinderungen kommen könnte.
Der Gemeinderat kommt überein, in der gemeindlichen Stellungnahme gegenüber dem Baurechtsamt auf die begrenzten Parkmöglichkeiten und den Nachweis der für den Imbiss-Betrieb notwendigen Stellplätze hinzuweisen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 20.04.2020 zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 29.05.2020 07:54 Uhr